Vorlage - 2015/270
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1 | Entwurf Fassung für die Anhörung (106 KB) |
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der Regionalschule Boizenburg und am gymnasialen Schulzentrum in Dömitz legen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aus dem Amt Neuhaus der Kreisverwaltung die Halbjahreszeugnisse der Grundschule Neuhaus ihrer Kinder vor.
Soweit die Summe aus den Noten in den Fächern Deutsch, Rechnen/Mathe und Sachkunde 6 oder kleiner ist, stimmt der Landkreis der Aufnahme an einer der genannten Schulstandorte zu und wird das Gastschulgeld im Rahmen der geltenden Vereinbarungen übernehmen.
Diese Praxis gilt zunächst nur für das Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2016/17.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 7.4.2016:
Der KA-Beschluss vom 7.12.2015 in dieser Angelegenheit wird dahingehend erweitert, dass Grundschüler/innen die Geschwister haben, die das gymnasiale Schulzentrum Dömitz oder die Regionalschule bzw. das Gymnasium Boizenburg im Landkreis Ludwigslust/Parchim besuchen, diese genannten Schulstandorte ebenfalls besuchen können.
Aus der Diskussion muss sich noch die Entscheidung ergeben, ob auch für diese Kinder bestimmte Leistungskriterien vorliegen müssen.
Sachlage:
Letztmalig hat sich der Schulausschuss am 11.01.2012 – Vorlagenummer 2011/334 – mit diesem Thema beschäftigt. Danach zahlt der Landkreis Lüneburg ein Gastschulgeld an den Landkreis Ludwigslust-Parchim bzw. die Stadt Boizenburg (Mecklenburg-Vorpommern) soweit für die Schülerinnen und Schüler, die sich an den gymnasialen Standorten in Boizenburg bzw. Dömitz anmelden, eine vorläufige, zum Schulhalbjahr ausgestellte gymnasiale Schullaufbahnempfehlung der Grundschule Neuhaus vorliegt.
Im Schuljahr 2014/15 besuchten 40 Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Neuhaus die beiden gymnasialen Standorte in Boizenburg und Dömitz. Das gezahlte Gastschulgeld belief sich auf rund 37.000,00 €.
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 01.08.2015 entfällt die Schullaufbahnempfehlung. Gemäß § 6 Abs. 5 NSchG bietet künftig im 4. Schuljahrgang die Grundschule den Erziehungsberechtigen mindestens zwei Gespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulform zu beraten.
Nach dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ sind Grundlagen für diese Gespräche der Leistungsstand, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit und das Sozial- und Arbeitsverhalten. Ziel der Gespräche ist es danach, den Erziehungsberechtigten Unterstützung und Orientierung im Hinblick auf die Wahl der weiterführenden Schulform zu geben.
Die wesentlichen Ergebnisse der Gespräche sind schriftlich zu dokumentieren. Die Erziehungsberechtigten erhalten Ausfertigungen dieser Protokolle. Ein entsprechender Vordruck ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Es gibt aktuell keine weiteren Vorgaben, zu diesen Beratungsgesprächen und natürlich auch noch keine Erfahrungen, wie dieses Beratungsinstrument von den Eltern und Erziehungsberechtigten angenommen wird.
Aus Sicht der Verwaltung ist es wichtig, auch weiterhin den Besuch der gymnasialen Angebote in Boizenburg bzw. Dömitz davon abhängig zu machen, dass eine hinreichende Sicherheit besteht, dass das Abitur erreicht wird. Eine völlige Freigabe der besagten Standorte hätte ansonsten eine Schwächung der ohnehin aktuell nur einzügigen Oberschule Neuhaus zur Folge.
Aufgrund der fehlenden Erfahrungen mit den neu eingeführten Beratungsgesprächen schlägt die Verwaltung daher ein Verfahren ähnlich des qualifizierten Losverfahrens an Gesamtschulen vor.
Soweit Erziehungsberechtigte ihr Kind an der Regionalschule in Boizenburg bzw. dem gymnasialen Standort in Dömitz anmelden wollen, legen sie der Verwaltung das Halbjahreszeugnis der Grundschule Neuhaus vor. Wenn die Summe aus den Noten in den drei Hauptfächern Deutsch, Rechnen/Mathe, Sachkunde 6 oder kleiner ist, wird der Landkreis Lüneburg der Aufnahme an den genannten Standorten zustimmen und das vereinbarte Gastschulgeld übernehmen.
Diese Praxis sollte zumindest für das Schuljahr 2016/17 eingesetzt werden. Die Verwaltung wird dann prüfen, ob die durchgeführten und dokumentierten Beratungsgespräche eine bessere Entscheidungsgrundlage darstellen. Dann kann zukünftig das Verfahren umgestellt werden.
Aktualisierte Sachlage vom 7.4.2016:
Aktuell liegt der Verwaltung die schriftliche Bitte einer Familie aus der Gemeinde Amt Neuhaus vor, ihrer Tochter den Übergang von der Grundschule Amt Neuhaus zum gymnasialen Schulzentrum in Dömitz zum Schuljahr 2016/2017 zu ermöglichen auch wenn die Summe der zu berücksichtigenden Noten im Halbjahreszeugnis bei acht und nicht wie gefordert bei sieben liegt.
Neben dieser verhältnismäßig knappen Abweichung von der geforderten maximalen Notensumme argumentiert die Familie mit den unterschiedlichen Ferienzeiten, da der ältere Bruder bereits das Gymnasium in Dömitz besucht.
Die Familie weist darauf hin, dass sich die Sommerferien in 2017 der beiden Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern nur 10 Tage überschneiden und somit ein gemeinsamer längerer Urlaub nicht möglich sei. Auch die Betreuungssituation für die Kinder in den unterschiedlichen Ferienzeiten sei für berufstätige Eltern äußerst schwierig.
Aus Sicht der Verwaltung ist zu entscheiden, ob der aktuelle Beschluss zur Vorlage 2015/270 um die Einführung einer Geschwisterkind-Regelung ergänzt wird. Wenn und solange ein Bruder oder eine Schwester die gymnasialen Angebote in Dömitz oder in Boizenburg besucht, könnten auch die jüngeren Geschwister diese Angebote wahrnehmen.
Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung - auch aufgrund der knappen Überschreitung der beschlossenen Kriterien – dem Landkreis Ludwigslust/Parchim bereits mitgeteilt, dass für die besagte Schülerin das Gastschulgeld übernommen wird. Aufgrund des frühen Anmeldeverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern war eine Entscheidung notwendig.