Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/232  

Betreff: Antrag der Fraktionen CDU und Unabhängige vom 23.10.2004 (Eingang: 26.10.2004);
Änderung der Entschädigungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schülke, AlexandraAktenzeichen:32-102420
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.11.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
17.12.2004 
Kreistag geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen CDU und Unabhängige beantragen, die Entschädigungssatzung des Landkreises dahingehend zu ergänzen, dass Rentner und Pensionäre keinen Verdienstausfall geltend machen können.

Begründung:

Begründung:

„In diesen Tagen hat ein Mitglied des Lüneburger Kreistages dafür gesorgt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der vielen Vertreter in den Räten und Kreistagen Schaden genommen hat. Durch diese Regelung soll klar gestellt werden, dass Kreistagsabgeordnete nicht noch auf Kosten des Landkreises klagen können.“

Ergänzung vom 14.12.2004:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen folgenden Ergänzungsantrag:

 

1.       Die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg wird dahingehend ergänzt, dass Abgeordnete, die über ein einkommensteuerpflichtiges Einkommen verfügen, keinen Pauschalstundensatz zur Haushaltsführung geltend machen können.

 

Begründung:
Durch die Zahlung dieses Pauschalstundensatzes soll die Position der "Nur"-Hausfrau bzw. des "Nur"-Hausmannes gestärkt und die Arbeit anerkannt werden. Gleichzeitig soll jedoch ausgeschlossen werden, dass Kreistagsabgeordnete mit eigenem Einkommen (z.B. aus Pensionen, Renten, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Halbtagstätigkeiten usw.), diesen Pauschalstundensatz für sich in Anspruch nehmen können.

Weitere Begründung bei Bedarf mündlich.

 

2.       Die gesetzgebenden Organe des Landes Niedersachsen werden aufgefordert, die Regelung des Pauschalstundensatzes für Abgeordnete, die ausschließlich einen Haushalt führen, (NLO § 35 (5) Satz 5) im Sinne des Punkt 1 zu ändern.

 

Begründung:
Die NLO definiert nicht eindeutig, was die Aussage "wer ausschließlich einen Haushalt führt" bedeutet. Es fehlt die Abgrenzung zwischen der ausschließlichen Tätigkeit im Haushalt von Personen, die kein eigenes Einkommen haben, und der Tätigkeit im Haushalt von Personen, die Einkünfte aus anderen Quellen (zusätzliche Berufstätigkeit, Studium, Rente, Pension, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) beziehen, und die Bewertung dieser Fälle hinsichtlich der Zahlung eines Pauschalstundensatzes, da ja in keinem der Fälle ein Verdienstausfall besteht. Eine deutliche landesgesetzgeberische Regelung würde zu mehr Rechtssicherheit beitragen.

Weitere Begründung bei Bedarf mündlich.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung