Vorlage - 2004/259
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1 | Auszug aus Ausschussliste 2001-2006 (201 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
siehe hierzu Sachdarstellung.
Sachlage:
Gemäß § 47 Abs. (8), Satz 2 NLO muss ein Ausschuss neu gebildet
werden, wenn sich das Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des
Kreistages verändert hat, seine Zusammensetzung dem nicht entspricht und ein
Antrag auf Neubildung gestellt wird. Diese gesetzlich geforderten
Voraussetzungen sind durch die Auflösung der CDU/Unabhängige/GRÜNE-Gruppe und
Neubildung der CDU/FDP/Unabhängige-Gruppe im Lüneburger Kreistag (GRUPPE) und
den Antrag der neu gebildeten GRUPPE auf Umbildung erfüllt. Formal bedeutet
dies eine Auflösung und Neubildung der Ausschüsse. Bereits am 15. November 2004
ist im Kreisausschuss über dieses Thema diskutiert worden mit der
einvernehmlichen Intention der Fraktionen, den Aufwand so gering wie möglich zu
halten, was nach Ansicht der Verwaltung auch dadurch gerechtfertigt ist, dass
die bisherige Anzahl und Größe der Ausschüsse sich bewährt hat und die
derzeitige Sitzverteilung bei den stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern und
auch bei den beratenden bzw. sonstigen Mitgliedern der Ausschüsse sich
zahlenmäßig nicht verändert. Selbst bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze
ergibt sich keine Änderung. Änderungen sind lediglich bei der namentlichen
Besetzung und durch den Wegfall des Grundmandats für die FDP-Fraktion und
Inanspruchnahme von Grundmandaten durch die GRÜNE-Fraktion zu erwarten. Dennoch
sind bei einem Antrag auf Umbildung Formalien zu beachten und einzuhalten. Die
Verwaltung schlägt folgendes Vorgehen
vor:
1.
Die Auflösung der bestehenden Ausschüsse
wird formal beschlossen.
2.
Es wird beschlossen, die derzeitigen
Ausschüsse erneut zu bilden - siehe hierzu anliegenden Auszug aus der
Ausschussliste -.
3.
Die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt:
Fachausschüsse einschließlich Schulausschuss mit 11 Sitzen
GRUPPE 6
Sitze
SPD-Fraktion
5
Sitze
Jugendhilfeausschuss
mit 9 Sitzen
GRUPPE 5
Sitze
SPD-Fraktion
4
Sitze
4.
Die namentliche Besetzung der Ausschüsse
mit stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern ohne Grundmandatare wird
entsprechend der jetzigen Besetzung mit den von der GRUPPE bzw. auch von der
SPD-Fraktion zu benennenden Änderungen festgestellt.
5.
Benennung der Grundmandate gem. § 47 Abs.
(3) NLO durch die GRÜNE-Fraktion und namentliche Besetzung.
6.
Die Anzahl der beratenden nicht dem
Kreistag angehörenden Mitglieder einschließlich Verteilung auf die
GRUPPE/Fraktion und namentliche Besetzung wird entsprechend der derzeitigen
Besetzung bestätigt und beschlossen einschließlich der sonstigen
stimmberechtigten Mitglieder des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses.
7.
Zuteilung der Ausschussvorsitze auf die
GRUPPE und SPD-Fraktion gem. § 47 Abs. (7) NLO sowie namentliche Benennung der
Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden
Kreistagsabgeordneten.
Zuteilung
der Ausschussvorsitze (insgesamt 10)
Nummer |
GRUPPE bzw. Fraktion |
1 |
GRUPPE (28) |
2 |
SPD (22) |
3 |
GRUPPE (14) |
4 |
SPD (11) |
5 |
GRUPPE (9,333) |
6 |
SPD (7,333) |
7 |
GRUPPE (7) |
8 |
GRUPPE (5,600) |
9 |
SPD (5,500) |
10 |
GRUPPE (4,667) |
Alternativ:
GRUPPE
und SPD-Fraktion erklären, dass sie auf eine erneute Zuteilung der
Ausschussvorsitze verzichten und bestätigen die derzeitigen
Ausschussvorsitzenden wie folgt:
Voraussetzung
für dieses Verfahren ist natürlich, dass die bisherigen Ausschussvorsitzenden
auch weiterhin Mitglied des jeweiligen Ausschusses sind. Die vorstehend
genannten stellvertretenden Ausschussvorsitzenden müssten in den jeweiligen
Ausschüssen erneut gewählt werden. Davon sollte auch nicht abgewichen werden,
weil das Zuteilungsverfahren hier nicht greift, somit allen im Ausschuss
vertretenen Fraktionen einschließlich der Grundmandatsinhaber das
Vorschlagsrecht für die Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden
zusteht.