Vorlage - 2016/058
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- Der Gemeinde Amt Neuhaus wird für die Jahre 2017 bis 2026 ein jährlicher Zuschuss zum Ergebnishaushalt in Höhe von 100.000 € gewährt.
- Der Zuschuss ist an die Bedingung geknüpft, dass die Gemeinde Amt Neuhaus mit dem Land Niedersachsen einen Vertrag über Stabilisierungshilfen schließt und die darin festgelegten Bedingungen einhält.
Die Haushalt der Gemeinde Amt Neuhaus hat in den letzten Jahren immer wieder Defizite im Ergebnishaushalt aufgewiesen, die sich zu Kassenkrediten in Höhe von ca. 15 Mio. € kumuliert haben. Aufgrund der strukturellen Einnahmeschwäche besteht keine Aussicht, diese Schuldenlast aus eigener Kraft abzubauen. Auf Anraten des Landkreises Lüneburg hat die Gemeinde beim Land Niedersachsen den Antrag gestellt, in den Entschuldungsfonds aufgenommen zu werden. Dies wurde abgelehnt, weil die Entschuldungsmittel nur für solche Kommunen gedacht waren, denen mithilfe dieser Mittel ein Schuldenabbau und ein Haushaltausgleich möglich werden würden. Die finanzielle Situation der Gemeinde Amt Neuhaus ist aber so schlecht, dass diese positive Prognose nicht gesehen wurde.
Der Landkreis hat daraufhin beim Land vorgesprochen, um auch Hilfen für solche Kommunen zu erwirken, die die Bedingungen des Entschuldungsfonds nicht erfüllen können. Vom Land Niedersachsen wurden Stabilisierungshilfen aufgelegt, die sich an den Entschuldungsfonds anlehnen. Die Gemeinde Amt Neuhaus hat damit die Gelegenheit, eine Zuwendung von bis zu 9.093.000 € vom Land Niedersachsen zu erhalten, um damit den größten Teil der Kassenkredite zu tilgen.
Die Stabilisierungshilfe ist - ähnlich dem Entschuldungsfonds - an Bedingungen geknüpft. Die Gemeinde Amt Neuhaus soll einen Beitrag zur Haushaltssanierung leisten. In der Vergangenheit ist dies immer schwergefallen. Der Konsolidierungsbeitrag der Gemeinde Amt Neuhaus soll bei 552.000 € pro Jahr liegen. Im Kern soll dies erreicht werden, indem die Grundsteuer auf ein Niveau angehoben wird, das auch bei Kommunen in ähnlicher finanzieller Lage Praxis ist. Zugleich sollen die Abwassergebühren kostendeckend angepasst werden. Hierdurch würden zwei wichtige Schritte unternommen werden, die für sich aber noch nicht ausreichen.
Aus seiner Ausgleichsfunktion heraus möchte der Landkreis Lüneburg eine ergänzende Hilfe leisten, mit der schließlich der vom Land geforderte Zielwert erreicht werden kann. Aufgrund der verschiedenen Berechnungen, die intern zwischen Gemeinde Amt Neuhaus und Land Niedersachsen verhandelt werden, ist ein Landkreiszuschuss von jährlich 100.000 € erforderlich, um den errechneten Konsolidierungsbeitrag abzusichern.
Dieser Betrag scheint angesichts der Gesamtlage angemessen zu sein.
Wegen der Laufzeit der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Amt Neuhaus und dem Land Niedersachsen von zehn Jahren ist auch der Landkreiszuschuss entsprechend zu befristen. Daneben ist der Landkreiszuschuss aus gleichem Grund mit der aufschiebenden und auflösenden Bedingung der Einhaltung der Regelungen aus dem Vertrag über die Stabilisierungshilfe zu versehen.
Die Gremien der Gemeinde Amt Neuhaus müssen noch im Frühjahr 2016 signalisieren bzw. beschließen, ob sie die Stabilisierungshilfe annehmen. Damit der Rat der Gemeinde verbindliche Rahmenbedingungen vorfindet, ist eine frühzeitige Zusage einer Unterstützung durch den Landkreis Lüneburg erforderlich.
Diese Unterstützung ist Teil einer Strategie des Landkreises, die Gemeinde Amt Neuhaus zu unterstützen. So fördert der Landkreis Lüneburg verschiedene Projekte, wie die Erstellung einer Potentialanalyse und eines Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Amt Neuhaus, entwickelt touristische Schwerpunkt z. B. in Neuhaus, Konau und Stiepelse direkt und indirekt mit, engagiert sich in der Archeregion, unterstützt die Radverkehrsinfrastruktur und hält touristische Strukturen vor.