Vorlage - 2015/297
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1 | Projektaufruf Sanierung Kommunaler Einrichtungen (243 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Projekte
- „Energetische Sanierung der Schwimmhalle, Zweifeldsporthalle und Gymnastikhalle am Schulzentrum Oedeme“ und
- „Baukonstruktive und energetische Sanierung der Dreifeldsporthalle mit Anbau für den öffentlichen Bereich am Schulzentrum Scharnebeck
Förderanträge aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.
Im Falle einer Förderung wird der Eigenanteil des Landkreises aus dem 2006 beschlossenen und zuletzt
im Zuge der Haushalts- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2015 ff. bis 2018 fortgeschriebenen Schulbausanierungsprogramm bereitgestellt.
Sachlage:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat am 05.10.2015 einen Projektaufruf zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Für das Bundesprogramm werden bis 2018 bundesweit insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden zu unterstützen.
Das neue Bundesprogramm ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung, welches mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet wurde. Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 13. November 2015 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl und Vergabe der Fördermittel soll Anfang 2016 erfolgen. Das Programm wird einmalig durchgeführt. Die Förderprojekte werden in den Jahren 2016 bis 2018 umgesetzt.
Förderfähige Projekte zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur sind größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie ggf. überregionaler Wirkung. Die Projekte haben eine besondere Wirkung für die soziale Integration vor Ort und/oder tragen in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes bei. Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld erreichen sie eine nachhaltige Verbesserung des Stadtteils. Sie zeichnen sich durch einen besonderen und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus. Sie verfolgen baupolitische Ziele des Bundes.
Die Sanierungsmaßnahmen sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnelle und ggf. umfassende Intervention und Problembearbeitung möglich sein.
Die Förderung erfolgt als Komplementärfinanzierung, d.h. Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil beläuft sich grundsätzlich auf 55 v.H., bei Kommunen in Haushaltsnotlage ist dagegen eine Förderung von 90 v.H. möglich. Eine Haushaltsnotlage ist durch das Land zu bestätigen. Nach derzeitiger Einschätzung kann bei Entschuldungskommunen, wie dem Landkreis Lüneburg, von einer Haushaltsnotlage ausgegangen werden.
Der Projektaufruf 2016 liegt der Vorlage an.
Die Förderbedingungen und der vorgegebene Zeitrahmen sind außerordentlich ambitioniert. Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, sich im Hinblick auf eine mögliche 90 %ige Förderung mit zwei konkreten Projekten an dem Förderprogramm zu bewerben. Ausgewählt wurden dazu die Sportbereiche in den Schulzentren Oedeme und Scharnebeck, deren Sanierung ohnehin als letzte Bausteine des laufenden Schulbausanierungsprogramms vorgesehen ist. Die dafür im Schulbausanierungsprogramm bis 2018 reservierten Mittel von rund 2,5 Mio. Euro für beide Standorte ließen derzeit lediglich Teilsanierungen zu. Im Falle einer Förderung würden Komplettsanierungen mit einer deutlichen Wertsteigerung dieser sozialen Infrastruktur möglich.
Die an den beiden Schulzentren tätigen Architekturbüros arbeiten derzeit mit Hochdruck an entsprechenden Sanierungskonzepten und Kostenschätzungen. Diese werden den Ausschuss
in der Sitzung vorgestellt. Eine Voranmeldung der beiden Projekte beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ist mit Schreiben vom 22.Oktober 2015 erfolgt.
Für die endgültige Antragstellung, die bis spätesten zum 13. November 2015 zu erfolgen hat, wird ein Kreistagsbeschluss benötigt der garantiert, dass die Maßnahme bei Erhalt der Zuwendung umgesetzt wird. Ein solcher Kreistagsbeschluss liegt formal bereits mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2015, der auch die Finanzplanung bis 2018 und die Fortschreibung des Schulbausanierungsprogramms beinhaltet, in der Kreistagssitzung am 15.12.2014 vor und soll für die Teilnahme am Förderprogramm lediglich noch einmal konkretisiert werden. Für die Antragstellung entscheidend dürfte aber sein, dass der erforderliche Eigenanteil im Falle einer Förderung bereits in der Finanzplanung dargestellt ist.