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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/230  

Betreff: Weiterführung Schulsozialarbeit an Grundschulen - Anträge CDU/Bündnis 21 RRP und SPD/Grüne
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 02.10.2015)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
30.09.2015 
Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen   
Kreisausschuss
12.10.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
12.10.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU_Bündnis 21 RRP_Weiterführung Schulsozialarbeit an Grundschulen vom 11.09.15 Eingang 11.09.15  
Antrag SPD_Die Grünen_Fortführung Schulsozialarbeit an Schulen im Landkreis vom 12.09.15 Eingang 13.09.15  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      Antrag CDU/Bündnis 21 RRP „Weiterführung Schulsozialarbeit an Grundschulen“ vom 11.09.2015

      Antrag SPD/Grüne „Fortführung Schulsozialarbeit an Schulen im Landkreis“ vom 12.09.2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU_Bündnis 21 RRP_Weiterführung Schulsozialarbeit an Grundschulen vom 11.09.15 Eingang 11.09.15 (91 KB)      
Anlage 2 2 Antrag SPD_Die Grünen_Fortführung Schulsozialarbeit an Schulen im Landkreis vom 12.09.15 Eingang 13.09.15 (397 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg stellt einen Betrag von 200.000,00 € aus Mitteln des Haushalts 2015 für die Fortführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen und Integrierten Gesamtschulen bis längstens 30. April 2016 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Schulsozialarbeit eine entsprechende Vertragsverlängerung zu vereinbaren.

 

Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.09.2015:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt bei 10 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen und einer Gegenstimme:

 

  1. Die Schulsozialarbeit an den Schulen im Landkreis Lüneburg wird vorerst bis zum 30.06.2016 verlängert.
  2. Bis dahin entwickelt der Landkreis ein tragfähiges Konzept zur dauerhaften Implementierung einer Schulsozialarbeit an den Schulen im Landkreis Lüneburg.
  3. Es wird erwartet, dass die jeweiligen Schulträger sich ab dem 01.07.2016 finanziell an der Schulsozialarbeit beteiligen, wenn bis dahin keine Landesfinanzierung erfolgt.
  4. Ein Erfahrungsbericht aus den Sozialräumen und den entsprechenden Schulen soll zu Beginn des Jahres 2016 vorgelegt werden.
  5. Entsprechende Mittel werden im Haushalt 2016 bereitgestellt.

 

Aktualisierung der Beschlussempfehlung der Verwaltung vom 02.10.2015:

Die Verwaltung verändert auf Grundlage neuer Erkenntnisse ihre Beschlussempfehlung wie folgt:

Schulsozialarbeit an Grundschulen und Integrierten Gesamtschulen wird bis zum 31.07.2017 fortgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Zu den vorliegenden Anträgen nimmt die Verwaltung ergänzend wie folgt Stellung:

 

Weder die Gespräche mit dem Land noch die Gespräche mit den Grundschulträgern haben einen aktuelleren Sachstand erbracht, als er bereits in der Sitzung vom 15. Januar 2015 vorlag (siehe auch LZ vom 16. September 2015).

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit dem Beschluss aus der damaligen Sitzung eine Vertragssicherheit für die Träger der Schulsozialarbeit im Landkreis Lüneburg an Grundschulen und Integrierten Gesamtschulen (IGS) bis 31. Dezember 2015 geschaffen wurde. Es ist aus Sicht der Verwaltung nun aber unbedingt erforderlich, ein belastbares Signal an die Träger hinsichtlich der Weiterführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen und IGS in 2016 zu geben.

 

Ein weiteres Zögern würde dazu führen, dass die Träger das für diesen Bereich eingesetzte Personal freisetzen müssten und/oder für andere Aufgaben einsetzen würden.

 

In der Konsequenz bedeutet dies, dass – selbst wenn in den Haushalt 2016 Mittel eingestellt werden, diese eingestellten Haushaltsmittel erst ab April oder Mai 2016 zur Verfügung stünden.  Dann wäre die Arbeit aber bereits zum Erliegen gekommen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die derzeitig bestehende vertragliche Grundlage über den 31. Dezember 2015 hinaus für vier Monate bis zum 30. April 2016 fortzuschreiben. Die hierfür benötigten Mittel betragen ca. 200.000,00 €.

 

Eine Finanzierung könnte aus noch im Haushalt 2015 zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen.

 

Dieses Angebot an die Träger sollte jedoch mit dem klaren Signal an das Land, aber auch an die Schulträger verbunden sein, dass der Landkreis erneut mit eigenen Mitteln einsteht, um die von allen für wichtig und unverzichtbar gehaltene Schulsozialarbeit an Grundschulen und IGS aufrecht zu erhalten.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 02.10.2015:

 

Wie vom Landrat im Kreisausschuss am 28. September 2015 berichtet, zeichnet sich in Gesprächen auf Spitzenverbandsebene mit dem Land ab, dass das Land ab Schuljahr 2017/2018 die Verantwortung für Schulsozialarbeit übernehmen wird. Die Gespräche darüber sollen bis Ende 2015 abschließend erfolgt sein.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, bis zum Schuljahresende 2016/2017 Schulsozialarbeit in Grundschulen und Integrierten Gesamtschulen im Landkreis Lüneburg auf bisheriger Grundlage fortzuführen. Die Finanzierung kann zum Teil noch aus Mitteln des Jahres 2015 erfolgen. Für 2016 und 2017 sind dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen weitere Mittel bereitzustellen.

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