Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/199  

Betreff: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2014, Entlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
08.09.2015 
Betriebs- und Straßenbauausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
12.10.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Offenlegungsexemplar JA zum 31.12.2014  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

  1. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2014 – nur für Kreistag
  2. Offenlegungsexemplar Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2014 - öffentlich
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Offenlegungsexemplar JA zum 31.12.2014 (472 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: 

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2014 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung werden ohne Einwendungen festgestellt;
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2014 wird beschlossen;
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 253.421,86€ wird gemäß     § 12 Abs. 2 EigBetrVO wie folgt verwendet:

der Jahresüberschuss in Höhe von 253.421,86€ wird gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

  1. Die bisher in die Gewinnrücklage eingestellten Beträge in Höhe von 952.500,65€ werden ihrem Zweck entsprechend in die Erneuerungsrücklage umgegliedert.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH als Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Auftrag zur Prüfung wurde am 05.01.2015 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom 27.05. bis 29.06.2015 statt.

Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 29.06.2015 ersichtlich. Mit Feststellungsvermerk vom 09.07.2015 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, dass die Buchführung und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 sowie der Jahresabschluss 2014 den Rechtsvorschriften entsprechen.

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.

Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Dr. Spils ad Wilken, während der Sitzung zur Verfügung.

 

Gemäß § 33 der EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Behandlung des Jahresüberschusses  zu beschließen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH bestätigt mit ihren grundsätzlichen Feststellungen zur wirtschaftlichen Lage des Betriebes (siehe Seite 4 und 17 ff. des Abschlussberichtes) die Auffassung der Betriebsleitung, dass dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens durch höhere  Reinvestitionen entgegen gewirkt werden müsste.

Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfers und in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 253.421,86€ entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige Investitionen  in die Erneuerungsrücklage gem. § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.

Darüber hinaus sollen die bisher in die Gewinnrücklage eingestellten Beträge in Höhe von 952.500,65€ ebenfalls ihrem Zweck entsprechend in die Erneuerungsrücklage umgegliedert werden.

 

Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung