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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/255  

Betreff: Haushalt 2016 - Fachdienst Umwelt
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.1. 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
 13.2. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
 13.3. 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
 13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
03.11.2015 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im Fachdienst Umwelt werden die o.g. Produkte bearbeitet: 

 

Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein

(hier sind neben allgemeinen  Aufgaben solche zugeordnet, die keine eigene Produktbezeichnung haben): 

  • Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
  • Aufgaben der Bodenschutzbehörde
  • Aufgaben der Waldbehörde
  • Aufgaben der Deichbehörde
  • Aufsicht über Schornsteinfeger. 

Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.

 

Produkt 537-11001 Abfallwirtschaft eigener Wirkungskreis

 

Produkt 537-20001 Ordnungsausfgaben nach Abfallrecht

 

Produkt 538-20001 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht

 

Produkt 554-00001 Naturschutz und Landschaftspflege

 

Die Produktbeschreibungen können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden.

 

Eingegangen wird im Folgenden insbesondere auf die Bereiche, bei denen sich nennenswerte Abweichungen gegenüber den Vorjahren ergeben oder für die Ziele vorgesehen sind:

 

Produkt 122-400 Immissionsschutz

Im Jahr 2016 ist damit zu rechnen, dass auf den im RROP ausgewiesenen Vorrangstandorten für Windenergie mehrere immssionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen abgeschlossen werden. Da sich die Gebühr hierfür nach dem Herstellungwert der Anlagen richtet, ist mit erhöhten Einnahmen zu rechnen.

Da sich ab dem Jahr 2017 die Einspeiseregelungen nach dem EEG für Anlagenbetreiber verschlechtern werden, sind die Investoren bestrebt, die Verfahren im Jahr 2016 abzuschließen. Da es zudem für einzelne Vorrangflächen zum Teil mehrere Verfahren geben wird, ist damit zu rechnen, dass innerhalb des Jahres mindestens 10 Anträge nach Immissionsschutzrecht für Windparks bearbeitet werden müssen. Dieser erhöhte Arbeitsanfall, der sich vermutlich bis in das Jahr 2017 erstrecken wird, kann nur mit zusätzlichen personellen Kapazitäten bewältigt werden. Eine Gegenfinanzierung über die Gebühren ist gegeben.

 

Produkt 122-400 Bodenschutz

In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder der Bedarf ergeben, bekannte Altablagerungen näher zu untersuchen (Lüneburg Süd, Alt Garge, Ölhof). Für alle bekannten Altablagerungen im Landkreis Lüneburg liegen sog. Gefährdungsabschätzungen vor, die eine erste Bewertung und Bepunktung vornehmen. Bei einigen Altablagerungen ist ein weitergehender Erkundungsbedarf vorgesehen. Dies soll aktiv angegangen und versucht werden, Fördergelder hierfür einzuwerben. Aufgrund des dabei erforderlichen Eigenanteils wurde der Ansatz für Gutachten erhöht.

 

Produkt 538-20001

In den letzten Jahren wurde jeweils das Ziel im Haushalt aufgenommen, wenigstens drei Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung im jeweiligen Haushaltsjahr zu realisieren. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Aufgabenverlagerungen wurde dieses Ziel für das Jahr 2016 auf eine Maßnahme reduziert.

 

Produkt 554-00001

Die Landkreise sind zuständig für die Sicherung (Ausweisung von Schutzgebieten usw.) der Natura-2000-Gebiete (FFH und Vogelschutz) und die Erstellung und Umsetzung von Managementplänen für diese Gebiete. Aufgrund der bestehenden landesweiten Defizite und dem drohenden Vertragsverletzungsverfahren bei der EU haben der Nds. Landkreistag (NLT) stellvertretend für alle Landkreise und das Nds. Umweltministerium (MU) eine Zielvereinbarung zur Aufgabenerfüllung abgeschlossen. Danach sollen die Landkreise bis zum Jahr 2018 die Sicherung der Gebiete abschließen und bis zum Jahr 2020 entsprechende Managementpläne erstellen. Für letzteres werden Fördermittel vom Land bereit gestellt. Im Landkreis Lüneburg sind zumindest für die FFH-Gebiete 71 (Ilmenau mit Nebenbächen) und 212 (Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze)  solche Pläne zu erstellen. Die Erstellung wird sich jeweils über einen längeren Zeitraum erstrecken, daher muss rechtzeitig damit begonnen werden. Außerdem sind die betroffenen Flächen zu groß, um alle Mangementpläne parallel zu erstellen. Daher soll im Jahr 2016 mit dem ersten Plan begonnen werden und im Jahr 2018 die übrigen Pläne beauftragt werden (je nachdem, ob eine Abschnittsbildung in den FFH-Gebieten stattfindet, können dies 2-3 Pläne für das Jahr 2018 sein). Für die Pläne ist ein Eigenanteil zu erbringen, der bei den Gutachten entsprechend eingeplant wird. Nach Mittelbewilligung ist die Planerstellung auszuschreiben und an ein Planungsbüro zu vergeben. Dies ist für das Jahr 2016 vorgesehen, die Hauptaufgabe der Erstellung wird im Jahr 2017 stattfinden. Dies bedarf einer erheblichen personellen Betreuung seitens der Naturschutzbehörde. Mit Behörden, Bewirtschaftern, Verbänden usw. sind Ziele abzustimmen und anschließend auch zu realisieren. Zahlreiche Landkreise in Niedersachsen haben für diese Aufgabe bereits eine zusätzliche Stelle geschaffen. Für  2017 wird zu prüfen sein, inwieweit dies auch beim Landkreis Lüneburg erforderlich werden kann.

Eine konkrete Problemstellung ergibt sich für die stadtnahen Schutzgebiete. Hierzu wird das Ziel „Entwicklung eines Konzeptes zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in stadtnahen Schutzgebieten“ im Haushalt vorgeschlagen.

Dieses Ziel wird nicht innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können. Angedacht ist, einzelne Maßnahmen wie z. B.

 

  • Weitere Optimierung der Beschilderung,
  • Absperren oder Bepflanzen von Bereichen, die vor dem Betreten geschützt werden sollen,
  • Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Bestellung eines Naturschutzbeauftragten nach § 34 NAGBNatSchG,
  • Gespräche mit Bootsverleihern und Kanuverband,
  • Kooperation mit Naturschutzverbänden,
  • Schulungen bzw. Gespräche mit betroffenen Nutzern des Gebietes (z.B. Tourismus, Kindergärten, Schulen, sonstige Wassersportler),
  • Überprüfung des Wegekonzeptes gemeinsam mit den Kommunen,
  • Zusammenarbeit mit den anderen Ordnungsbehörden und Polizei.,
  • ggf. Präsenz einer Ordnungskraft mit geringfügigen Zeitanteilen zumindest zwischen März und September

 

im Jahr 2016 zu realisieren und dieses Thema auch im Rahmen der genannten Managementplanung mit aufzugreifen.

 

Als weitere  nennenswerte Änderung ist ein fortlaufender Ansatz für den Landschaftsrahmenplan (LRP) vorgesehen. Die Fortschreibung des LRP ist in großen Teilen abgeschlossen. Im Gegensatz zum früheren LRP ist das jetzige Werk in erster Linie geodatenbasiert in einer digitalen Version gefertigt worden. Dies ermöglicht es, einzelne Themenfelder regelmäßig fortzuschreiben oder zu aktualisieren. Dies soll als Daueraufgabe erfolgen. Damit soll erreicht werden, dass der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine Fortschreibung in einigen Jahren deutlich geringer ausfällt als dies bei der jetzigen Überarbeitung der Fall war. Hierfür sind jährlich rd. 10.000,- bis 15.000,- € vorgesehen.

 

Eine Übersicht über die Verwendung der Mittel für Naturschutzmaßnahmen aus dem Jahr 2014 wird in der Sitzung verteilt.

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