Vorlage - 2004/232
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Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen CDU und Unabhängige beantragen, die
Entschädigungssatzung des Landkreises dahingehend zu ergänzen, dass Rentner und
Pensionäre keinen Verdienstausfall geltend machen können.
Begründung:
„In diesen Tagen hat ein Mitglied des Lüneburger Kreistages
dafür gesorgt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der vielen Vertreter in den Räten
und Kreistagen Schaden genommen hat. Durch diese Regelung soll klar gestellt
werden, dass Kreistagsabgeordnete nicht noch auf Kosten des Landkreises klagen
können.“
Ergänzung vom 14.12.2004:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen folgenden Ergänzungsantrag:
1. Die
Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird dahingehend ergänzt, dass
Abgeordnete, die über ein einkommensteuerpflichtiges Einkommen verfügen, keinen
Pauschalstundensatz zur Haushaltsführung geltend machen können.
Begründung:
Durch die Zahlung dieses Pauschalstundensatzes soll die Position der
"Nur"-Hausfrau bzw. des "Nur"-Hausmannes gestärkt und die
Arbeit anerkannt werden. Gleichzeitig soll jedoch ausgeschlossen werden, dass
Kreistagsabgeordnete mit eigenem Einkommen (z.B. aus Pensionen, Renten,
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Halbtagstätigkeiten usw.), diesen
Pauschalstundensatz für sich in Anspruch nehmen können.
Weitere Begründung bei Bedarf mündlich.
2.
Die gesetzgebenden Organe des Landes
Niedersachsen werden aufgefordert, die Regelung des Pauschalstundensatzes für
Abgeordnete, die ausschließlich einen Haushalt führen, (NLO § 35 (5) Satz 5) im
Sinne des Punkt 1 zu ändern.
Begründung:
Die NLO definiert nicht eindeutig, was die Aussage "wer ausschließlich
einen Haushalt führt" bedeutet. Es fehlt die Abgrenzung zwischen der
ausschließlichen Tätigkeit im Haushalt von Personen, die kein eigenes Einkommen
haben, und der Tätigkeit im Haushalt von Personen, die Einkünfte aus anderen
Quellen (zusätzliche Berufstätigkeit, Studium, Rente, Pension, Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung) beziehen, und die Bewertung dieser Fälle
hinsichtlich der Zahlung eines Pauschalstundensatzes, da ja in keinem der Fälle
ein Verdienstausfall besteht. Eine deutliche landesgesetzgeberische Regelung
würde zu mehr Rechtssicherheit beitragen.
Weitere Begründung bei Bedarf mündlich.