Vorlage - 2003/132
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Anlage/n:
- eine -
Beschlussvorschlag vom 25.09.2003:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren für
den Sozialraum Stadt Bleckede durchzuführen. Das verfahren dient dem Ziel,
einen geeigneten Träger für diesen Bereich auszuwählen, mit dem im
weiteren ein entsprechender Vertrag über
das Angebot von ambulanten Jugendhilfeleistungen geschlossen werden soll. Die
Verwaltung legt das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens dem
Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vor. Die Verwaltung wird beauftragt,
das Verfahren so zu terminieren, dass eine entsprechende Sozialraumarbeit auf
der Grundlage eines Vertrages Anfang 2004 möglich ist.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 17.02.2004:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ASF einen Vertrag für
den Sozialraum Stadt Bleckede über eine Budgetsumme von 320.000,00 € pro Jahr
für eine Laufzeit von vorerst zwei Jahren auszuarbeiten. Grundlage hierfür sind
die im „Eckdaten-Papier“ enthaltenen Ausschreibungskriterien sowie die
entsprechend eingereichte Konzeption des ASF.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom1 0.05.2004:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des mit dem
ASF ausgearbeiteten Vertragsentwurfs einen entsprechenden Vertrag über die
Durchführung des Sozialraumprojekts für vorerst zwei Jahre zu schließen. Der
zuständige Fachausschuss ist umgehend zu unterrichten.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 09.06.2004:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Vertragsschluss mit dem
Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. für das Projekt Bleckede zustimmend zur
Kenntnis.
Sachlage vom 25.09.2003:
Im Rahmen der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 22.05.2003
wurde unter der Vorlagennummer 78/2003 umfassend über die Situation in der
Stadt Bleckede vorgetragen.
Nach einer ausführlichen Debatte hat der Jugendhilfeausschuss
vom 22.05. seine Entscheidung über die konzeptionelle Gestaltung des
Sozialraumes in Bleckede auf die nächste Sitzung verschoben.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die grundsätzliche
strategische Entscheidung über die Fortsetzung der Umgestaltung der ambulanten
Jugendhilfelandschaft durch die Schaffung von Sozialräumen und die vertragliche
Regelung der Leistungen, die in diesen Sozialräumen angeboten werden, gefallen
ist.
Die Diskussion der letzten JHA-Sitzung hat nach Auffassung der
Verwaltung auch deutlich gemacht, dass der Entwicklungsstand der Angebote und
Leistungen in der Stadt Bleckede im Bereich der Jugendhilfe die Schaffung eines
Sozialraumes und die vertragliche Hinterlegung möglich macht und nach
Auffassung der Verwaltung, um die Entwicklung nicht zu behindern, auch
erfordert.
Die formale und inhaltliche Umsetzung der Vorbereitung bis hin
zur Entscheidung über die Auswahl eines Trägers und die entsprechende
vertragliche Ausgestaltung sind im Hinblick auf das Verfahren aus der Ge-
staltung des Sozialraumes Dahlenburg bekannt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, kurzfristig die bereits in
die Vorlage 75/2003 enthaltenen Daten und Fakten über den Sozialraum Bleckede
zu ergänzen und hieraus für ein Ausschreibungsverfahren ein Anforderungsprofil
zu gestalten. Dieses Anforderungsprofil wird dann den freien Trägern im
Landkreis Lüneburg zugesandt mit der Bitte, hierauf Konzeptvorschläge zu
unterbreiten. Auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Konzepte und
Ergänzung durch eine Kurzpräsentation der einzelnen Träger wird dann die
Verwaltung für die nächste Jugendhilfeausschusssitzung das Ergebnis des
Ausschreibungsverfahrens mitteilen und den Jugendhilfeausschuss um Entscheidung
über Vertragsverhandlungen mit dem ausgewählten Träger bitten. Die Erfahrungen
des letzten Ausschreibungsverfahrens für den Bereich der Samtgemeinde
Dahlenburg sollten bei der Gestaltung des Verfahrens mit einfließen.
Ergänzende Sachlage vom 17.02.2004:
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 25.09.2003 wurde die
Verwaltung beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren für den Sozialraum Stadt
Bleckede durchzuführen mit dem Ziel, einen geeigneten Träger für diesen Bereich
auszuwählen, mit dem in der Folge ein entsprechender Vertrag über das Angebot
von ambulanten Jugendhilfeleistungen geschlossen werden soll.
Am 26.11.2003 wurden alle im Landkreis tätigen freien Träger
und Freiberufler ( selbständig tätige sozialpädagogische Fachkräfte) mit der
Aufforderung angeschrieben, Konzeptentwürfe für den Sozialraum Bleckede
einzureichen, basierend auf einem vom Landkreis erstellten „Eckdaten-Papier“.
Dieses Papier (siehe Anlage) beruht im Wesentlichen mit einigen Erweiterungen
auf der Darstellung des Sozialraums, wie sie am 22.05.2003 im
Jugendhilfeausschuss erfolgt ist. In dem Anschreiben wurde darauf hingewiesen,
dass Zusammenschlüsse von verschiedenen freien Trägern ausdrücklich erwünscht
sind und auch Zusammenschlüsse von freiberuflich tätigen Sozialarbeitern
möglich sind. Als Ausschreibungsfrist wurde der 09.01.2004 festgelegt. Am
09.01.2004 lagen der Verwaltung die Konzeption des
Albert-Schweitzer-Familienwerkes e.V.(ASF)
sowie ein gemeinsamer Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt (AWO)und des Verbundes
sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. (VSE) vor. Sowohl das ASF als auch die
AWO und der VSE wurden zu einer Kurzpräsentation der eingereichten Angebote am
03.02.2004 eingeladen. An dieser Kurzpräsentation haben Mitglieder der
Verwaltungsleitung, Mitarbeiter des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport (51),
politische Vertreter und Vertreter der Einheitsgemeinde Stadt Bleckede
teilgenommen. Den Trägern sowie allen Anwesenden bei der Präsentation wurden je
ca. 45 Minuten Zeit gegeben, um einerseits die Konzepte vorzustellen und
andererseits Fragen zu erörtern und weitergehende Erklärungen durch die Träger
zu bekommen.
Im Anschluss an die Kurzpräsentation wurde ein Meinungsbild zur
Unterstützung des Vorschlags der Verwaltung erarbeitet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Angebot des
Albert-Schweitzer-Familienwerkes e.V. (siehe Anlage) das einzige Angebot ist,
das konkret auf die Ausschreibung des Landkreises eingegangen ist. Der Träger
arbeitet seit Jahren in Bleckede. Es
existieren Räumlichkeiten in zentraler Lage. Die Mitarbeiter, die das Projekt
durchführen sollen, arbeiten bereits vor Ort, sind mit dem Gedanken der
Sozialraumorientierung vertraut und haben teilweise auch an der Konzeption des
ASF mitgearbeitet. Zurzeit werden vom ASF in Bleckede verschiedene Leistungen
angeboten ( PrInt, PrInt Schwerpunkt, Jugendarbeit, Betreuung straffälliger
Jugendlicher, ambulante und stationäre Erziehungshilfen), so dass zu erwarten
ist, dass es über diese Komplementärleistungen zu den beabsichtigten
Synergieeffekten kommen wird.
Bei dem Angebot der AWO und des VSE handelt es sich nicht um
ein konkretes Konzept. Es ist keine Antwort auf die erfolgte Ausschreibung. Die
AWO und der VSE wurden zur Trägerpräsentation eingeladen, um alle Informationen
weiterzugeben und die Diskussion abzurunden. Beide Träger sprechen sich für
eine Trägerkooperation mit dem ASF zur zukünftigen Strukturierung des gesamten
östlichen Landkreisgebietes (Dahlenburg, Bleckede, Samtgemeinde Ostheide) aus.
Grundlage dieses Modells ist die Bestimmung eines Schwerpunktträgers und die
vertragliche Absicherung von weiteren Anteilen anderer Träger zur Durchführung
von ambulanten Betreuungsmaßnahmen. Für das Budget in Bleckede würde das eine
Verteilung in Anteilen von 60 (ASF) : 20 (AWO) : 20 (VSE) ergeben. Konkrete
Vorstellungen im Bezug auf die sozialräumliche Arbeit in Bleckede fehlen. In
der Präsentation wurde dies damit erklärt, dass die Kenntnisse und Qualitäten
der Träger als bekannt vorausgesetzt werden. Eine Bewertung des Vorschlags
anhand der in der Ausschreibung geforderten Kriterien war daher nicht möglich.
Das Kooperationsmodell von AWO/VSE wurde mit dem ASF nicht
abgestimmt und lässt daher den Kooperationsgedanken vermissen. Das ASF hat sich
in seiner Konzeptvorstellung auch nachvollziehbar gegen eine Budgetteilung im
Bereich Bleckede ausgesprochen. So ist die Möglichkeit einer Realisierung
dieser gemeinsamen „Vision“ der AWO und
des VSE inhaltlich und zeitlich sehr fraglich und unbestimmt.
Der Vorschlag von ASF/VSE sprengt die Vorgaben des
JHA-Beschlusses vom 25.09.2003. Er setzt sich die Kooperation zum Ziel, lässt
aber in der Umsetzung erkennen, dass nicht alle Kooperationspartner in das
Konzept mit einbezogen wurden. Es ist insoweit kein gemeinsamer Vorschlag von
AWO/VSE und ASF.
Der Vorschlag von AWO/VSE kann ein Denkmodell für die
zukünftige Entwicklung sein – er ist jedoch als Grundlage für die anstehende
Entscheidung für den Raum Bleckede nicht geeignet.
Der Vorschlag der Verwaltung lautet daher, die Vertragsverhandlungen
mit dem ASF zu führen.
Das Konzept folgt den Vorgaben des Landkreises, die sächlichen
sowie die personellen Ressourcen sind
weitgehend vorhanden, so dass nicht zuletzt im Interesse der Bevölkerung in
Bleckede eine Realisierung zeitnah erfolgen kann.
Ergänzende Sachlage vom 10.05.2004:
Gemäß der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom
17.02.2004 hat die Verwaltung den in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf mit
dem Albert-Schweitzer-Familienwerk (ASF) erarbeitet. Das ASF ist bereit und in
der Lage, mit der Sozialraumarbeit zum Stichtag 01.04.204 zu beginnen. Entsprechende
personelle und sächliche Entscheidungen sind bereits getroffen worden.
Die Verwaltung bittet daher, der Vertragsschließung mit dem ASF
rückwirkend zum 01.04.2004 zuzustimmen.
Da der Jugendhilfeausschuss voraussichtlich erst Anfang Juni
2004 tagen wird (Hintergrund hierfür ist die Fristwahrung im Hinblick auf die
Aufstellung der Jugendschöffen-Vorschlagslisten), würde sich der Beginn der
Projektarbeit bei einer Beratung erst im Fachausschuss und anschließenden
Beschlussfassung im Kreisausschuss so weit nach hinten schieben, dass die
bisher vom Träger vorgenommene Konzeptplanung und auch seine Personalplanung in
Frage gestellt ist. Auch der Fachdienst Jugendhilfe und Sport hat ein großes
Interesse daran – und dies nicht nur aus wirtschaftlichen Überlegungen -, zügig
mit der Sozialraumarbeit zu beginnen. Diese Vorgehensweise ist mit dem
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses abgesprochen.
Die Vertragsinhalte sind, von entsprechenden Modifikationen für
den Sozialraum Bleckede abgesehen, im Grunde identisch mit der
Vertragsgestaltung im Pilotprojekt Dahlenburg.
Die Verwaltung hält es von daher für vertretbar und in
Anbetracht der besonderen Umstände für geboten, einen Beschluss im
Kreisausschuss für die Vertragsschließung zu fassen, bevor das Thema erneut im
Fachausschuss behandelt wird.
Ergänzende Sachlage vom 09.06.2004:
Der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 10.05.2004 hat dem
Vertrag (mit Änderungen) mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk e. V. mit
Wirkung zum 01.04.2004 zugestimmt. Der Vertragstext (in geänderter Fassung) ist
in der Anlage beigefügt.
Die vorgezogene Entscheidung des Kreisausschusses war aus
Zeitgründen erforderlich. Näheres ist hier der
Sachlage für die Vorlage des Kreisausschusses zu entnehmen.
Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung zur Klärung von
Fragen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen: