Vorlage - 2015/204
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Anlagen: | |||||
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1 | Originalantrag (46 KB) | |||
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2 | Vorlage 2015.204 - Anlage 2 (212 KB) | |||
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3 | Vorlage 2015.204 - Anlage 3 (1110 KB) |
Beschlussvorschlag der Gruppe FDP/Die Unabhängigen:
„Die Kreisverwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung eine Satzung zur Regelung des freien Zugangs zu Informationen des Landkreises Lüneburg (Informationsfreiheitssatzung) zu erarbeiten. Mit dieser Satzung sollte der freie Zugang zu den beim Landkreis vorhandenen Informationen des eigenen Wirkungskreises gewährleistet und die grundsätzlichen Voraussetzungen geregelt werden, unter denen Bürgerinnen und Bürger Informationszugang erhalten können.“
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 29.01.2016:
Der Landrat wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Lüneburg
a) vorzubereiten.
b) nicht vorzubereiten.
Sachlage:
Begründung siehe Antrag
Aktualisierte Sachlage vom 29.01.2016:
Am 12.10.2015 hat der Kreistag den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion „Mehr Informationsfreiheit und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger – Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Lüneburg“ zur Vorbereitung an den Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten überwiesen.
Auf Bundesebene gibt es seit 2006 bereits ein Informationsfreiheitsgesetz. Verschiedene Bundesländer haben ebenfalls entsprechendes Landesrecht geschaffen. In Niedersachsen gibt es vergleichbare Bestrebungen; das Gesetz ist allerdings noch nicht beschlossen worden. Die Federführung liegt beim Landesjustizministerium. Der Entwurf befindet sich in der interministeriellen Abstimmung unter dem Begriff Informationszugangsgesetzt. Es würde eine kommunale Satzung entbehrlich machen. Wann es dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird, ist unklar.
Informationsrechte sind schon heute in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Wer eigene Rechte geltend machen kann oder von einem Verfahren betroffen ist, hat in der Regel Informationsrechte nach bestimmten Sondergesetzen. Unabhängig von einer eigenen Betroffenheit gibt es allgemeine Informationsrechte z. B. im Umweltinformationsgesetz.
Zur Information ist das Rundschreiben Nr. 882/2015 des Niedersächsischen Landkreistages mit der Wiedergabe der Antworten des Niedersächsischen Innenministeriums vom 31.07.2015 zu verschiedenen Anfragen beigefügt. (Anlage 2). In Niedersachsen sind einige Informationsfreiheitssatzungen erlasen worden. Als Beispiel aus dem Landkreis Lüneburg ist die Satzung der Samtgemeinde Dahlenburg angehängt (Anlage 3).
Die bisherigen Erfahrungen ergeben eine nur geringe Inanspruchnahme dieser Satzungen. Neben den bereits bestehenden Gesetzen kommt ihnen eine nur geringe praktische Bedeutung zu. Eine Informationsfreiheitsatzung kann Regelungen, die einer Informationsweitergabe entgegenstehen –zum Beispiel aus dem Datenschutz – nicht einschränken.
Ob eine Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Lüneburg erlassen werden soll, sollte politisch entschieden werden.