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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/281  

Betreff: Berufsbildende Schulen - Neubau einer Schulsporthalle mit Unterrichtsräumen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 35 12 17
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
05.11.2015 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.12.2015    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Übersichtsplan  
Luftbild  

 

 

 

 

Anlage/n:

1 Übersichtsplan

1 Luftbild

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (226 KB)      
Anlage 2 2 Luftbild (301 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, am Schulstandort Schwalbenberg für die drei Berufsbildenden Schulen eine neue Zweifeldsporthalle mit einer Spielfeldgröße von 22 x 45 m und vier in den Baukörper integrierten Unterrichtsräumen von jeweils 72 m² sowie einen ca. 20 - 30 m² großen Gruppen- bzw. Sammlungsraum
zu errichten.

 

 

 

 

Sachlage:

 

In seiner Sitzung am 01.06.2015 hat der Kreistag einstimmig beschlossen, die Planung der notwendigen Schulsporthalle am Standort Schwalbenberg fortzusetzen und aus den dafür im Haushalt 2015 vorgesehenen Mitteln zu finanzieren. Auf die Vorlage 2015/130 und die Berichterstattung der
Verwaltung im letzten Schulausschuss wird Bezug genommen.

 

Jetzt gilt es, dazu das tatsächlich umzusetzende Raum- und Bauprogramm festzulegen.

 

Nach den curricularen Vorgaben und den amtlichen Schülerzahlen des Schuljahres 2014/15 errechnet sich für die drei Berufsbildenden Schulen ein Bedarf an 6 Sportübungseinheiten. Davon werden derzeit 3 Sportübungseinheiten in der Dreifeldsporthalle bei der Berufsbildenden Schule I gedeckt. Für eine Sportübungseinheit besteht ein seitens der Hansestadt Lüneburg zugesichertes Nutzungsrecht in der Dreifeldsporthalle des Johanneums oder wahlweise den Sporthallen des Schulzentrums Kaltenmoor. Von daher ist zur Deckung des festgestellten Bedarfs an 6 Sportübungseinheiten der Neubau einer Zweifeldsporthalle erforderlich und ausreichend.

 

Die Realisierung einer Zweifeldsporthalle eröffnet in dem beschränkten Baufenster die Möglichkeit,
in den Baukörper noch 4 Unterrichtsräume und einen Gruppen- bzw. Sammlungsraum zu integrieren.

Diese Unterrichtsräume sollen die angespannte Raumsituation der Berufsbildenden Schulen III entlasten, die derzeit am Standort Schwalbenberg auf die Nutzung von 8 Mobilklassen angewiesen ist.
4 Mobilklassen, die sich zudem im Baufeld der neuen Schulsporthalle befinden, sollen im Gegenzug zurückgebaut werden.

 

Die Zweifeldhalle soll mit eine Spielfeldgröße von 22 x 45 m realisiert werden, damit bei eingefahrenem Trennvorhang auch das Wettkampfregelmaß für die Ballspielarten Handball, Fußball und Hockey von
20 x 40 m zzgl. Auslauffläche abgebildet und genutzt werden kann.

 

Die Halle soll wegen der dortigen Verkehrsproblematik als reine Schulsporthalle genutzt werden und
ist ohne Tribüne geplant. Sie soll durch einen oder zwei Trennvorhänge teilbar und mit den für den Schulsport üblichen Einbaugeräten ausgestattet sein. Im Zuge der Errichtung der neuen Halle werden im 1. Schritt die dortigen Stellplätze verlegt und befestigt werden müssen.

 

Die Verwaltung hat zu dem o.a. Raum- und Bauprogramm das Benehmen der Landesschulbehörde eingeholt, welches von dort mit Bescheid vom 01.09.2015 erklärt worden ist.

 

Mit den betroffenen Schulleitungen der drei Berufsbildenden Schulen wurden die Bedarfsermittlung
und das daraus abzuleitende Bau- und Raumprogramm in einer gemeinsamen Schulleiterrunde am 11.09.2015 ausführlich erörtert. Dort bestand Einigkeit, der Realisierung von zusätzlichen Unterrichtsräumen vor einer denkbaren weiteren Sportübungseinheit den Vorzug zu geben.
Für eine Dreifeldsporthalle und zusätzliche Unterrichtsräume ist das Baufeld zu klein. Mit den
drei Schulen ist verabredet, diese eng in die weitere Bau- und Umsetzungsplanung einzubinden.

 

Bei der Hansestadt Lüneburg als zuständiger Baugenehmigungsbehörde ist eine Bauvoranfrage gestellt, über die noch nicht abschließend entschieden ist. Mit dieser Bauvoranfrage soll insbesondere geklärt werden, ob auf dem Baugrundstück eine Realisierung des Baukörpers Industriebauweise möglich ist,
die das Vorhaben ggf. wirtschaftlicher als in Massivbauweise gestalten lässt.

 

Nach einer ersten planungsrechtlichen Aussage ist das Vorhaben von der Art und dem Maß der baulichen Nutzung zulässig. Die Stellungnahmen von Tiefbau, Umwelt und Stadtgrün liegen noch nicht vor, sollen nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters dem Landkreis aber bis Ende nächster Woche zugehen und werden dann ggf. in der Sitzung ergänzend vorgetragen.

 

Die Verwaltung hat bei einem in Industriebauweise erfahrenen Architekten eine erste Vorplanung mit Kostenschätzung in Auftrag gegeben. Abhängig von den Herstellungskosten und daraus abzuleitenden Planerhonoraren wird zu entscheiden sein, ob die Architektenleistungen noch förmlich ausgeschrieben werden müssen.

 

Um seitens der Verwaltung Planungssicherheit zu erhalten, soll in der heutigen Sitzung das umzusetzende Raum- und Bauprogramm beschlossen werden. Die weiteren Planungen würden
dann zu gegebener Zeit dem Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen zur Beratung
und ggf. Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

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