Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/241  

Betreff: Stellenplan für das Jahr 2016
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 26.11.2015)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beeken, Martina
Federführend:Interne Dienste und Organisationsentwicklung Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Produkte:1.2. 111-210 Personalangelegenheiten und -entwicklung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss als Finanzausschuss
13.10.2015    Kreisausschuss als Finanzausschuss      
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
04.11.2015 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
26.11.2015 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
03.12.2015 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten geändert beschlossen   
Kreisausschuss
14.12.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
21.12.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
150928 Anlagen zum Stellenplan 2016 - Vorlage -  
Änderungsliste zum Stellenplan 2016 Stand 17.11.2015  
Änderungsliste zum Stellenplan 2016 Stand 26.11.2015  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

- 8 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150928 Anlagen zum Stellenplan 2016 - Vorlage - (80 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsliste zum Stellenplan 2016 Stand 17.11.2015 (74 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsliste zum Stellenplan 2016 Stand 26.11.2015 (36 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen, alternativ mit den empfohlenen Änderungen beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung hat im Vorfeld der anstehenden Stellenplanberatungen für das Haushaltsjahr 2016 geprüft, ob Stellenmehrungen notwendig sind und ob Stellen eingespart werden können.

Von den Stellenanforderungen der Fachdienste sind nur die aus Sicht der Verwaltung unabdingbar notwendigen Stellen eingeflossen. Alle übrigen Stellen sind im Vorfeld gestrichen worden. Näheres ergibt sich aus der Anlage 1.

 

Übersichten über die von der Verwaltung im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 vorgeschlagenen Änderungen sind dieser Beratungsvorlage beigefügt:

 

 

Anlage 1:                    Neue Planstellen im Stellenplan 2016

 

Anlage 2:                    Anhebung/Absenkung von Planstellen für Beamte

 

Anlage 3:                    Anhebung/Absenkung von Stellen für Tarifbeschäftigte

 

Anlage 4:                   Stelleneinsparungen

 

Anlage 5:                   Umwandlung von Stellen

 

Anlage 6:                   KU-/KW-Vermerke

 

Anlage 7:                   Ausbildungsstellen 2016

 

Anlage 8:                   Gesamtübersicht für den Stellenplan 2016

 

 

Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten sowie die Fraktionsvorsitzenden einen namentlichen Stellenbewirtschaftungsplan (Stand: September 2015) in Papierform.

 

Ergänzende Sachlage vom 17.11.2015:

Infolge der aktuellen Flüchtlingssituation, insbesondere aufgrund des Betriebes der Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Krankenhaus Scharnebeck und wegen der Verpflichtungen zur Unterbringung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen, sind die in der Anlage der Änderungsliste aufgeführten Ergänzungen erforderlich.

 

Die Stellenberechnung für die Unterbringung und Betreuung der minderjährigen Flüchtlinge beruht auf einem Angebot eines freien Trägers, einem Berechnungsmodell auf Grundlage von 45 geplanten Plätzen. Sollte für die Wahrnehmung der Aufgaben insgesamt oder in Teilen ein freier Träger gefunden werden, dieses ist derzeit nicht absehbar, würden diese Stellen nicht besetzt werden. Es fielen jedoch Sachkosten in entsprechender Höhe an.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten der Stellen für den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Krankenhaus Scharnebeck und die Stellen für die Unterbringung und Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen im vollen Umfang und die jeweils halben Stellen für den Brandschutz und den Infektionsschutz weitestgehend vom Land Niedersachsen erstattet werden.

 

Ergänzende Sachlage vom 26.11.2015:

Infolge der aktuellen Flüchtlingssituation ist davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen für den Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in 2016 verdoppeln werden. Dementsprechend ist zumindest eine weitere Sachbearbeiterstelle in dem Aufgabengebiet erforderlich. Die Änderungsliste wurde entsprechend ergänzt und ist als Anlage beigefügt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung