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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/306  

Betreff: Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
14.12.2016 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

---

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die/der stellvertretende Vorsitzende wird gewählt.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Neben der/dem gemäß § 71 NKomVG zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 22 der Geschäftsordnung eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.

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