Vorlage - 2015/089
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den dargestellten Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der kommenden Richtlinien ein PACE-Konzept zu entwickeln und fristgerecht einen entsprechen Förderantrag für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers für die Förderperiode 01.07.2015 – 31.12.2020 bei der NBank zu stellen. Der Anteil des Landkreises Lüneburg beträgt weiterhin 26.500,00 €.
Sachlage:
Die zweite Förderperiode für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers endete am 31.12.2013. Für diese Förderperiode wurde verwaltungsseitig ein Gesamtverwendungsnachweis bei der NBank vorgelegt, der sich momentan in der Prüfphase befindet.
Da zum Zeitpunkt 01.01.2014 keine neuen Richtlinien der Europäischen Union für die Förderung von PACE vorlagen wurde die Förderperiode für den Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014 verbunden mit einer Option für den Zeitraum 01.01.2015 – 30.06.2015 zu den alten Förderbedingungen verlängert.
Die Verwaltung hat auftragsgemäß entsprechende Förderanträge gestellt und bewilligt bekommen.
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2014 wurde fristgerecht vorgelegt.
Für die Förderperiode 01.01.2015 – 30.06.2015 gibt es einen vorzeitigen Maßnahmebeginn und den Hinweis auf die Option, aber ein Zuwendungsbescheid wurde aus haushaltstechnischen Gründen noch nicht seitens der NBank erteilt und somit konnten bis heute noch keine Zuwendungsmittel abgerufen werden.
Fest steht, dass zum 01.07.2015 – 31.12.2020 eine neue Förderperiode beschlossen ist. Hierzu sollen neue Förderrichtlinien erlassen und ein neues Antragsverfahren seitens der NBank erarbeitet werden.
Aktuell gibt es hierzu noch keine verbindlichen Vorgaben oder Unterlagen, aber die Richtlinien sind in Abstimmung auf Landesebene.
Fest steht weiterhin, dass der Landkreis Lüneburg für diese Förderperiode nicht mehr zum Konvergenzgebiet gehört. Dies bedeutet, dass eine maximale Förderung in Höhe von 50% der Gesamtkosten gemäß Finanzierungsplan seitens der NBank (Haushaltsmittel ESF und Landesmittel)
möglich ist. Bis zum 30.06.2015 werden es 75 % der Gesamtkosten sein. Jahresbeispiel für die letzte Förderperiode:
Gesamtkosten 567.372,63 €
ESF / Landesmittel 424.372,63 €
Stadt / LK / Jobcenter 143.000,00 €
Die öffentliche Kofinanzierung setzte sich zusammen aus Hansestadt 26.500,00 €
Landkreis 26.500,00 €
Jobcenter 90.000,00 €
Vor dem Hintergrund einer maximalen Förderung von 50 % ESF Mittel / Landesmittel mussten neue Finanzierungsmodelle entwickelt und verhandelt werden.
Diese Gespräche ergaben, dass eine Kofinanzierung seitens des Jobcenters nach deren Vorgaben nicht mehr möglich ist, da das Gesamtvolumen für eine freihändige Vergabe nicht ausreicht.
Somit stehen für die öffentliche Kofinanzierung nur 53.000,00 € (26.500,00 € jeweils Stadt und Landkreis) zur Verfügung. Dazu kämen maximal 53.000,00 € an NBank Mitteln.
Somit stehen maximal 106.000,00 € für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers zur Verfügung.
Dies sind ca. 1,7 Personalstellen.
Entsprechende Planungen sind nun vorzubereiten. Ein nächstes Planungsgespräch ist für den 17.04.2015 mit der Hansestadt und AWOCADO gGmbH vereinbart.
An diesem Gespräch werden Vertreter des Freien Trägers - A & A , Ausbildung und Arbeit nicht mehr teilnehmen, da es eine klare Aussage gibt, dass A & A aufgrund der oben dargestellten Geschäftsgrundlage als Kooperationspartner nicht mehr zur Verfügung steht.
Es gilt auf der Basis des neuen Finanzierungsplans eine neue Konzeption für den Betrieb eines Pro-Aktiv-Centers zu entwickeln, diese Planungen mit den Richtlinien abzustimmen und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die neue Förderrichtlinie gestaltet ist. Insoweit sind durchaus auch andere Finanzierungs- und Personalmodelle denkbar. Dabei sollte die Verwaltung ermächtigt sein, auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Antragstellung flexibel zu gestalten.
In diese Planungen einzubeziehen sind Überlegungen mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter inwieweit ein PACE sinnvoller und ergänzender Bestandteil einer „Jugendberufsagentur“ für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg sein kann.
Die Verwaltung wird ergänzend zum aktuellen Sachstand vortragen.