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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/248  

Betreff: Außerplanmäßige Auszahlungen 2015;
Ankauf und Instandsetzung einer Immobilie, Brandschutzmaßnahmen Theater Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:5
Federführend:Fachbereich Soziales Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 19.30. 244-000 Kreisschulbaukasse
 19.33. 261-000 Theater
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
12.10.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
12.10.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

---

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von

 

      700.000,00 € beim Produkt (35) 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
(Ankauf und Instandsetzung einer Immobilie)

      250.000,00 € beim Produkt 261-000 Theater (Durchführung von Brandschutzmaßnahmen)

 

wird gemäß § 117 Absatz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch ein Aussetzen der Beiträge zur Kreisschulbaukasse in 2015.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die Zahl der dem Landkreis Lüneburg zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf hohem Niveau bleibt.

 

Die vertraglichen Regelungen im Landkreis Lüneburg sehen vor, dass die Beschaffung von Wohnraum für die Asylsuchenden durch die Gemeinden zu organisieren ist und den Landkreis lediglich die Finanzverantwortung trifft.

 

Wenn sich der Zuzug von Asylbewerberinnen und –bewerbern auf dem jetzt festzustellenden Niveau verfestigt oder gar weiterentwickelt, werden die Gemeinden im Hinblick auf zur Verfügung stehenden Wohnraum an ihre Grenzen kommen.

 

Insoweit wird auch der Landkreis Lüneburg nunmehr über zentrale Unterbringungen in eigener Zuständigkeit nachdenken bzw. in Planungen eintreten müssen.

 

Aus diesem Grund müssen noch im Haushalt 2015 investive Mittel in einem Umfang von 700.000,00 € bereitgestellt werden, um entsprechende Immobilien anzukaufen und ggf. instand zu setzen.

 

Die sich abzeichnende Entwicklung bei der Zahl der Asylsuchenden macht es nicht möglich, endgültige Entscheidungen und Finanzierungen erst aus dem Haushalt 2016 zu finanzieren.

 

Im Theater Lüneburg haben sich im Rahmen verschiedener Prüfungen im Laufe des Jahres 2014 eine Vielzahl von Mängeln in den Bereichen des baulichen, anlagetechnischen und abwehrenden Brandschutzes gezeigt, für deren Behebung ein umfassendes strukturiertes Konzept erforderlich wurde. Dieses Brandschutzkonzept liegt nun vor und ist im Aufsichtsrat des Theaters am 13. Juli 2015 vorgestellt worden.

 

Aus diesem Konzept ergeben sich Maßnahmen, die im Laufe der Jahre 2015 bis 2016 umzusetzen sind. Es ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 750.000,00 € zu rechnen.

 

Diesen Betrag wird das Theater aus eigener Liquidität nicht finanzieren können. Insoweit ergibt sich die Notwendigkeit, dass Landkreis und Hansestadt Lüneburg als Gesellschafter Zuschüsse zu gewähren haben.

 

Gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer sind die nun notwendigen Maßnahmen darauf überprüft worden, inwieweit sie als Aufwand und als Investition zu kategorisieren sind. Dabei hat sich ergeben, dass 500.000,00 € als bilanzwirksame Investition zu bewerten sind (Bilanz) und 264.000,00 € dem Aufwand (GuV) zuzurechnen sind.

 

Insoweit sollten die beiden Gesellschafter den investiven Aufwand von 500.000,00 € jeweils hälftig tragen, während der Aufwand in Höhe von 264.000,00 € vom Theater zu tragen ist. Da der Landkreis Lüneburg für diese Zwecke keine Mittel im Finanzhaushalt vorgesehen hat, wäre eine außerplanmäßige Auszahlung in dieser Höhe zu leisten.

 

Beide hier vorgestellten Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar. Haushaltsmittel dafür sind nicht veranschlagt. Insoweit muss Deckung durch Minderauszahlungen in anderen Bereichen sichergestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, beim Produkt 244-000 Kreisschulbaukasse in diesem Jahr keine Beiträge zu erheben. Wie dem Haushaltsplan 2015 zu entnehmen ist, hätte der Landkreis Lüneburg im Jahr 2015 1,8 Mio. € und hätten die Gemeinden 900.000,00 € an Beiträgen zu leisten. Wenn die Beitragszahlung für das Jahr 2015 ausgesetzt wird, könnten die für diesen Zweck vorgesehenen Mittel zur Deckung der vorgeschlagenen außerplanmäßigen Auszahlungen dienen.

 

Investive Schulbaumaßnahmen sind durch diese Beitragsaussetzung nicht gefährdet. Die Kreisschulbaukasse hat einen ungebundenen Bestand aus dem Jahr 2014 in 2015 vorgetragen. In 2016 würden Beiträge zur Kreisschulbaukasse dann wieder gehoben werden. Insoweit wäre die Finanzierung aller laufenden und bereits geplanten Maßnahmen gesichert.

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