Vorlage - 2016/328
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Anlage:
I - Originalantrag vom 02.12.2016 auf Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
II - 3 Auszüge aus dem Gutachten zur Schulentwicklungsplanung vom Januar 2008 für den Schulstandort
Scharnebeck (damalige Haupt- und Realschule sowie Gymnasium Scharnebeck
III - Schülerstatistik für das Schuljahr 2016/17, Meldung der Schulen per 18.8.2016
IV - Entwicklung der Grundschülerzahlen im Landkreis Lüneburg
V - Entwicklung der Grundschülerzahlen in der Hansestadt Lüneburg
VI - Übergangsquoten Bernhard-Riemann-Gymnasium Scharnebeck
VII - Übergangsquoten Schule am Schiffshebewerk, Oberschule Scharnebeck
VIII - Berechnung der voraussichtlichen Schülerzahlen am Schulstandort Scharnebeck
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Originalantrag (83 KB) | |||
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2 | Drei Auszüge aus dem Gutachten zur SEP v. Jan. 2008 f.d. Schulstandort Scharnebeck (238 KB) |
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion:
„Die Schulentwicklungsplanung wird für den Landkreis Lüneburg unter Berücksichtigung der in der Trägerschaft der Stadt Lüneburg stehenden Schulen fortgeschrieben, um Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen sowie Grundlage und Hilfe für künftige schulpolitische Entscheidungen zu sein. Verfahrensgestaltung, Inhalte, Zeitablauf, Leistungsbeschreibung etc. sollen mit der Verwaltung unter Einbindung des Schulträgers Stadt Lüneburg im Fachausschuss beraten werden.“
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 9.2.2017
Die Verwaltung wird die Schulentwicklungsplanung für die einzelnen Schulstandorte der sich in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg befindenden allgemeinbildenden Schulen in den Bereichen Sek I und Sek II wie bisher jährlich aktualisieren und fortschreiben. Die Verwaltung wird über die Entwicklung berichten.
Die Auswertung erfolgt durch eine vom Schulausschuss zu bildende Arbeitsgruppe, die entsprechende Schlussfolgerungen erarbeitet.
Sachlage:
Zur Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 19.12.16 stellen die Fraktionen CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN den als Anlage beigefügten Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.
Aktualisierte Sachlage vom 9.2.2017
Die CDU-Fraktion und die Bündnis90/ Grünen-Fraktion haben mit Antrag vom 02.12.2016 beantragt, der Kreistag möge beschließen, dass die Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Lüneburg unter Berücksichtigung der in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg stehenden Schulen fortgeschrieben wird, um Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen sowie Grundlage und Hilfe für künftige schulpolitische Entscheidungen zu sein.
Verfahrensgestaltung, Inhalte, Zeitablauf, Leistungsbeschreibung etc. sollen mit der Verwaltung unter Einbindung des Schulträgers Hansestadt Lüneburg im Fachausschuss beraten werden.
Mit Kreistagsbeschluss vom 19.12.2016 wurde der Antrag an den Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen verwiesen.
Die Schulentwicklungsplanung ist seit Jahren nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.
Dennoch ist es auch im Interesse des Schulträgers die Schulentwicklungsplanung für die einzelnen Schulstandorte im Auge zu behalten.
Deshalb wird jährlich anhand von statistischen Erhebungen und Auswertungen für jeden einzelnen Schulstandort im Bereich der Sek I und Sek II eine Prognose erstellt.
Dabei werden folgende Auswertungen zugrunde gelegt:
- die jährlich zum Schuljahresbeginn abgefragten Daten der Schülerstatistik bzw. die Schülerstatistik der Landesschulbehörde
- die bei den Einwohnermeldeämtern abgefragten zukünftigen Grundschülerzahlen nach Geburtenjahrgängen
- die jährlich erstellte Liste aller Anmeldungen und Übergänge von allen Grundschulen in alle sich in der Trägerschaft der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg befindlichen weiterführenden Schulen.
Aus diesen Daten werden jährlich die Übergangsquoten und somit die voraussichtlichen Schülerzahlen für die einzelnen Schulstandorte für die nächsten 10 Jahre ermittelt und aktualisiert.
Der Vorteil gegenüber einem statischen Gutachten ist, dass
- die Entwicklung der Schülerströme durch die Berechnung der Übergangsquoten
- die Schulanmeldungen der Eltern (Anwahlverhalten),
- höhere / niedrigere Geburtenjahrgänge sowie
- Zu- und Wegzüge,
zeitnah berücksichtigt werden.
Diese fehlende zeitliche Nähe spiegelt sich auch im folgenden Beispiel wieder:
Zur Veranschaulichung sind Auszüge aus dem in Auftrag gegebenen Gutachten von 2008 (damalige Kosten: 26.180 €) für den Schulstandort Scharnebeck (damals noch Haupt- und Realschule und Gymnasium) beigefügt. Hiernach wurden unter Berücksichtigung der prognostizierten demographischen Entwicklung folgende Schülerzahlen berechnet:
Schuljahr 2016/2017 | Prognosen des Gutachtens | aktuelle Zahlen laut Schülerstatistik |
Hauptschule | 131 | (Oberschule Jahrgang 5-9) 561 |
Realschule | 220 | (letzter Jahrgang 10 HS+RS) 110 |
Gymnasium | 701 | 992 |
insgesamt | 1052 | 1663 |
Das Gutachten hat für den Schulstandort Scharnebeck für das aktuelle Schuljahr 2016/2017 insgesamt 611 Schüler und Schülerinnen weniger prognostiziert als heute tatsächlich diese Schulen besuchen. Insbesondere der Unterschied zwischen den Prognosen für die damalige Haupt- und Realschule (insgesamt 351 Schüler und Schülerinnen) und der tatsächlichen Schülerzahlen der heutigen Oberschule (insgesamt 671 Schüler und Schülerinnen mit dem letzten Jahrgang der Haupt- und Realschule) ist enorm.
Er beträgt 320. Demnach besuchen diese Schule 91% mehr Schüler und Schülerinnen als vorhergesagt.
Anhand dieses Beispiels ist ersichtlich, dass keine der Prognosen des Gutachtens auch nur ansatzweise eingetreten sind. Die große Diskrepanz liegt u.a.
- an einem deutlich anderen Anwahlverhalten der Eltern
- an der falschen Prognose der Jahrgangsstärken der Grundschüler (siehe beispielhafte Entwicklung der Grundschüler Kl. 1-4) und
- an den zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Sach- und Rechtslage.
Beispielhaft seien hierfür zu nennen:
die Einführung der Oberschulen,
der Wegfall der Förderschulen L,
der Wechsel von G 9 auf G 8 und wieder zurück zu G 9,
die Einrichtungen der IGS in Lüneburg und Embsen
mit anderen Landkreisen abgeschlossenen Schulträgervereinbarungen bezüglich des Besuches des Gymnasiums Salzhausen und der gymnasialen Angebote in Boizenburg und Dömitz.
Ein statisches Gutachten ist also nicht in der Lage, diese laufenden Veränderungen zu berücksichtigen.
Ein Gutachten zur Schulentwicklungsplanung wird seitens der Verwaltung nur für sinnvoll gehalten,
wenn der Landkreis die Schülerströme auf die weiterführenden Schulen durch die Einführung von Schulbezirken lenkt.
Bei den Grundschulen im Landkreis Lüneburg liegt die Trägerschaft bei den Gemeinden und Samtgemeinden. Hier gibt es Schulbezirke.
Das Gutachten hatte für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg bei Grundschülern der Klassen 1-4 eine mittlere Jahrgangstärke von 1.547 im Jahr 2016 prognostiziert. Tatsächlich beträgt die mittlere Jahrgangsstärke im Schuljahr 2016/17 aktuell 1.762 Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1-4.