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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/181  

Betreff: Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes zum 1.8.2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wieske, Michael
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.28. 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
22.09.2015 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Nds._Schulgesetz_Broschuere  
Aufsatz_Die_Schulgesetznovelle_2015  

 

 

 

 

Anlage/n:

  1. Niedersächsisches Schulgesetz – Broschüre
  2. Aufsatz „Die Schulgesetznovelle 2015“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Nds._Schulgesetz_Broschuere (593 KB)      
Anlage 2 2 Aufsatz_Die_Schulgesetznovelle_2015 (53 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Kein Beschluss notwendig, da Berichtsvorlage.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Am 3.6.2015 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes verabschiedet.

Eine nicht amtliche Lesefassung in Form einer Broschüre sowie ein Aufsatz mit dem Titel „Die Schulgesetznovelle 2015“ sind dieser Berichtsvorlage beigefügt, im Hinblick auf den Umfang dieser Unterlagen nur in digitaler Form.

 

Frau Sabine Bleich und – angefragt – Herr Bernd Schwarznecker von der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, werden die wesentlichen Punkte der Novellierung darstellen und Fragen beantworten.

 

Aus Sicht der Verwaltung folgen Anmerkungen zu einigen Auswirkungen der Novellierung auf die Praxis:

 

Es wird künftig keine Schullaufbahnempfehlungen geben.

Für den Besuch des gymnasialen Schulzentrums Dömitz sowie der Regionalschule und des Gymnasiums in Boizenburg durch Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus wird dies in der Praxis zu Schwierigkeiten führen. Der Landkreis knüpft den Besuch der genannten Schulen im benachbarten Landkreis Ludwigslust/Parchim und der  Zahlung eines Gastschulgeldes an die vorläufige Schullaufbahnempfehlung zum Schulhalbjahr der Grundschule Neuhaus (Vorlage Nr. 2011/334).

Die Verwaltung wird zu dieser Problematik eine gesonderte Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung erarbeiten.

 

Die Schulzeitverlängerung am Gymnasium (G9) trifft erstmalig den aktuellen 8. Jahrgang im Schuljahr 2015/16.

Dieser Jahrgang wird somit im Schuljahr 2020/21 die wiedereingeführte 13. Klasse besuchen.

In 2018 müssen daher spätestens die Entscheidungen zu möglichen baulichen Erweiterungen der kreiseigenen Gymnasien fallen. Aufgrund der aktuellen Zahlen und Prognosen wird dies mit großer Sicherheit die Gymnasien in Oedeme und Scharnebeck betreffen.

 

Im Rahmen der Schülerbeförderung nach § 114 (3, Satz 5) NSchG wird der Landkreis weiterhin die Kosten für eine Beförderung zu Förderschulen außerhalb des Landkreises Lüneburg vollständig übernehmen müssen.

Insbesondere die Fahrten zu den privaten Förderschulangeboten für den Förderschwerpunkt E/S (emotionale und soziale Entwicklung) in die benachbarten Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg bleiben insoweit ein erheblicher Kostenfaktor.

Im Rahmen der Inklusion ist es bisher nur die Förderschule L, die nunmehr auch im Sek-I-Bereich konsequent ausläuft und dann nicht mehr gewählt werden kann.

 

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