Vorlage - 2016/384
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1 | Wirtschaftsplan 2017 Entwurf (157 KB) | ![]() |
Sachlage:
Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist für das Wirtschaftsjahr 2017 ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:
Erfolgsplan:
Durch Übernahme des Infrastrukturvermögens (Straßen, Radwege, Technische Bauwerke und Grundstücke) waren gegenüber den Wirtschaftsjahren 2002 bis 2008 bereits im Geschäftsjahr 2009 erhebliche zusätzliche Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan auszuweisen. Die Erläuterungen hierzu sind der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2009 (Vorlage 2008/224) zu entnehmen.
Die Summe der Erlöse und Aufwendungen für 2017 beträgt jeweils insgesamt 11.067.900€. Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.010.000€ verringert sich gegenüber dem Vorjahr 2016 (8.084.000€) um 74.000€.
Bei der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und die Tilgung für das Innere Darlehen sowie die Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, EDV u.s.w.) in Gesamthöhe von rd. 2.711.000€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2016: rd. 2.780.000€, also rd.69.000€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen sowie durch eine geringfügige Erhöhung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale).
Vermögensplan:
Kredittilgung:
Tilgungsanteile für das Innere Darlehen in Höhe von 1.575.000€
Betriebs- und Geschäftsausstattung:
Nachdem im Geschäftsjahr 2016 im Wesentlichen die Ersatzbeschaffungen für ein Kolonnenfahrzeug und 2 Mähgeräte für die Kleintraktoren erfolgten, stehen im Geschäftsjahr 2017 die Ersatzbeschaffungen eines Großfahrzeugs (LKW Breetze) sowie der beiden Streckenfahrzeuge an. Der Finanzierungsbedarf erhöht sich daher auf 310.000€ (Vorjahr 2016: 130.000€).
Straßenbau:
Insgesamt sind 3.182.000€ für Straßenbaumaßnahmen und Grunderwerb vorgesehen. Davon werden 1.350.000€ durch Mittel aus dem Entflechtungsgesetz, 661.000€ durch Gemeindeanteile refinanziert. Der Eigenanteil des SBU beträgt 1.171.000€. Davon werden 211.000€ durch Entnahme aus der Erneuerungsrücklage finanziert.
Die Einzelmaßnahmen sind der Maßnahmenübersicht zu Ziffer 5 der Ausgaben (Anlage zum Vermögensplan) zu entnehmen.
Neubau eines zentralen Betriebshofes in Scharnebeck:
Nach aktueller Einschätzung des Fachdienstes Gebäudewirtschaft ist von einem Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 6.700.000€ auszugehen.
Durch Entnahme aus der Erneuerungsrücklage und Veräußerungen der Betriebshöfe Embsen und Breetze sind Erlöse in Höhe von 1.000.000€ kalkuliert. Der gesamte Kreditbedarf beläuft sich demnach auf 5.700.000€.
Für das Haushaltsjahr 2017 sind Ausgaben in Höhe von 1.000.000€ eingeplant. Davon sind ca. 350.000€ für den Erwerb eines Grundstücks und 650.000€ für Planungsleistungen vorgesehen. Zur Gegenfinanzierung werden 500.000€ aus der Erneuerungsrücklage entnommen und 500.000€ durch Kreditaufnahme gedeckt. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Kreditermächtigung vorgesehen. Ob diese tatsächlich im Jahr 2017 in Anspruch genommen werden muss, ist davon abhängig, ob die Voraussetzungen für den beabsichtigten Grunderwerb erfüllt sind (KT-Beschluss, B-Planänderung sicher) und die Genehmigung des Kreishaushalts einschließlich des SBU-Wirtschaftsplans vorliegt.
Für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.700.000€ eingeplant, die sich wie folgt aufteilen:
2018: 5.200.000€
2019: 500.000€
2020: zunächst 0€, je nach Baufortschritt
Stellenplan:
Für den Stellenplan 2017 ergeben sich keine gravierenden Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.
Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.