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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/132  

Betreff: Sozialraumprojekt in der Stadt Bleckede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Martin, Regina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
27.08.2003 
Jugendhilfeausschuss zurückgestellt   
25.09.2003 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
17.02.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.04.2004    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
10.05.2004    Kreisausschuss      
Jugendhilfeausschuss
09.06.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage/n:

Anlage/n:

- eine -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag vom 25.09.2003:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren für den Sozialraum Stadt Bleckede durchzuführen. Das verfahren dient dem Ziel, einen geeigneten Träger für diesen Bereich auszuwählen, mit dem im weiteren  ein entsprechender Vertrag über das Angebot von ambulanten Jugendhilfeleistungen geschlossen werden soll. Die Verwaltung legt das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vor. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren so zu terminieren, dass eine entsprechende Sozialraumarbeit auf der Grundlage eines Vertrages Anfang 2004 möglich ist.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 17.02.2004:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ASF einen Vertrag für den Sozialraum Stadt Bleckede über eine Budgetsumme von 320.000,00 € pro Jahr für eine Laufzeit von vorerst zwei Jahren auszuarbeiten. Grundlage hierfür sind die im „Eckdaten-Papier“ enthaltenen Ausschreibungskriterien sowie die entsprechend eingereichte Konzeption des ASF.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom1 0.05.2004:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des mit dem ASF ausgearbeiteten Vertragsentwurfs einen entsprechenden Vertrag über die Durchführung des Sozialraumprojekts für vorerst zwei Jahre zu schließen. Der zuständige Fachausschuss ist umgehend zu unterrichten.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 09.06.2004:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Vertragsschluss mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. für das Projekt Bleckede zustimmend zur Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage vom 25.09.2003:

Im Rahmen der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 22.05.2003 wurde unter der Vorlagennummer 78/2003 umfassend über die Situation in der Stadt Bleckede vorgetragen.

Nach einer ausführlichen Debatte hat der Jugendhilfeausschuss vom 22.05. seine Entscheidung über die konzeptionelle Gestaltung des Sozialraumes in Bleckede auf die nächste Sitzung verschoben.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die grundsätzliche strategische Entscheidung über die Fortsetzung der Umgestaltung der ambulanten Jugendhilfelandschaft durch die Schaffung von Sozialräumen und die vertragliche Regelung der Leistungen, die in diesen Sozialräumen angeboten werden, gefallen ist.

Die Diskussion der letzten JHA-Sitzung hat nach Auffassung der Verwaltung auch deutlich gemacht, dass der Entwicklungsstand der Angebote und Leistungen in der Stadt Bleckede im Bereich der Jugendhilfe die Schaffung eines Sozialraumes und die vertragliche Hinterlegung möglich macht und nach Auffassung der Verwaltung, um die Entwicklung nicht zu behindern, auch erfordert.

 

Die formale und inhaltliche Umsetzung der Vorbereitung bis hin zur Entscheidung über die Auswahl eines Trägers und die entsprechende vertragliche Ausgestaltung sind im Hinblick auf das Verfahren aus der Ge-

staltung des Sozialraumes Dahlenburg bekannt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, kurzfristig die bereits in die Vorlage 75/2003 enthaltenen Daten und Fakten über den Sozialraum Bleckede zu ergänzen und hieraus für ein Ausschreibungsverfahren ein Anforderungsprofil zu gestalten. Dieses Anforderungsprofil wird dann den freien Trägern im Landkreis Lüneburg zugesandt mit der Bitte, hierauf Konzeptvorschläge zu unterbreiten. Auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Konzepte und Ergänzung durch eine Kurzpräsentation der einzelnen Träger wird dann die Verwaltung für die nächste Jugendhilfeausschusssitzung das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens mitteilen und den Jugendhilfeausschuss um Entscheidung über Vertragsverhandlungen mit dem ausgewählten Träger bitten. Die Erfahrungen des letzten Ausschreibungsverfahrens für den Bereich der Samtgemeinde Dahlenburg sollten bei der Gestaltung des Verfahrens mit einfließen.

 

Ergänzende Sachlage vom 17.02.2004:

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 25.09.2003 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren für den Sozialraum Stadt Bleckede durchzuführen mit dem Ziel, einen geeigneten Träger für diesen Bereich auszuwählen, mit dem in der Folge ein entsprechender Vertrag über das Angebot von ambulanten Jugendhilfeleistungen geschlossen werden soll.

 

Am 26.11.2003 wurden alle im Landkreis tätigen freien Träger und Freiberufler ( selbständig tätige sozialpädagogische Fachkräfte) mit der Aufforderung angeschrieben, Konzeptentwürfe für den Sozialraum Bleckede einzureichen, basierend auf einem vom Landkreis erstellten „Eckdaten-Papier“. Dieses Papier (siehe Anlage) beruht im Wesentlichen mit einigen Erweiterungen auf der Darstellung des Sozialraums, wie sie am 22.05.2003 im Jugendhilfeausschuss erfolgt ist. In dem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass Zusammenschlüsse von verschiedenen freien Trägern ausdrücklich erwünscht sind und auch Zusammenschlüsse von freiberuflich tätigen Sozialarbeitern möglich sind. Als Ausschreibungsfrist wurde der 09.01.2004 festgelegt. Am 09.01.2004 lagen der Verwaltung die Konzeption des Albert-Schweitzer-Familienwerkes e.V.(ASF)  sowie ein gemeinsamer Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt (AWO)und des Verbundes sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V. (VSE) vor. Sowohl das ASF als auch die AWO und der VSE wurden zu einer Kurzpräsentation der eingereichten Angebote am 03.02.2004 eingeladen. An dieser Kurzpräsentation haben Mitglieder der Verwaltungsleitung, Mitarbeiter des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport (51), politische Vertreter und Vertreter der Einheitsgemeinde Stadt Bleckede teilgenommen. Den Trägern sowie allen Anwesenden bei der Präsentation wurden je ca. 45 Minuten Zeit gegeben, um einerseits die Konzepte vorzustellen und andererseits Fragen zu erörtern und weitergehende Erklärungen durch die Träger zu bekommen.

 

Im Anschluss an die Kurzpräsentation wurde ein Meinungsbild zur Unterstützung des Vorschlags der Verwaltung erarbeitet.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Angebot des Albert-Schweitzer-Familienwerkes e.V. (siehe Anlage) das einzige Angebot ist, das konkret auf die Ausschreibung des Landkreises eingegangen ist. Der Träger arbeitet  seit Jahren in Bleckede. Es existieren Räumlichkeiten in zentraler Lage. Die Mitarbeiter, die das Projekt durchführen sollen, arbeiten bereits vor Ort, sind mit dem Gedanken der Sozialraumorientierung vertraut und haben teilweise auch an der Konzeption des ASF mitgearbeitet. Zurzeit werden vom ASF in Bleckede verschiedene Leistungen angeboten ( PrInt, PrInt Schwerpunkt, Jugendarbeit, Betreuung straffälliger Jugendlicher, ambulante und stationäre Erziehungshilfen), so dass zu erwarten ist, dass es über diese Komplementärleistungen zu den beabsichtigten Synergieeffekten kommen wird.

 

Bei dem Angebot der AWO und des VSE handelt es sich nicht um ein konkretes Konzept. Es ist keine Antwort auf die erfolgte Ausschreibung. Die AWO und der VSE wurden zur Trägerpräsentation eingeladen, um alle Informationen weiterzugeben und die Diskussion abzurunden. Beide Träger sprechen sich für eine Trägerkooperation mit dem ASF zur zukünftigen Strukturierung des gesamten östlichen Landkreisgebietes (Dahlenburg, Bleckede, Samtgemeinde Ostheide) aus. Grundlage dieses Modells ist die Bestimmung eines Schwerpunktträgers und die vertragliche Absicherung von weiteren Anteilen anderer Träger zur Durchführung von ambulanten Betreuungsmaßnahmen. Für das Budget in Bleckede würde das eine Verteilung in Anteilen von 60 (ASF) : 20 (AWO) : 20 (VSE) ergeben. Konkrete Vorstellungen im Bezug auf die sozialräumliche Arbeit in Bleckede fehlen. In der Präsentation wurde dies damit erklärt, dass die Kenntnisse und Qualitäten der Träger als bekannt vorausgesetzt werden. Eine Bewertung des Vorschlags anhand der in der Ausschreibung geforderten Kriterien war daher nicht möglich.

 

Das Kooperationsmodell von AWO/VSE wurde mit dem ASF nicht abgestimmt und lässt daher den Kooperationsgedanken vermissen. Das ASF hat sich in seiner Konzeptvorstellung auch nachvollziehbar gegen eine Budgetteilung im Bereich Bleckede ausgesprochen. So ist die Möglichkeit einer Realisierung dieser gemeinsamen „Vision“  der AWO und des VSE inhaltlich und zeitlich sehr fraglich und unbestimmt.

 

Der Vorschlag von ASF/VSE sprengt die Vorgaben des JHA-Beschlusses vom 25.09.2003. Er setzt sich die Kooperation zum Ziel, lässt aber in der Umsetzung erkennen, dass nicht alle Kooperationspartner in das Konzept mit einbezogen wurden. Es ist insoweit kein gemeinsamer Vorschlag von AWO/VSE und ASF.

Der Vorschlag von AWO/VSE kann ein Denkmodell für die zukünftige Entwicklung sein – er ist jedoch als Grundlage für die anstehende Entscheidung für den Raum Bleckede nicht geeignet.

 

Der Vorschlag der Verwaltung lautet daher, die Vertragsverhandlungen mit dem ASF zu führen.

Das Konzept folgt den Vorgaben des Landkreises, die sächlichen sowie die personellen Ressourcen  sind weitgehend vorhanden, so dass nicht zuletzt im Interesse der Bevölkerung in Bleckede eine Realisierung zeitnah erfolgen kann.

 

Ergänzende Sachlage vom 10.05.2004:

Gemäß der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2004 hat die Verwaltung den in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk (ASF) erarbeitet. Das ASF ist bereit und in der Lage, mit der Sozialraumarbeit zum Stichtag 01.04.204 zu beginnen. Entsprechende personelle und sächliche Entscheidungen sind bereits getroffen worden.

 

Die Verwaltung bittet daher, der Vertragsschließung mit dem ASF rückwirkend zum 01.04.2004 zuzustimmen.

 

Da der Jugendhilfeausschuss voraussichtlich erst Anfang Juni 2004 tagen wird (Hintergrund hierfür ist die Fristwahrung im Hinblick auf die Aufstellung der Jugendschöffen-Vorschlagslisten), würde sich der Beginn der Projektarbeit bei einer Beratung erst im Fachausschuss und anschließenden Beschlussfassung im Kreisausschuss so weit nach hinten schieben, dass die bisher vom Träger vorgenommene Konzeptplanung und auch seine Personalplanung in Frage gestellt ist. Auch der Fachdienst Jugendhilfe und Sport hat ein großes Interesse daran – und dies nicht nur aus wirtschaftlichen Überlegungen -, zügig mit der Sozialraumarbeit zu beginnen. Diese Vorgehensweise ist mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses abgesprochen.

 

Die Vertragsinhalte sind, von entsprechenden Modifikationen für den Sozialraum Bleckede abgesehen, im Grunde identisch mit der Vertragsgestaltung im Pilotprojekt Dahlenburg.

 

Die Verwaltung hält es von daher für vertretbar und in Anbetracht der besonderen Umstände für geboten, einen Beschluss im Kreisausschuss für die Vertragsschließung zu fassen, bevor das Thema erneut im Fachausschuss behandelt wird.

 

Ergänzende Sachlage vom 09.06.2004:

Der Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 10.05.2004 hat dem Vertrag (mit Änderungen) mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk e. V. mit Wirkung zum 01.04.2004 zugestimmt. Der Vertragstext (in geänderter Fassung) ist in der Anlage beigefügt.

 

Die vorgezogene Entscheidung des Kreisausschusses war aus Zeitgründen erforderlich. Näheres ist hier der  Sachlage für die Vorlage des Kreisausschusses zu entnehmen.

 

Die Verwaltung steht im Rahmen der Sitzung zur Klärung von Fragen zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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