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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/068  

Betreff: Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Senats für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht
Erneute Übersendung eines Wahlvorschlages an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wegen eines Fehlers bei der Zusammensetzung des Wahlausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Stegen, Eckhard
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
10.04.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
19.06.2017 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage 2017.068, Anlage 1  

 

 

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2017.068, Anlage 1 (109 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag benennt Herrn Jörn Hedder oder eine andere geeignete Person für den Wahlvorschlag.

 

Für die Benennung des Wahlvorschlages ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 4. August 2015 hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Landkreis Lüneburg gebeten, einen Wahlvorschlag für die neue Wahlperiode des Senats für Flurbereinigung vom 10. Juni 2016 bis zum 9. Juni 2021 zu unterbreiten.

In seiner Sitzung vom 21. Dezember 2015 hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg einstimmig beschlossen, den Landwirt Herrn Jörn Hedder, Lüneburger Straße 18, 21385 Amelinghausen, für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter vorzuschlagen.

Daraufhin ist Herr Hedder mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht als Wahlvorschlag benannt worden.

 

Nunmehr hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Schreiben vom 7. Februar 2017 mitgeteilt, dass bei der Zusammensetzung des Wahlausschusses ein Verfahrensfehler festgestellt worden ist, der eine Neuwahl zwingend notwendig macht.

 

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bittet darum, bis zum 20. April 2017 einen Wahlvorschlag für den Landkreis Lüneburg zu übersenden und dabei eine Person zu benennen. Eine Fristverlängerung für die Einreichung des Wahlvorschlages kann eingeräumt werden. Es bestehen keine Bedenken, die im Wahlgang 2015/2016 benannte Person wieder vorzuschlagen.

 

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden erneut durch einen vom Niedersächsischen Landtag bestellten Wahlausschuss gewählt. Die Amtszeit der zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter läuft vom Tag der Wahl an fünf Jahre lang.

 

Der Wahlvorschlag ist vom Kreistag des Landkreises Lüneburg mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu beschließen.

 

Es ist darauf zu achten, dass nur eine Person vorgeschlagen wird, die den Vorschriften der §§ 20 bis 23 Verwaltungsgerichtsordnung (siehe Anlage) genügt und bereit ist, das Amt wahrzunehmen. Sie muss außerdem nach § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz Inhaberin oder Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein und besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.

 

Obwohl gegen die Wahl einer Altenteilerin oder eines Altenteilers nach dem Wortlaut des § 139 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird seitens des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes gebeten, wegen der Dauer der Amtszeit nach Möglichkeit davon abzusehen, eine Altenteilerin oder einen Altenteiler vorzuschlagen.

 

In der letzten Amtszeit war keine Landwirtin bzw. kein Landwirt aus dem Landkreis Lüneburg als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter im Senat für Flurbereinigung vertreten.

 

Herr Jörn Hedder ist weiterhin bereit, das Amt wahrzunehmen.

 

Es steht dem Kreistag frei, auch eine andere Person zu benennen.

 

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