Vorlage - 2016/128
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage 1 Handlungsfelder u. Leistungen SAG (59 KB) | |||
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2 | Anlage 2 Aktienanteile u. Aktionärsbeiträge SAG (68 KB) |
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherung des Leistungsangebots der Süderelbe AG in den definierten Handlungsfeldern erwirbt der Landkreis Lüneburg in den Jahren 2016 und 2017 jeweils sieben weitere Gesellschaftsanteile in Form von Stammaktien. Die an die Süderelbe AG zu zahlenden Aktionärsbeiträge erhöhen sich in den Folgejahren sind entsprechend des neuen Kapitalanteils. Die Zeichnung der Aktien erfolgt nur, soweit alle Hauptaktionäre einen entsprechenden höheren Beitrag an die Süderelbe AG leisten.
Der außerplanmäßigen Auszahlung für den Erwerb der Aktien im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 7.000 Euro wird gemäß § 117 Absatz 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.
Sachlage:
Die Hauptaktionäre der Süderelbe AG (Landkreise Lüneburg, Harburg und Stade, Hansestadt Lüneburg, Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Sparkassen der Region) beraten derzeit, zur Sicherung des Leistungsangebots der Süderelbe AG, weitere Gesellschaftsanteile in Form von Stammaktien zu erwerben.
Zum Hintergrund hierzu ist auszuführen, dass sich die Süderelbe AG seit Mitte 2015 mit dem neuen Vorstand Dr. Krüger in einem Prozess der strategischen Neuausrichtung befindet, der inhaltlich wieder eine stärkere Profilierung als Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaft vorsieht. Abgeleitet aus dem in § 2 der Satzung der Süderelbe AG definierten Unternehmensgegenstand wird die Gesellschaft zukünftig in den drei Handlungsfeldern „Wirtschaftsstandort“, „Leit- und Zukunftsbranchen“ sowie „Unternehmensservices“ agieren. Diesen Handlungsfeldern sind bestimmte Leistungen der Süderelbe AG zugeordnet, die kontinuierlich angeboten und erbracht werden sollen (siehe Anlage 1). Die Finanzierung dieser Leistungen soll von den Hauptaktionären sichergestellt werden, weil eine Finanzierung über Förderprojekte (z. B. EU-Förderung) noch nicht ausreichend gewährleistet ist. Dabei soll die Süderelbe AG mit ihren grundlegenden Aufgaben von den Gesellschaftern hinsichtlich ihres Umfangs (Personal- und Sachkosten) und Leistungsangebots klar definiert und finanziert sein.
Neben einer Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch die Gewinnung neuer Aktionäre, eine ständige Optimierung der Kostenstruktur sowie der Akquisition von Projektmitteln wird als Maßnahme daher die Zeichnung weiterer Aktien durch die Hauptaktionäre zur Kompensation des jeweiligen reduzierten Aktionärsbeitrags vorgeschlagen. Die Zeichnung weiterer Aktien erfolgt nur, soweit alle Hauptaktionäre einen entsprechenden Erhöhungsbeitrag an die Süderelbe AG leisten.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.750.000 Euro und ist in 1.750 Stammaktien eingeteilt, bei denen es sich um auf den Namen lautende Aktien zum Nennbetrag von je 1.000 Euro handelt. Die eigenen Anteile der Gesellschaft beinhalten aktuell 376 Stammaktien, die insgesamt 376.000 Euro (= 21,48 % des Grundkapitals) ausmachen. Die Einnahmen der Gesellschaft durch die geplante Veräußerung eigener Anteile an die Hauptaktionäre würden ohne Umsatzsteuerbelastung erfolgen und in voller Höhe in das Eigenkapital eingestellt werden. Die Beträge kämen der Süderelbe AG damit vollumfänglich zugute.
Die Hauptaktionäre sollen die zusätzlichen Aktien je zur Hälfte in den Jahren 2016 und 2017 erwerben. In den ersten beiden Jahren nach Aktienkauf wird auf die zusätzlichen Aktien kein Förderbeitrag fällig. Dieser wird erst im dritten Jahr nach Aktienkauf von der Süderelbe AG erhoben.
Es wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Lüneburg in den Jahren 2016 und 2017 jeweils sieben Aktien, insgesamt also 14 Aktien, zum Preis von 1.000 Euro pro Aktie erwirbt. Die Förderbeiträge des Landkreises würden sich dadurch in den nächsten Jahren von zurzeit 31.824 Euro um insgesamt 6.855 Euro pro Jahr auf einen Bruttobetrag von 38.679 € erhöhen, aber immer noch unter dem bis 2014 zu zahlenden Förderbeitrag von 40.000 € liegen. Eine Darstellung der zukünftigen Gesellschaftsanteile der Hauptaktionäre und der daraus erwachsenden finanziellen Verpflichtungen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Bei den in der Anlage 2 dargestellten Aktionärsbeiträgen handelt es sich um Netto-Beträge. Die vom Landkreis Lüneburg zu zahlenden Brutto-Beträge betragen 35.106 Euro (2018), 38.533 Euro (2019) bzw. 38.679 Euro (2020 ff).
Die für den Erwerb der Aktien noch in diesem Jahr benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 7.000 Euro sind nicht im Haushalt 2016 veranschlagt und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die überplanmäßige Auszahlung ist zeitlich und sachlich unabweisbar. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen bei der Investitions-Nr. 0100.09.03 „Förderung von Planungsleistungen und Projekten“ (Produkt 571-000 „Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung“) gewährleistet.
Weitere 7.000 Euro sollen im Haushaltsplan 2017 veranschlagt werden.