Vorlage - 2002/288.1
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Keiner
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 12.08.2003:
Der Ausschuss für
Hochbau und Energiesparmaßnahmen empfiehlt dem Kreisausschuss, das Ergebnis der
Prüfung durch die Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
Sachlage:
Die SPD-Kreistagsfraktion stellt zum
Kreistag am 16.12.2002 folgenden Antrag:
"Der Kreistag beschließt zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen Prüfauftrag zur Gründung einer Schulbau-GmbH,
der die Aufgaben Schulneubau und -sanierung zu übertragen sind. Als Eigenkapital
sind der Schulbau-GmbH die im Eigentum des Landkreises befindlichen
Avacon-Aktien zu übertragen.
Begründung:
Steigende Schülerzahlen sowie die Umsetzung
der Schulreform machen in den kommenden Jahren eine Reihe von Schulbauten
notwendig. Daneben besteht weiterhin ein enormer Sanierungsbedarf an
kreiseigenen Schulen. Beides ist bei der derzeitigen Finanzausstattung des
Landkreises nicht leistbar; neue Kredite erscheinen nicht genehmigungsfähig.
Die Gründung einer Schulbau-GmbH analog zur
Gründung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft brächte folgende Vorteile:
Die Schulbau-GmbH hätte neben dem
Stammkapital, bestehend aus den Avacon-Aktien, auch die gesamte Dividende (2003
voraussichtlich 670.000 Euro) zur Verfügung und müsste keine Kapitalertragssteuer
(2003 voraussichtlich 71.000 Euro) abführen, wenn sie erwartungsgemäß
entsprechende Verluste erzielt.
Die Schulbau-GmbH wäre in der Lage,
Kommunaldarlehen zur Finanzierung des Schulbaus aufzunehmen; diese Darlehen
wären durch den Landkreis lediglich zu verbürgen. Der Kreishaushalt würde
unmittelbar entlastet um 720.000 Euro im Verwaltungshaushalt (wegfallendes
Sonderprogramm Bauunterhaltung/Schulen) sowie um 1,339 Mio. Euro im
Vermögenshaushalt (wegfallende Beiträge des Kreises an die Kreisschulbaukasse).
Darüber hinaus käme es nach der Aufgabenauslagerung zu weiteren Einsparungen im
Personalhaushalt des Landkreises. Dabei ist davon auszugehen, dass Personal
z.B. aus dem Fachdienst Gebäudewirtschaft von der Schulbau-GmbH übernommen
wird."
Ergänzende
Sachlage vom 12.08.2003:
Die
Verwaltung ist nicht in der Lage, die gewünschte umfassende Prüfung aller
möglichen Organisationsformen ohne eine kostenpflichtige externe Unterstützung
beispielsweise durch einen Steuerberater durchzuführen. Gleichwohl hat sie sich
bemüht, den Auftrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu erfüllen, und hierfür ein
Benchmarking durchgeführt. Der Schwerpunkt lag auf möglichen
Finanzierungsmodellen für den Neubau, die Bauunterhaltung und die Sanierung von
Schulen. Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen wurden
Informationen bei folgenden Kommunen bzw. Organisationen eingeholt:
- Landkreis Goslar, H. Deike ("Sale- and-
lease-back", "Cross-boarder")
- Stadt
Hannover, Fr. Danielmeier (Neubau der IGS Kronsberg im Leasingverfahren)
- Landkreis
Harburg, H. Sievers (Gymnasium Buchholz im Leasingverfahren, Gymnasium
Salzhausen als Mietkaufobjekt, Gymnasium Winsen als
"Verhandlungsverfahren nach VOB")
- Stadt
Lüneburg, H. Koplin (Leasing)
- LüWoBau, Fr. Schäfke, H. Thies (Leasing)
Die
Ergebnisse des Benchmarking sind in der folgenden tabellarischen Übersicht
zusammengefasst:
Alternative
Finanzierungsmöglichkeiten
Bezeichnung |
Beschreibung |
Vorteile |
Nachteile
|
Investorenmodell
|
Gebäude werden durch einen
Dritten erstellt und dem Nut- zer durch Leasing
oder Miete zur Verfügung gestellt. Investor benötigt
Rechte am Grundstück (z.B. Erbpacht) Attraktiv für den
Inves-tor erst ab einem Min-destvolumen von meh-reren Mio. EUR |
Keine
Bauherrenfunktion des LK Übernahmemöglichkeit
des Gebäudes nach ver-einbarter Laufzeit Eingeschränkte
Bindung der Vergabevorschriften für den Investor |
Mietzahlungen
belasten den Verwaltungshaushalt Erstellung
ausführlicher Leistungsbeschreibungen mit externen Planern Beauftragung
einer qualifi-zierten Beratungsge-sellschaft erforderlich Unwirtschaftlich
bei Umbau- und Sanierungsmaßnah- men
("Risikozuschlag") |
Lease-and-lease-back Verfahren, (Cross-border) |
Gebäude werden an
einen US-Trust geleast und von diesem wieder zurück geleast Eigentum bleibt
bei der Kommune |
Die
Steuervorteile des amerikanischen Steuer-rechts kommen anteilig dem
Eigentümer der Gebäude zugute |
Komplizierte
umfangreiche Vertragsgestaltung (engli-sche Sprache, amerikani-sches
Steuerrecht) Hoher
Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung Lange Laufzeiten Finanzielle
Vorteile nicht über gesamte Laufzeit |
Sale-and-lease-back Ver-fahren (Bankbeteiligungsmodelle) |
Gebäude werden an
einen Dritten (Investor) verkauft und von dies-em dann wieder ge-least oder
gemietet. Verfahren ist
rechtlich bedenklich, da der LK Gebäude, die er zur Aufgabenerfüllung
benötigt, nicht ohne weiteres veräußern kann. |
Geeignet für
vorhandene Gebäude Verkaufserlöse LK ist nur Mieter Bereitstellung
eines Ge-bäudes in vertraglich ver-einbartem Standard kein
Bauunterhaltungs- und Bewirtschaftungsauf-wand für den Landkreis
(Einsparungen u.a. bei Personalkosten) |
Steuerliche
Behandlung der Refinanzierungszinsen geändert, dadurch entfällt die
Wirtschaftlichkeit ge-genüber einer herkömmli-chen Finanzierung Kostenintensiv,
da verein-barter Standard vom Vermieter gewährleistet wird |
Basis
aller Modelle war der komplette Neubau eines Gebäudes mit einem Kostenvolumen
von jeweils mehreren Mio. EUR. Die
Beauftragung einer qualifizierten Beratungsgesellschaft zur Vorbereitung und
Begleitung der Maßnahme hat sich als notwendig herausgestellt, verursacht
allerdings zusätzliche Kosten, die zwischen mehreren zehntausend bis über
100.000 EUR betragen dürften:
Die
Baumaßnahmen des Landkreises Lüneburg waren bzw. sind meist Schulerweiterungen,
verbunden mit Umbau- und Sanierungs-/ Modernisierungsmaßnahmen im Bestand.
Derartige Bauvorhaben sind schwer beschreibbar und für Investoren kaum
kalkulierbar, was sich auch aus den Erfahrungsberichten der befragten Stellen
ergibt. Der Nachweis, dass ein alternatives Finanzierungsmodell für eine
derartige Maßnahme wirtschaftlich ist, wird kaum zu erbringen sein.
Die
Leasingraten bzw. Mieten sind im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen.
Bei
der Erweiterung der Schule An der Schaperdrift in Oedeme wurde versucht, über
eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm zu einer kostengünstigeren
Lösung als über eine herkömmliche Leistungsbeschreibung mit
Leistungsverzeichnis zu gelangen. Bei diesem Verfahren blieb der Entwurf den
Bietern überlassen. Nach Fertigstellung und Abrechnung der Baumaßnahme stellte
sich heraus, dass keine Kosteneinsparung erreicht wurde.
Die
Errichtung der Realschule Embsen, die als eine Neubaumaßnahme angesehen werden
kann, wurde herkömmlich geplant und ausgeschrieben, gleichzeitig wurden
Leasingangebote als Nebenangebote zugelassen. Die Auswertung des einzigen
Leasingangebotes ergab insgesamt höhere Kosten als die Errichtung der Schule in
der bewährten Art und Weise. Das erklärt sich zum einen durch die
kostenbewusste Planung des vom Landkreis Lüneburg beauftragten Architekten und
der Fachingenieure sowie die enge Begleitung durch den Objektverantwortlichen
der Gebäudewirtschaft im Rahmen der Projektsteuerung, zum anderen durch die
günstigen Kommunalkreditkonditionen, die der Landkreis in Anspruch nehmen kann,
aber auch durch den Verwaltungsaufwand und den Gewinnanteil des Leasinggebers,
die sich in den Gesamtkosten niederschlagen.
Der
überwiegende Teil der niedersächsischen Landkreise, die alternative
Finanzierungen angedacht oder aber in Einzelfällen bereits umgesetzt haben,
forcieren derartige Finanzierungsmöglichkeiten nicht. Dieses war Tenor einer
Veranstaltung des Niedersächsischen Landkreistages zum Thema
„Gebäudewirtschaft“ im Juni 2003. Die Verwaltung ist aus den dargestellten
Gründen der Auffassung, dass das gewählte herkömmliche Finanzierungsverfahren
grundsätzlich die wirtschaftlichste Vorgehensweise darstellt.
Im
Übrigen bestünde die Gefahr, dass der Synergie-Effekt, der durch die
Zusammenführung aller liegenschaftsbezogenen Aufgaben in der Gebäudewirtschaft
erzielt wurde, durch die Herausnahme der Schulen zur Gründung einer
Schulbau-GmbH wieder aufgehoben würde.
Da
eine Übertragung von Avacon-Aktien – wenn überhaupt – nur im Zusammenhang mit
der Gründung einer Eigengesellschaft in Frage käme, ist dieser Vorschlag hier
deshalb nicht weiter verfolgt worden.
Der
Unternehmensberater Herr Dr. Schmitz, meo Consulting Team, hatte eine
wirtschaftliche Aufgabenerledigung durch die Gebäudewirtschaft bestätigt. Zur
Ausschöpfung weiterer Synergie-Effekte wird in einigen Bereichen die Zusammenarbeit
mit den Landkreisen Harburg und Stade intensiviert werden.