Vorlage - 2016/045
|
|
Sachlage:
Nach § 4 Abs. 1 der Vereinbarung über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts werden die Mitglieder des Verwaltungsrates, zu denen grundsätzlich auch die Hauptverwaltungsbeamten von Landkreis und Hansestadt Lüneburg gehören, von den jeweiligen Vertretungen bestellt. Auf Vorschlag eines Hauptverwaltungsbeamten kann an seiner Stelle ein anderer Beschäftigter des jeweiligen Trägers bestellt werden.
Durch Kreistagsbeschluss vom 07.05.2012 wurde Frau Kreisrätin Scherf anstelle von Herrn Landrat Nahrstedt als Verwaltungsratsmitglied benannt. Am 30.04.2016 endet die Amtszeit von Frau Kreisrätin Scherf. Ihr Sitz im Verwaltungsrat geht damit wieder auf Herrn Landrat Nahrstedt über. Nach der Umwandlungsvereinbarung ist hierfür eine förmliche Bestellung durch den Kreistag notwendig.