Vorlage - 2016/123
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Sachlage:
Nach § 7 Abs. 1, Buchst. o der Entschädigungssatzung erhalten die Hornissenbeauftragten (derzeit 3 Personen) in den Monaten April bis Oktober 70,- € monatlich für ihre ehrenamtliche Arbeit. Damit sind sämtliche Auslagen incl. Fahrtkosten abgegolten. Die letzte Besprechung mit den Beauftragten hat ergeben, dass diese Entschädigung die Auslagen bei weitem nicht mehr abdeckt. Es wurde daher angeregt, die Aufwandsentschädigung zu erhöhen.
Die Hornissenbeauftragten leisten für den Artenschutz und die Bevölkerung durch ihre Beratung und Umsiedlungsmaßnahmen einen sehr wichtigen Beitrag. Da für viele Bürger eine Unterscheidung zwischen Hornissen und Wespen oft nicht möglich ist, werden sie im Frühjahr/Sommer/Frühherbst sehr oft angefordert. Der Kontakt zu den Beauftragten wird über die Naturschutzbehörde hergestellt. Die Hornissenbeauftragten sehen sich Nester vor Ort an, beraten betroffene Bürger, stimmen mit diesen erforderliche Maßnahmen ab und führen bei Bedarf Umsiedlungen durch. Es ist sehr schwierig, qualifizierte und engagierte Personen für dieses Amt zu gewinnen.
Die Erhöhung der Entschädigung auf monatlich 90,- € für die Monate April bis Oktober ist angemessen, um die Auslagen der Beauftragten zu decken. Hierdurch ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 420,- € jährlich. Die Entschädigungssatzung ist im Zuge der nächsten Änderung entsprechend anzupassen.