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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/259  

Betreff: Antrag der neu gebildeten CDU/FDP/Unabhängige-Gruppe im Lüneburger Kreistag - GRUPPE - vom 4.11.2004 (Eingang: 5.11.2004) auf Umbildung der Fachausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ruth, SigridAktenzeichen:102438
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ruth, Sigrid
Beratungsfolge:
Kreistag
17.12.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Auszug aus Ausschussliste 2001-2006 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus Ausschussliste 2001-2006 (201 KB) PDF-Dokument (90 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

siehe hierzu Sachdarstellung.

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 47 Abs. (8), Satz 2 NLO muss ein Ausschuss neu gebildet werden, wenn sich das Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Kreistages verändert hat, seine Zusammensetzung dem nicht entspricht und ein Antrag auf Neubildung gestellt wird. Diese gesetzlich geforderten Voraussetzungen sind durch die Auflösung der CDU/Unabhängige/GRÜNE-Gruppe und Neubildung der CDU/FDP/Unabhängige-Gruppe im Lüneburger Kreistag (GRUPPE) und den Antrag der neu gebildeten GRUPPE auf Umbildung erfüllt. Formal bedeutet dies eine Auflösung und Neubildung der Ausschüsse. Bereits am 15. November 2004 ist im Kreisausschuss über dieses Thema diskutiert worden mit der einvernehmlichen Intention der Fraktionen, den Aufwand so gering wie möglich zu halten, was nach Ansicht der Verwaltung auch dadurch gerechtfertigt ist, dass die bisherige Anzahl und Größe der Ausschüsse sich bewährt hat und die derzeitige Sitzverteilung bei den stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern und auch bei den beratenden bzw. sonstigen Mitgliedern der Ausschüsse sich zahlenmäßig nicht verändert. Selbst bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze ergibt sich keine Änderung. Änderungen sind lediglich bei der namentlichen Besetzung und durch den Wegfall des Grundmandats für die FDP-Fraktion und Inanspruchnahme von Grundmandaten durch die GRÜNE-Fraktion zu erwarten. Dennoch sind bei einem Antrag auf Umbildung Formalien zu beachten und einzuhalten. Die Verwaltung schlägt folgendes Vorgehen  vor:

 

1.       Die Auflösung der bestehenden Ausschüsse wird formal beschlossen.

 

2.       Es wird beschlossen, die derzeitigen Ausschüsse erneut zu bilden - siehe hierzu anliegenden Auszug aus der Ausschussliste -.

 

3.       Die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt:

Fachausschüsse einschließlich Schulausschuss mit 11 Sitzen

GRUPPE                                                                                                                         6 Sitze

SPD-Fraktion                                                                                                                    5 Sitze

 

Jugendhilfeausschuss mit 9 Sitzen

GRUPPE                                                                                                                         5 Sitze

SPD-Fraktion                                                                                                                    4 Sitze

 

4.       Die namentliche Besetzung der Ausschüsse mit stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern ohne Grundmandatare wird entsprechend der jetzigen Besetzung mit den von der GRUPPE bzw. auch von der SPD-Fraktion zu benennenden Änderungen festgestellt.

 

5.       Benennung der Grundmandate gem. § 47 Abs. (3) NLO durch die GRÜNE-Fraktion und namentliche Besetzung.

 

6.       Die Anzahl der beratenden nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder einschließlich Verteilung auf die GRUPPE/Fraktion und namentliche Besetzung wird entsprechend der derzeitigen Besetzung bestätigt und beschlossen einschließlich der sonstigen stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses.

 

 

7.       Zuteilung der Ausschussvorsitze auf die GRUPPE und SPD-Fraktion gem. § 47 Abs. (7) NLO sowie namentliche Benennung der Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Kreistagsabgeordneten.  

 

Zuteilung der Ausschussvorsitze (insgesamt 10)

Nummer

GRUPPE bzw. Fraktion

1

GRUPPE (28)

2

SPD (22)

3

GRUPPE (14)

4

SPD (11)

5

GRUPPE (9,333)

6

SPD (7,333)

7

GRUPPE (7)

8

GRUPPE (5,600)

9

SPD (5,500)

10

GRUPPE (4,667)

 

Alternativ:

GRUPPE und SPD-Fraktion erklären, dass sie auf eine erneute Zuteilung der Ausschussvorsitze verzichten und bestätigen die derzeitigen Ausschussvorsitzenden wie folgt:

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Stellvertreter/in

Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform

KTA Dammann

GRUPPE

KTA Studtmann

GRUPPE

Ausschuss für

Hochbau- und Energiesparmaßnahmen

KTA Hoppe

GRUPPE

KTA Dörbaum

SPD

Ausschuss für Partnerschaft und Kultur

KTA Sonntag

SPD

KTA Hornig

GRUPPE

Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft,

Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV

KTA Röding

GRUPPE

KTA Pfeiffer

GRUPPE

Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport

KTA Stange

SPD

KTA Petersen

GRUPPE

Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und

Verbraucherschutz

KTA Nickel

GRUPPE

KTA Mundt

SPD

Feuer- und Katastrophenschutzausschuss

KTA Petersen

GRUPPE

KTA Mammen

SPD

Werks- und Straßenbauausschuss

KTA Stebani

SPD

KTA Pfeiffer

GRUPPE

Jugendhilfeausschuss

KTA Mundt

SPD

KTA Studtmann

GRUPPE

Schulausschuss

KTA Graff

GRUPPE

KTA Peters

SPD

 

Voraussetzung für dieses Verfahren ist natürlich, dass die bisherigen Ausschussvorsitzenden auch weiterhin Mitglied des jeweiligen Ausschusses sind. Die vorstehend genannten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden müssten in den jeweiligen Ausschüssen erneut gewählt werden. Davon sollte auch nicht abgewichen werden, weil das Zuteilungsverfahren hier nicht greift, somit allen im Ausschuss vertretenen Fraktionen einschließlich der Grundmandatsinhaber das Vorschlagsrecht für die Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden zusteht.

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