Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/286  

Betreff: Neue Vereinbarung mit der Tierheim Lüneburg gGmbH über die Unterbringung von Tieren ab dem 01.01.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Gronholz, Jochen
Federführend:Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:9.1. 122-100 Veterinäraufsicht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
03.11.2015 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.12.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
21.12.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage Vorlage 2015.286  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Tierheim Vereinbarung ab 2016  Entwurf Stand 01.10.2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Vorlage 2015.286 (102 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

„Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung mit der Tierheim Lüneburg gGmbH in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2016 abzuschließen.“

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die zurzeit geltende Vereinbarung mit der Tierheim gGmbH läuft zum 31.12.2015 aus. Für die Unterbringung von Fundtieren (Zuständigkeit der Gemeinden) sowie aus besonderem Anlass aufzunehmenden Tieren (Zuständigkeit Landkreis) ist es erforderlich über den 31.12.2015 hinaus eine neue Vereinbarung abzuschließen. Aus Gründen der Planungssicherheit befürworten alle Vereinbarungspartner eine Verlängerung der Laufzeit von 5 auf 10 Jahre. Zur Absicherung von Kostenschwankungen wurde eine  Anpassungsklausel, die sich an dem Verbraucherpreisindex (§ 4 Vergütung) orientiert, aufgenommen.

 

Die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung der Fundtiere und der aus besonderem Anlass aufzunehmenden Tieren sind unverändert geblieben. Eine Besonderheit (aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung) stellen jedoch die nach dem Nieders. Hundegesetz (NHundG) als gefährlich eingestuften Hunde dar, wenn diese untergebracht werden müssen. Kann oder darf der Halter eines gefährlichen Hundes diesen nicht halten, so stellt der Landkreis im Rahmen der Gefahrenabwehr diesen Hund sicher und bringt ihn im Tierheim unter. Die Betreuung und Unterbringung dieser Hunde ist anspruchsvoller und aufwendiger und dadurch entsprechend kostenintensiver, als bei „normalen“ Hunden. So sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, es dürfen nur Personen mit den Hunden umgehen, die sachkundig nach dem NHundG sind, usw.. Damit diese sichergestellten Hunde überhaupt eine Chance haben, an neue Halter vermittelt werden zu können, ist es erforderlich, sich mit diesen Hunden intensiv fach- und sachgerecht zu beschäftigen. Die Tierheim gGmbH bietet für die als gefährlich eingestuften Hunde Kapazitäten von bis zu 4 Plätzen gleichzeitig. Hierfür wird ein qualifizierter Tierpfleger mit spezieller Hundetrainer-Qualifikation eingestellt, der die gefährlichen Hunde pflegen, trainieren und das neue Hundehaus betreuen wird. Insgesamt hält das Tierheim 4 Plätze für den Landkreis Lüneburg vor. Davon sind zurzeit bereits schon 3 belegt. Die zusätzlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Personalkosten für den zusätzlichen Mitarbeiter                            22.000,- €/ Jahr

Raumkosten für das neue Hundehaus                              6.000,- €/ Jahr

Futter/Tierarzt/Medizinische Versorgung                               6.000,- €/ Jahr

Summe zur Aufbewahrung/Betreuung gefährlicher Hunde                                                     34.000,- €/ Jahr

                                                                                                                                                       ============

 

Die Kosten je Platz entsprechen den Kosten, die der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Tierheim gGmbH bereits vereinbart haben.

 

Jeder weitere Hund wird dann entsprechend der Gebührensatzung einzeln abgerechnet. Die Tagessätze betragen zurzeit je nach Größe des Hundes zwischen 10,- und 20,- €.

 

Soweit möglich, versucht der FD Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die Kosten im Einzelfall vom vorherigen Halter des Hundes wieder einzuziehen, so dass hier eine Teilkostendeckung der o.a. Aufwendungen möglich ist.

 

Die Zusammenarbeit zwischen dem Veterinäramt und dem Tierheim Lüneburg ist in den letzten Jahren hervorragend, vertrauensvoll und effektiv. Die Mitarbeiter des Tierheims sind jederzeit bemüht auch bei der Unterbringung von Tieren, die nicht Gegenstand der Vereinbarung sind, zu helfen und zu vermitteln.

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung