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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/275  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung (Rückstellung) für unterlassene Instandhaltung zur Sanierung der elektrischen Grundinstallation an den Berufsbildenden Schulen II und III
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiegert, Jürgen
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Wiegert, Jürgen
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
04.11.2015 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.12.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
21.12.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Aufwendung beim Produkt 111-320 „Liegenschaftsverwaltung / Gebäudemanagement“, Pos. 15 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (hier: Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung zur Sanierung der elektrischen Grundinstallation an den Berufsbildenden Schulen II und III) in Höhe von 700.000,00 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz zugestimmt.

 

 

Sachlage:

Die letzten Sachverständigenprüfungen in den Berufsbildenden Schulen II und III haben dringenden Handlungsbedarf im Bereich der elektrischen Grundinstallation aufgezeigt. In beiden Schulen muss eine Erneuerung und Ergänzung der elektrischen Grundinstallation, eine Überarbeitung der Hausalarmierungsanlagen sowie eine Ertüchtigung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen erfolgen. Diese Installationen stammen überwiegend noch aus den jeweiligen Errichtungsjahren und müssen dringend der ständig fortschreitenden Technisierung in den Gebäuden sowie dem aktuellen technischen Regelwerk angepasst werden. Besonders problematisch sind die noch vorhandenen alten 4-Leiterkabel in der Hauptverteilung bzw. 2-Leiterkabel in der Unterverteilung. Diese erzeugen Streuströme in der gesamten elektrischen Anlage und führen weiter zu Störungen und Schäden im Bereich der informationstechnischen Komponenten.

Die Gebäudewirtschaft hat auf Grundlage der vorliegenden Prüfergebnisse von einem Fachingenieurbüro für Elektrotechnik für beide Schulen Sanierungskonzepte mit Kostenschätzungen erarbeiten lassen. Die Kosten für die reinen Installationsarbeiten einschließlich Honorare belaufen sich danach für die BBS II auf 341.000 € und für die BBS III auf 270.000 €. Daneben sind noch baubegleitende Kosten für das Öffnen und Schließen von Wänden und Decken zu kalkulieren, so dass von einem Gesamtvolumen von rund 700.000,00 € auszugehen ist. Diese Aufwendungen können nicht aus dem laufenden Bauunterhaltungsansatz abgedeckt werden.
 

Die überplanmäßige Aufwendung ist aufgrund des aufgezeigten Gefährdungspotenzials zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen (Produkt 611-000 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen", Pos. 2 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen") gewährleistet.

 

 

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