Vorlage - 2016/127
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 - 1. Nachtragshaushalt (416 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Übersicht zusätzliche Investitionen lt. Nachtragshaushalt 2016 (197 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - Investitions- und Finanzierungsstruktur wettkampfger. Sporthalle (184 KB) | |||
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4 | Anlage 1 - Aktualis. Übersicht zusätzliche Investitionen lt. NachtragsHH 2016 (198 KB) |
Sachlage:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 21.12.2015 vom Kreistag beschlossen und am 02.03.2016 vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport genehmigt. Zwischenzeitlich liegen die Konzepte für folgende bisher nicht veranschlagte bzw. zusätzliche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor:
- Mit einstimmigem Beschluss vom 20.10.2014 hat der Kreistag den Landrat beauftragt, mit den vorbereitenden Planungen für eine neue wettkampfgerechte Sporthalle zu beginnen. Dabei sollte eine vielfältige Nutzung von Schul-, Vereins- und Leistungssport berücksichtigt werden, um die aktuellen Bedarfe für die verschiedenen Bereiche abzudecken. Wie am 12.05.2016 im Sportausschuss berichtet, liegt zwischenzeitlich ein Realisierungskonzept für den Bau einer Sport- und Veranstaltungshalle im Gewerbegebiet Vrestorfer Heide in Lüneburg vor, mit dessen Umsetzung noch in diesem Jahr begonnen werden soll (siehe Vorlage 2016/097). Danach soll die Halle durch eine private Objektgesellschaft erstellt werden. Es ist vorgesehen, dass sich der Landkreis Lüneburg an dem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 10,3 Mio. Euro mit einem Zuschuss in Höhe von 2,5 Mio. Euro beteiligt. Der Zuschuss wird in den Haushaltsjahren 2016 (0,5 Mio. Euro) und 2017 (2,0 Mio. Euro) fällig. Darüber hinaus ist eine Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 300.000 Euro geplant. Weiter soll die Objektgesellschaft vom Landkreis über einen zwanzigjährigen Zeitraum, beginnend im Haushaltsjahr 2017, Schuldendiensthilfen in Höhe von bis zu 180.000 Euro jährlich, davon 150.000 Euro Tilgungsleistungen, erhalten. Einzelheiten zur Finanzierung der wettkampfgerechten Sporthalle sind aus der Anlage 3 ersichtlich. Sowohl für den 2017 fälligen Einmalzuschuss als auch für die auf den Finanzplanungszeitraum fallenden jährlichen Tilgungsleistungen sind Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.
- Wie in Vorlage 2016/104 dargestellt, soll der Landrat beauftragt werden, die Gründung einer Kreissiedlungsgesellschaft vorzubereiten. Mit diesem operativen Instrument soll dort bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen geschaffen werden, wo ein Engagement der privaten Bauwirtschaft nicht zu erwarten ist. Für die Beteiligung des Landkreises an der geplanten Gesellschaft sollen neben Sacheinlagen (Immobilien) auch Finanzmittel in Höhe von 500.000 Euro bereitgestellt werden.
- Für den Breitbandausbau sieht der aktuelle Haushaltsplan eine Gesamtinvestitionssumme von 15,0 Mio. Euro, davon 3,5 Mio. Euro Eigenmittel des Landkreises, vor. Nach Eingang der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens zeichnet sich eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 28,0 Mio. € ab. Auf diese Größenordnung hat die Verwaltung in Abstimmung mit den Breitbandkompetenzzentren von Bund und Land auch den Förderantrag ausgerichtet (siehe Vorlage 2016/116). Bei einer 50 %igen Förderung durch den Bund (= 14,0 Mio. Euro) und weiteren 2,0 Mio. Euro vom Land verbliebe ein Eigenanteil von 12,0 Mio. Euro, der hälftig vom Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen, in denen das Breitbandnetz ausgebaut werden soll, zu übernehmen wäre. Um auf etwaige Veränderungen der eingeplanten Fördermittel reagieren zu können, wird der rechnerische Eigenanteil des Landkreises von 6,0 Mio. Euro vorsichtshalber auf 7,0 Mio. Euro erhöht.
Da noch im Laufe des Haushaltsjahres 2016 mit der Umsetzung der Vorhaben begonnen bzw. Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren eingegangen werden sollen, ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Die Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit wird von bisher 25.192.800 Euro um 1.000.000 Euro auf 26.192.800 Euro erhöht. Gleichzeitig wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im § 2 der Haushaltssatzung von bisher 10.054.300 Euro um 1.000.000 Euro auf 11.054.300 Euro angehoben. Die Netto-Neuverschuldung steigt dadurch auf 6.546.300 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im § 3 der Haushaltssatzung erhöht sich von 11.180.000 Euro um 16.450.000 Euro auf insgesamt 27.630.000 Euro.
Eine alternative Veranschlagung im Haushalt 2017 kommt aus Zeitgründen nicht in Betracht. Der Haushalt 2017 wird aller Voraussicht nach nicht vor Juni 2017 in Kraft treten. Vorher dürften weder Aufträge vergeben noch Auszahlungen für neue Investitionsmaßnahmen geleistet werden.
Ergänzende Sachdarstellung vom 07.06.2016:
Entgegen der bisherigen Annahme wird sich bei der Erstellung der wettkampfgerechten Sporthalle voraussichtlich nun doch keine Vorsteuerabzugsberechtigung realisieren lassen. Das bedeutet, dass vorsorglich zu den bisher einkalkulierten Finanzierungsanteilen des Landkreises Umsatzsteueranteile hinzuzurechnen sind.
Für den Nachtragshaushaltsentwurf ergeben sich daraus folgende Änderungen:
Wettkampfgerechte Sporthalle (Inv.-Nr. 5100.16.01)
Zuschuss Landkreis 2016 600.000 Euro (bisher 500.000 Euro)
Zuschuss Landkreis 2017 (VE)2.400.000 Euro (bisher 2.000.000 Euro)
Schuldendienst Tilgungsant. 2017 (VE) 180.000 Euro (bisher 150.000 Euro)
Schuldendienst Tilgungsant. 2018 (VE) 180.000 Euro (bisher 150.000 Euro)
Schuldendienst Tilgungsant. 2019 (VE) 180.000 Euro (bisher 150.000 Euro)
Daraus resultiert ein zusätzlicher Kreditbedarf (§ 2 der Satzung) in Höhe von 100.000 Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen (§ 3) erhöhen sich um insgesamt 490.000 Euro.
Eine entsprechend überarbeitete Übersicht zu den Änderungen lt. 1. Nachtragshaushalt 2016 ist als Anlage 1 beigefügt.