Vorlage - 2016/150
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Sachlage:
Die Kooperative Leitstelle Lüneburg, an der der Landkreis Lüneburg als kommunaler Partner beteiligt ist, hat ihren Betrieb am 24.08.2015 im Behördenzentrum Auf der Hude aufgenommen. Wesentliches Arbeitsinstrument der Einsatzleitstelle ist das Einsatzleitsystem „Siveillance Command“, welches von der Firma Siemens geliefert wurde. Neben der Leitstelle in Lüneburg wurden in den letzten Jahren auch die Kooperativen Leitstellen in Wittmund, Oldenburg, Osnabrück und Hameln mit dem Siemens-Einsatzleitsystem ausgestattet, polizeilich sollten kurzfristig die Leitstellen in Braunschweig, Hannover und Göttingen folgen.
Kurz nach der Inbetriebnahme der Lüneburger Leitstelle hat die Firma Siemens das Einsatzleitsystem zum Ende der Laufzeiten der jeweils abgeschlossenen Wartungsverträge aufgekündigt, weil die betreffende Betriebssparte eingestellt werden soll. Für den Landkreis Lüneburg bedeutet das, dass Mitte 2020 ein neues Einsatzleitsystem in Betrieb genommen werden muss, in den kooperativen Leitstellen in Oldenburg und Osnabrück ist dieses bereits Ende 2017 bzw. Anfang 2018 der Fall.
In Anbetracht der Tatsache, dass von dem notwendigen Systemwechsel alle polizeilichen und zahlreiche kommunale Leitstellen betroffen sind und zum Teil auch ein hoher Zeitdruck besteht, hat das Nieders. Innenministerium mit Erlass vom 07.04.2016 den Auftrag zum Erstellen einer Leistungsbeschreibung für ein neues Einsatzleitsystem unter Beteiligung aller Polizeidirektionen und der an kooperativen Leitstellen beteiligten Kommunen an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen erteilt. Hierzu hat die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen eine Projektstruktur eingerichtet, die aus vier paritätisch besetzten Unterarbeitsgruppen besteht. Diese Unterarbeitsgruppen tagen derzeit im zweiwöchigen Rhythmus. Auf Ebene der Kommunen finden zudem bereits seit Anfang 2016 regelmäßige Treffen statt, in denen die kommunalen Anforderungen separat beschrieben werden.
Ziel des Projektes ist es, bis Ende 2016 alle für ein europaweites Ausschreibungsverfahren notwendigen Unterlagen erarbeitet und Rechtsfragen geklärt zu haben. Ausgeschrieben werden soll ein zeitlich gestaffelter Rahmenvertrag, in den das Land und die Kommunen eintreten würden und aus dem sich alle Beteiligten nach Bedarf bedienen könnten. In dem Zusammenhang muss allerdings zu Beginn des Vergabeverfahrens feststehen, welche Kommunen sich neben dem Land beteiligen und welche Mindestmengen wann abgerufen werden sollen. Das bedeutet, dass sich der Landkreis Lüneburg ebenfalls zeitnah gegenüber dem Land Niedersachsen erklären muss, ob dem Vergabeverfahren beigetreten werden soll.
Im Rahmen der am 28.02.2013 zwischen der Polizeidirektion Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg geschlossenen Vereinbarung über den Bau und Betrieb einer kooperativen Leitstelle wurde eine Kooperation über einen Zeitraum von zunächst 15 Jahren vereinbart. Als Kostenbeteiligung hat der Landkreis Lüneburg 900.000,-- € in das Projekt eingebracht, wodurch unter anderem ein Miteigentumsanteil an der Leitstellentechnik erworben wurde.
Die Gesamtinvestition in Höhe von 900.000,-- € wurde seitens der Krankenkassen als Kostenträger für den Rettungsdienst anerkannt, sodass über die kommenden Jahre eine 60-prozentige Kostenerstattung über das Rettungsdienstbudget erfolgen wird. Der davon auf die Leitstellentechnik entfallende Kostenanteil wurde kalkulatorisch auf 300.000,-- € festgesetzt. Dieser Betrag wird über eine Laufzeit von fünf Jahren durch die Krankenkassen refinanziert, was der Laufzeit der von der Firma Siemens aufgekündigten Verträge für das aktuelle Einsatzleitsystem entspricht. Damit wurden in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen bereits die Weichen für eine Neubeschaffung des Einsatzleitsystems nach fünf Jahren gestellt.
Eines der wesentlichen Elemente der kooperativen Leitstellen ist die Nutzung eines einheitlichen Einsatzleitsystems. Dieses erlaubt den Kooperationspartnern neben einer gemeinsamen Nutzung des Datenbestandes vor allem die gemeinsame Bearbeitung von Einsätzen und anderen Vorgängen. Der Vorteil daran ist, dass Hilfesuchende nur einmal abgefragt werden müssen, wobei alle wesentlichen Informationen in einem Einsatz erfasst werden. Dieser Einsatz wird dann an den Kooperationspartner gespiegelt und kann von diesem in seiner Zuständigkeit weiter bearbeitet werden. Für den Hilfesuchenden bedeutet dieses eine deutliche Zeitersparnis, zudem sinkt die Gefahr, dass wesentliche Informationen verloren gehen. Im laufenden Einsatz können weiterhin Rückmeldungen zwischen den Kooperationspartnern auf elektronischem Weg ausgetauscht werden, was sich in der Praxis ebenfalls als großer Vorteil erwiesen hat.
Speziell für den Landkreis Lüneburg kommt hier noch zum Tragen, dass bestimmte Teile des Einsatzleitsystems von der Polizei administriert werden, sodass dafür auf kommunaler Seite keine Ressourcen vorgehalten werden müssen. Dieses betrifft unter anderem auch die georedundante Servertechnik, die vom Land Niedersachsen zentral für mehrere Leitstellen betrieben wird. Weiterhin ist es durch die Nutzung eines gemeinsamen Einsatzleitsystems möglich, gemeinsame Redundanzen für den Fall einer notwendigen Räumung der Kooperativen Leitstelle Lüneburg (z.B. bei Feuer) zu nutzen.
Theoretisch wäre es zwar denkbar, dass der Landkreis Lüneburg ab 2020 ein eigenes Einsatzleitsystem unabhängig von der Polizei in den Räumen der Kooperativen Leitstelle Lüneburg betreibt. Damit würden dann aber alle Synergien in Bezug auf eine ganzheitliche Einsatzbearbeitung von Polizei und Kommune sowie auch hinsichtlich der Redundanzen entfallen. Der Landkreis Lüneburg müsste wieder eigene Servertechnik georedundant und hochverfügbar vorhalten, ebenso müsste eine eigene Redundanzleitstelle errichtet werden. Am Ende stünde dann noch die Notwendigkeit der Durchführung eines eigenen Ausschreibungsverfahrens für ein neues Einsatzleitsystem mindestens mit Unterstützung durch einen Fachplaner.
Nach derzeitigen Schätzungen und Erfahrungen aus dem vorangegangenen Verfahren zur Beschaffung des Siemens-Einsatzleitsystems ist davon auszugehen, dass die auf den Landkreis Lüneburg entfallenden Kosten für ein neues Einsatzleitsystem bei 300.000,-- € liegen dürften. Hier ist erneut von einer 60-prozentigen Refinanzierung durch die Krankenkassen auszugehen. Da der Haushalt 2017, in dem die Investition als Verpflichtungsermächtigung aufgenommen werden müsste, nicht bis zum Beginn des Vergabeverfahrens des Landes Niedersachsen für das neue Einsatzleitsystem Anfang 2017 in Kraft getreten sein wird, muss die Teilnahme an dem Vergabeverfahren vorab im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses erklärt werden.