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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/014  

Betreff: Finanzhilfen nach den Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (VVG), früher GVFG;
Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (MJP) 2017 bis 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
02.02.2016 
Betriebs- und Straßenbauausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VVG - Maßnahmen 2017 - 2021  

 

 

 

 

Anlage/n:

MJP 2017 bis 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VVG - Maßnahmen 2017 - 2021 (23 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Mehrjahresprogramm (MJP) 2017 bis 2021 für den Straßen-, Brücken- und Radwegebau wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Für die Erstellung der Anträge der Straßen-, Brücken- und Radwegebaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß VVG bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises Lüneburg erforderlich.

Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (siehe Anlage). Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des Entflechtungsgesetzes (früher GVFG).

 

Anmerkungen:

  1. Das MJP 2017 bis 2021 entspricht im Wesentlichen dem vorherigen MJP (siehe Vorlagen-Nr. 2015/017)
  2. Die Sanierung der K 31 im Bereich der OD Bardowick war ursprünglich als Baumaßnahme in der Prioritätenliste ohne VVG-Förderung (siehe Vorlagen-Nr. 2015/018, lfd. Nr. 13) eingeplant gewesen. Es wird nunmehr in Absprache mit der NLStBV neben der für das Jahr 2017 vorgesehenen Sanierung der K 31, Wittorf – Bardowick auch die Erweiterung für den Bereich der OD Bardowick zur Aufnahme ins MJP beantragt. Sollte dieses abgelehnt werden, beabsichtigt der SBU dennoch aus Gründen der Kostenersparnis die Realisierung im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme.
  3. Aufgrund der Tatsache, dass im Vorjahr die Sanierung der K 1, Brietlingen – Barum realisiert werden konnte, obwohl diese Baumaßnahme erst für 2016 eingeplant war, ist es numehr möglich, die Baumaßnahmen der lfd. Nummern 5 bis 8 jeweils um ein Jahr vorzuziehen.
  4. Neu mit aufgenommen worden sind die lfd. Nummern 9 bis 11. Bei der lfd. Nummer 10 handelt es sich um die Sanierung der K 17, OD Barnstedt, die ursprünglich als Baumaßnahme ohne VVG-Förderung (siehe Vorlagen-Nr. 2015/018, lfd. Nr. 12) eingeplant war.

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