Vorlage - 2015/174
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Sachlage:
Zwischen der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gGmbH (PKL) und dem Landkreis Lüneburg wurde im August 2011 die Einrichtung eines psychiatrischen Krisendienstes im Landkreis Lüneburg vereinbart. Auf der Sozialausschusssitzung im April 2015 wurde die Verlängerung des Vertrages bis zum 31.12.2017 beschlossen.
Der psychiatrischen Krisendienstes wird jährlich mit 10.000 € durch die Psychiatrische Klinik Lüneburg und mit 40.000 € durch den Landkreis Lüneburg finanziert. In den Jahren 2012 und 2013 wurden die Kosten um insgesamt ca. 4.000 € überschritten. Diese Kostenüberschreitung hat die PKL ausgeglichen. Im Mai 2015 hat die PKL mitgeteilt, dass für 2014 die Kosten um 6.439,67 € überschritten wurden. Die PKL bittet um eine Ausgleichszahlung von 6.000,00 €. § 9 der Vereinbarung sieht vor, dass das PKL den Landkreis informiert, sobald ersichtlich wird, dass der Kostenrahmen nicht eingehalten werden können. Aufgrund der nachträglichen Abrechnung der Personaleinsätze und deren unberechenbare Häufigkeit, lies sich schwerlich prognostizieren, dass der Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus sieht die Vereinbarung ein Gegensteuern durch Reduzierung des Angebotes im laufenden Jahr vor. Vom Gegensteuern mit der Folge der Reduzierung der Leistung des Krisendienstes wurde kein Gebrauch gemacht. Es ist zukünftig mit einer dauerhaften Überschreitung des bisher eingeplanten und vertraglich vereinbarten Betrages zu rechnen.
Ein Betrag vom 6.000,00 € ist beim Teilprodukt „Sonstige soziale Angelegenheiten/Drobs“ verfügbar.