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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/070  

Betreff: Wirtschaftsplan 2017 der Bildungs- und Kultur gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Marita Maseberg
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Hoeft, Lisann
Produkte:29.2. 271-000 Volkshochschule
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
05.04.2017 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
10.04.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Buk_Wplan_2017  

 

 

Anlage/n:

Wirtschaftsplan 2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Buk_Wplan_2017 (44 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Bildungs- und Kultur gGmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2017 zuzustimmen.

 

 

 

Sachlage:

 

Der Wirtschaftsplan 2017 weist einen Jahresüberschuss von 121.095 € aus. Er umfasst dabei ein Plan-Umsatzvolumen von knapp 5,3 Mio. €.

 

Die Steigerung des Umsatzvolumens ist vornehmlich den ab Herbst 2015 gestiegenen Erlösen der Deutsch-Kurse für Geflüchtete und den Integrationskursen geschuldet. Der Wirtschaftsplan 2017 ist auf der Grundlage der derzeit bekannten Daten zur Vergütung der Integrationskurse, der zur Verfügung stehenden Kursleitenden und der verfügbaren Räume geplant. Aufgrund von Wartelisten wird von einer hohen Auslastung dieser Kurse ausgegangen und das Ergebnis als realistisch angesehen.

 

Die Erlöse im „klassischen“ Volkshochschulangebot werden vornehmlich durch selbst zahlende Teilnehmer/innen aufgebracht. Die Einnahmen im Projekt- und im Integrationsbereich stellen vornehmlich Drittmittel dar, sie speisen sich aus verschiedenen Bundesbehörden, Landesbehörden und Auftragsmaßnahmen aus kommunalen Mitteln.

 

Im Investitionsplan sind insbesondere Kosten für Umbaumaßnahmen von umlichkeiten enthalten.

 

Bei der Kalkulation der Personalsumme ist eine Lohnanpassung um 3,0 % ab dem 01. März 2017 eingeplant.

 

Der Zuschuss an die Gesellschaft ist in der Fusionsvereinbarung der BuK zwischen der Hansestadt und

dem Landkreis Lüneburg geregelt und wird auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes verhandelt. Der

Zuschuss beträgt seit 2010 insgesamt 430.000,00 €. Seit  2014 übernehmen beide Gesellschafter jeweils 50 % des Gesamtzuschusses. Auch für 2017 sieht der Wirtschaftsplan gegenüber dem Vorjahr unveränderte Zuschüsse von Landkreis und Hansestadt Lüneburg in Höhe von jeweils 215.000 € vor.

 

Der Aufsichtsrat der BuK hat dem Wirtschaftsplan 2017 einstimmig zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung empfohlen.

 

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