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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/123  

Betreff: Erhöhung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Hornissenbeauftragte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
06.06.2016 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.06.2016    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Hornissenbeauftragten wird rückwirkend zum 01. April 2016 auf monatlich 90,- € für die Monate April bis Oktober angehoben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

Sachlage:

Nach § 7 Abs. 1, Buchst. o der Entschädigungssatzung erhalten die Hornissenbeauftragten (derzeit 3 Personen) in den Monaten April bis Oktober 70,- € monatlich für ihre ehrenamtliche Arbeit. Damit sind sämtliche Auslagen incl. Fahrtkosten abgegolten. Die letzte Besprechung mit den Beauftragten hat ergeben, dass diese Entschädigung die Auslagen bei weitem nicht mehr abdeckt. Es wurde daher angeregt, die Aufwandsentschädigung zu erhöhen.

Die Hornissenbeauftragten leisten für den Artenschutz und die Bevölkerung durch ihre Beratung und Umsiedlungsmaßnahmen einen sehr wichtigen Beitrag. Da für viele Bürger eine Unterscheidung zwischen Hornissen und Wespen oft nicht möglich ist, werden sie im Frühjahr/Sommer/Frühherbst sehr oft angefordert. Der Kontakt zu den Beauftragten wird über die Naturschutzbehörde hergestellt. Die Hornissenbeauftragten sehen sich Nester vor Ort an, beraten betroffene Bürger, stimmen mit diesen erforderliche Maßnahmen ab und führen bei Bedarf Umsiedlungen durch.  Es ist sehr schwierig, qualifizierte und engagierte Personen für dieses Amt zu gewinnen.

 

Die Erhöhung der Entschädigung auf monatlich 90,- € für die Monate April bis Oktober ist angemessen, um die Auslagen der Beauftragten zu decken. Hierdurch ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 420,- € jährlich. Die Entschädigungssatzung ist im Zuge der nächsten Änderung entsprechend anzupassen.

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