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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/192  

Betreff: Ausschreibung der Stelle der Kreisrätin/des Kreisrats
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 11.09.2015)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maul, Hans-Richard
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
10.09.2015 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
28.09.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
12.10.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Entwurf Ausschreibungstext Kreisrätin o. Kreisrat  
Antrag Fraktion CDU_Bündnis 21_RRP, Gruppe FDP_Die Unabhängigen und Fraktion DIE LINKE v. 07.09.15 (Eingang 07.09.15)  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Stellenausschreibung

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Ausschreibungstext Kreisrätin o. Kreisrat (85 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Fraktion CDU_Bündnis 21_RRP, Gruppe FDP_Die Unabhängigen und Fraktion DIE LINKE v. 07.09.15 (Eingang 07.09.15) (75 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
Die Stelle der Kreisrätin/des Kreisrats wird mit dem vorgeschlagenen Text öffentlich ausgeschrieben.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag der Fraktion CDU/Bündnis 21_RRP, der Gruppe FDP/Die Unabhängigen und der Fraktion DIE LINKE vom 11.09.15 :

Der Kreistag beschließt – vorbehaltlich der Erteilung des Einvernehmens durch den Landrat -, von der Ausschreibung der Stelle der Kreisrätin bzw. des Kreisrats abzusehen, da er beabsichtigt, die bisherige Stelleninhaberin Frau Monika Scherf erneut zu wählen.

 

Der Kreistag bittet den Landrat, hierzu sein Einvernehmen zu erteilen.

 

 

 

Sachlage:

Die Amtszeit der Kreisrätin Monika Scherf endet mit Ablauf des 30. April 2016.

 

Die Kreisrätin/der Kreisrat als leitende Beamtin/leitender Beamter im Beamtenverhältnis auf Zeit nach

§ 108 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 auf Vorschlag des Landrats vom Kreistag für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt.

 

Grundsätzlich ist die Stelle nach § 109 Abs. 1, Satz 3, 1. Halbsatz NKomVG öffentlich auszuschreiben.

 

Jedoch kann der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er beabsichtigt, die bisherige Stelleninhaberin erneut zu wählen (§ 109 Abs. 1, Satz 3, 2. Halbsatz Nr. 1 NKomVG).

 

Zur Vorbereitung der Ausschreibung wurde der als Anlage beigefügte Textentwurf gefertigt.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, dem Vorschlag des Landrats zu folgen und die Stelle der Kreisrätin/des Kreisrats mit dem als Anlage beigefügten Text öffentlich auszuschreiben.

 

Ergänzende Sachlage vom 11.09.15

Die Fraktion CDU/Bündnis 21_RRP, die Gruppe FDP/Die Unabhängigen und die Fraktion DIE LINKE bitten in ihrem gemeinsamen Antrag vom 07.09.15 (Eingang: 07.09.15), von einer Ausschreibung der Stelle der Kreisrätin/des Kreisrats abzusehen.

Zur Begründung siehe Antrag.

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