Vorlage - 2004/237
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Beschlussvorschlag:
Die GRÜNE-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 17.12.2004:
„Der an Sonn- und Feiertagen zwischen
Bleckede, Neu-Darchau und Lüneburg pendelnde Fahrradwanderbus bedient ab 2005
während der so genannten „Kulturellen Landpartie“ zusätzlich die im Landkreis
Lüchow-Dannenberg liegende Ortschaft Göhrde.“
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 05.04.2005:
Aufgrund der Sachlage und vor dem
Hintergrund der Haushaltssituation des Landkreises wird der Antrag abgelehnt.
Ergänzender Beschlussvorschlag
vom 18.08.2005:
Die von der VOG im Landkreis Lüneburg ohne
zusätzliche Kostenbelastung ab 2006 angebotenen Fahrten des Fahrradwanderbusses
im Rahmen der “Kulturellen Landpartie” zwischen Lüneburg und Göhrde werden,
vorbehaltlich der beantragten Konzessionsgenehmigung, akzeptiert.
Begründung:
„Seit etlichen Jahren findet im Landkreis Lüchow-Dannenberg
jedes Jahr zwischen Himmelfahrt und Pfingsten die so genannte „Kulturelle
Landpartie“ statt. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von kulturellen
Veranstaltungen und Ausstellungen für Jung und Alt. Die „Kulturelle Landpartie“
erfreut sich eines stetig wachsenden Interesses bei Lüneburgern und Hamburgern.
Sie stößt aber auch bei Ausstellern wie Besuchern sogar auf bundesweites
Interesse.
Traditionell gehörte schon immer die Fahrt mit dem Fahrrad von
Ausstellungsort zu Ausstellungsort zur „Kulturellen Landpartie“. Besonders
Familien und Gruppen nutzen die Zeit zwischen Himmelfahrt und Pfingsten für
einen Fahrrad-Kurzurlaub.
Daher beantragen wir die oben beschriebene Umleitung des
Fahrradwanderbusses. Der Routenwechsel an diesen zwei Sonntagen kann
kostenneutral gestaltet werden, indem die Häufigkeit der Pendelfahrten um eine
Fahrt reduziert wird.
Für die Stadt Bleckede sehen wir einen positiven Aspekt dadurch,
dass Menschen, die den Radwanderbus zur „Kulturellen Landpartie“ nutzen, zur
Zielgruppe des Radwanderbusses gehören und danach auch verstärkt von diesem
Angebot Gebrauch machen würden. Dieser Marketingeffekt, der auch durch die
Ankündigung in der Presse verstärkt würde, ist für den Radwanderbus umso wichtiger,
als dass die Auslastung des Radwanderbusses verbesserungswürdig ist. Nicht
zuletzt werden Hamburger, die ihr Rad im Zug mitnehmen können, von diesem
Angebot ab dem Lüneburger Bahnhof profitieren und beim nächsten Ausflug ohne
Rad vielleicht den nun zum HVV gehörenden Landkreis Lüneburg besuchen.“
Ergänzende Sachdarstellung vom 05.04.2005:
Die VOG als Betreiberin der Linie und Konzessionsinhaberin hat
mitgeteilt, dass nach eingehender Prüfung aus
umlauftechnischen Gründen eine Verlängerung des Fahrradwanderbusses nach Göhrde
leider nicht möglich sei. Außerdem sei die Ortschaft Göhrde von der Konzession
nicht erfasst. Somit sei das Vorhaben lediglich mit einer Sonderfahrt zu
bewältigen, die, weil an einem Sonntag, erhebliche Kosten verursachen würde. Sollte
diese Variante in Frage kommen, würde die VOG ein entsprechendes Angebot
unterbreiten.
Diese Aussagen gelten auch für die Folgejahre, da die
Konzessionen auf der betreffenden Strecke bis 31.03.2008 erteilt worden sind.
Für den Bereich Göhrde, LK Lüchow-Dannenberg, ist die Konzession der KVG bis 31.07.2008
erteilt.
Ergänzende Sachdarstellung vom 18.08.2005:
Am 16.06.2004 fand in der Kreisverwaltung ein Gespräch mit
Vertretern der VOG und der VNO statt. Frau Staudte nahm für die GRÜNE -
Kreistagsfraktion teil.
Nach dem zunächst die Frage der zusätzlichen Kosten sowie die
Konzessionsproblematik einer Lösung im Sinne des vorliegenden Antrags
entgegenstanden, machte dann die VOG nach nochmaliger interner Prüfung
folgendes Angebot:
Ab 2006 bietet die VOG während des Zeitraums der “Kulturellen
Landpartie” für den Fahrradwanderbus zwei Fahrtenpaare von Lüneburg nach Göhrde
und zurück zusätzlich an, und zwar
an den Sonn- bzw. Feiertagen
25.05.2006 Christi Himmelfahrt
04.06.2006 Pfingstsonntag
05.06.2006 Pfingstmontag
Die VOG wird die Fahrplanänderungen entsprechend vornehmen und
über de LNVG eine Konzession beantragen. Gespräche mit der KVG, die bisher eine
Konzession für die Strecke haben, laufen bereits.
Die so beschriebenen Leistungen werden ohne einen zusätzlichen
Zuschuss seitens des Landkreises Lüneburg erbracht.
Die Kreisverwaltung schlägt daher vor, dieses Angebot,
vorbehaltlich einer endgültigen Klärung der Konzessionsfrage, anzunehmen.