Vorlage - 2017/064
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1 | Anfrage_DieLinke_24.02.2017.pdf (419 KB) |
Sachlage:
- Inwieweit ist es gängige Praxis bei der Berechnung der höchstzulässigen KdU bei Bekanntwerden von Wohngemeinschaften die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft zu treffen?
- Für wie viele Fälle in denen die KdU nicht den tatsächlichen Mieten entsprachen wurden Bedarfsgemeinschaften angenommen?
- In wie vielen der unter Punkt 2 genannten Fälle wurden nach Selbstauskunft lediglich „Wohngemeinschaften“ angeführt?
- Ist dem Landrat und sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter das vom Bundessozialgericht 18.6.2008 getroffene Urteil B 14/11b AS 61/06 R bekannt, wonach bei Wohngemeinschaften nicht von Bedarfsgemeinschaften ausgegangen werden kann?
- Wie werden etwaige Fehlbescheide hinsichtlich der KdU bei Wohngemeinschaften korrigiert?
Innerhalb eines kurzen Zeitintervalls sind Menschen unabhängig voneinander mit zwei sachlich identischen Bescheiden des Jobcenters an Mitglieder der Linkspartei herangetreten. Die Linke möchte mit dieser Anfrage überprüfen, a) inwieweit Anweisungen und Arbeitsrichtlinien innerhalb des Jobcenters solche Bescheide begünstigen und b) wie das Jobcenter sachlich falsche Bescheide korrigiert.