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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/043  

Betreff: Auflösung der DIENLOG GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, BjörnAktenzeichen:Az. 10 - 20 44 22
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:13.2. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
29.02.2016    Kreisausschuss      
Kreistag
14.03.2016 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Auflösung der DIENLOG GmbH_ GFA  

 

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auflösung der DIENLOG GmbH_ GFA (71 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag: Der vom Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR beschlossenen Auflösung der DIENLOG GmbH wird zugestimmt.

 

 

 

 

Sachlage:

Die DIENLOG GmbH wurde 2004 als 100 %ige Tochtergesellschaft der damaligen Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) gegründet, um Aufgaben aus dem gewerblichen Drittgeschäft der GfA wahrzunehmen.

 

Zum 02.01.2012 wurde die GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (gkAöR) umgewandelt. Mit dem Rechtsformwechsel gingen die bisherigen operativen Geschäftstätigkeiten der DIENLOG GmbH auf die GfA über. Zum 01.01.2013 wurden zudem sämtliche Arbeitnehmer der Gesellschaft von der GfA übernommen. Die DIENLOG GmbH dient seitdem lediglich als Vorratsgesellschaft ohne eigene Geschäftstätigkeit.

 

In seiner Sitzung vom 10.02.2016 hat der Verwaltungsrat einstimmig die Auflösung der DIENLOG GmbH beschlossen, da für die Gesellschaft keine Verwendung mehr besteht. Durch die Auflösung der Gesellschaft spart die GfA die bislang noch anfallenden Kosten für die DIENLOG GmbH ein, z. B. für Jahresabschlussarbeiten, Steuerberatung und Kontoführung.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR bedarf die Entscheidung des Verwaltungsrates der Zustimmung des Kreistages.

 

Aus terminlichen Gründen wird diese Vorlage vorab nicht im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten beraten, sondern direkt dem Kreisausschuss zur Beschlussvorbereitung vorgelegt.

 

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