Vorlage - 2015/110
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Sachlage:
Zur Vorinformation wird hier auf die Vorlagen Nr. 2013/098 und 2014/124 verwiesen.
Mit dem Inkrafttreten der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg zum
1. Juli 2014 hat nunmehr die Entwicklung des so genannten gemeinsamen Familienbüros ihren rechtlichen Abschluss gefunden. Der letzte Schritt wird durch die Eröffnung der neuen Räumlichkeiten des Familienbüros in der Waagestraße im Mai 2015 deutlich. Dann werden auch alle Mitarbeiterinnen des Landkreises Lüneburg, die an die Hansestadt abgeordnet sind, dort ihren Arbeitsplatz finden.
Der Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen der Sitzung von zwei Mitarbeiterinnen des Familienbüros über die Aufgaben und Arbeitsweisen informiert.
- Die Beauftragung des Familienbüros der Hansestadt mit der Durchführung der Aufgaben des Familienbüros findet für den Landkreis seinen wesentlichen Niederschlag in der fachlichen Gestaltung und Begleitung von Angeboten in der Familienbildung (u.a. Handwerkszeug für Kinder, Starke Eltern – Starke Kinder). Diese Angebote werden in der Regel zu 50 % über Landesmittel und zu 50 % über kommunale Mittel gefördert. Diese Landesmittel stehen in zwei getrennten Kontingenten jeweils für den Landkreis und die Hansestadt zur Verfügung. Die Beantragung dieser Mittel erfolgt insoweit auch jeweils getrennt Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung im Januar 2015 bereits mit diesen Anträgen inhaltlich befasst.
Das Familienbüro ist mit der Gestaltung eines für die Beantragung der Landesmittel erforderlichen Handlungskonzepts beauftragt, das die Strategie der Familienförderung darstellt und entsprechend fort- und weiterentwickelt.
Darüber hinaus werden alle Anträge auf Mittel der Familienförderung, die für die Fläche des Landkreises Lüneburg gestellt werden, von einer Mitarbeiterin des Familienbüros auf ihre fachlich-konzeptionelle Tauglichkeit und ihre Übereinstimmung mit dem oben genannten Handlungskonzept überprüft.
Der entsprechende pädagogische Teil des Rechenschaftsberichts für die Verwendung der Landesmittel wird ebenfalls von einer Mitarbeiterin des Familienbüros erstellt.
Die Mitarbeiterinnen des Familienbüros erreichen auch Anrufe aus der Bevölkerung, die sich allgemein zu Betreuungsmöglichkeiten erkundigen und entsprechende Beratung durch das Familienbüro erfahren.
Die Mitarbeiterinnen betreuen unter anderem auch die Kinderbetreuungsbörse für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Diese internetgestützte Informationsdatenbank soll den Bürgern möglichst schnellen Zugriff für einen Überblick über die vorhandenen Betreuungseinrichtungen bieten.
- Der Bereich Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnis ist der zweite große Bereich der in der Zweckvereinbarung geregelten Arbeit des Familienbüros.
Insoweit wird an dieser Stelle schon einmal Bezug genommen auf die Vorlage Nr. 2014/115).
Eine Mitarbeiterin des Familienbüros wird im Rahmen der Sitzung die neuesten Entwicklungen im Bereich des Kindertagespflegewesens darstellen und hier insbesondere auch auf die zu beachtenden qualitativen Aspekte bei der Vermittlung, Beratung und insbesondere auch bei der Genehmigung von Tagespflegeplätzen eingehen.