Vorlage - 2015/286
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1 | Anlage Vorlage 2015.286 (102 KB) |
Beschlussvorschlag:
„Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung mit der Tierheim Lüneburg gGmbH in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2016 abzuschließen.“
Sachlage:
Die zurzeit geltende Vereinbarung mit der Tierheim gGmbH läuft zum 31.12.2015 aus. Für die Unterbringung von Fundtieren (Zuständigkeit der Gemeinden) sowie aus besonderem Anlass aufzunehmenden Tieren (Zuständigkeit Landkreis) ist es erforderlich über den 31.12.2015 hinaus eine neue Vereinbarung abzuschließen. Aus Gründen der Planungssicherheit befürworten alle Vereinbarungspartner eine Verlängerung der Laufzeit von 5 auf 10 Jahre. Zur Absicherung von Kostenschwankungen wurde eine Anpassungsklausel, die sich an dem Verbraucherpreisindex (§ 4 Vergütung) orientiert, aufgenommen.
Die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung der Fundtiere und der aus besonderem Anlass aufzunehmenden Tieren sind unverändert geblieben. Eine Besonderheit (aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung) stellen jedoch die nach dem Nieders. Hundegesetz (NHundG) als gefährlich eingestuften Hunde dar, wenn diese untergebracht werden müssen. Kann oder darf der Halter eines gefährlichen Hundes diesen nicht halten, so stellt der Landkreis im Rahmen der Gefahrenabwehr diesen Hund sicher und bringt ihn im Tierheim unter. Die Betreuung und Unterbringung dieser Hunde ist anspruchsvoller und aufwendiger und dadurch entsprechend kostenintensiver, als bei „normalen“ Hunden. So sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, es dürfen nur Personen mit den Hunden umgehen, die sachkundig nach dem NHundG sind, usw.. Damit diese sichergestellten Hunde überhaupt eine Chance haben, an neue Halter vermittelt werden zu können, ist es erforderlich, sich mit diesen Hunden intensiv fach- und sachgerecht zu beschäftigen. Die Tierheim gGmbH bietet für die als gefährlich eingestuften Hunde Kapazitäten von bis zu 4 Plätzen gleichzeitig. Hierfür wird ein qualifizierter Tierpfleger mit spezieller Hundetrainer-Qualifikation eingestellt, der die gefährlichen Hunde pflegen, trainieren und das neue Hundehaus betreuen wird. Insgesamt hält das Tierheim 4 Plätze für den Landkreis Lüneburg vor. Davon sind zurzeit bereits schon 3 belegt. Die zusätzlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Personalkosten für den zusätzlichen Mitarbeiter 22.000,- €/ Jahr
Raumkosten für das neue Hundehaus 6.000,- €/ Jahr
Futter/Tierarzt/Medizinische Versorgung 6.000,- €/ Jahr
Summe zur Aufbewahrung/Betreuung gefährlicher Hunde 34.000,- €/ Jahr
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Die Kosten je Platz entsprechen den Kosten, die der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Tierheim gGmbH bereits vereinbart haben.
Jeder weitere Hund wird dann entsprechend der Gebührensatzung einzeln abgerechnet. Die Tagessätze betragen zurzeit je nach Größe des Hundes zwischen 10,- und 20,- €.
Soweit möglich, versucht der FD Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die Kosten im Einzelfall vom vorherigen Halter des Hundes wieder einzuziehen, so dass hier eine Teilkostendeckung der o.a. Aufwendungen möglich ist.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Veterinäramt und dem Tierheim Lüneburg ist in den letzten Jahren hervorragend, vertrauensvoll und effektiv. Die Mitarbeiter des Tierheims sind jederzeit bemüht auch bei der Unterbringung von Tieren, die nicht Gegenstand der Vereinbarung sind, zu helfen und zu vermitteln.