Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/073  

Betreff: Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
22.03.2017 
Sportausschuss geändert beschlossen   
Kreisausschuss
10.04.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Förderliste Stand 03.03.2017 PDF-Dokument

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Sportförderung Antragsliste – Stand März 2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Förderliste Stand 03.03.2017 (58 KB) PDF-Dokument (90 KB)    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

- siehe Sachlage -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistag hat am 06.03.2017 den Haushalt 2017 beschlossen. Die Strukturfonds wurden dabei um 50.000,00   auf 400.000,00   erhöht.

Ob und ggf. in welchem Umfang auch die Sportfördermittel erhöht werden, ist noch zu beschließen. Die Verwaltung wird dazu eine Beschlussvorlage erarbeiten, die im Wirtschaftsausschuss am 01.06.2017 beraten werden wird.

 

Nachdem in der letzten Sportausschuss-Sitzung aus den zur Verfügung stehenden Restmitteln aus 2016 bereits einige Förderanträge befriedigt werden konnten, stehen nunmehr die noch aus der letzten Sitzung bekannten offenen Förderanträge zur Entscheidung an. Darüber hinaus werden noch weitere Förderanträge, die mit vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, verwaltungsseitig dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

Über folgende Anträge kann daher - immer unter der Maßgabe der Genehmigung des durch den Kreistag verabschiedeten Haushalts – eine Entscheidung getroffen werden:

 

1.

Antrag des Turn- und Sportvereins Erbstorf e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 9.000,00 € für den Ersatzneubau von zwei Fertiggaragen und einem Blockbohlenhaus für die Aufbewahrung von Trainings- und Arbeitsmaterial, sowie Spielgeräten.

 

 

Der TuS Erbstorf hat in den letzten Jahren umfangreiche Renovierungs- Modernisierungs- und Neuanlagen umgesetzt, an denen sich der Landkreis entsprechend beteiligt hat.

 

Der Verein führt aus, dass die Trainings- und Arbeitsmaterialien sowie die Spielgeräte des Vereins zurzeit in vier Baucontainern gelagert werden. Dies sind 20 Jahre alte Container, die damals bereits von einer Baufirma ausrangiert worden sind. Sie sind inzwischen verschlissen und marode und auch notdürftige Reparaturen gewährleisten den Verwendungszweck nicht mehr. Durch Rostlöcher hat sich Schimmel gebildet und Ungeziefer eingenistet.

 

Als Ersatz plant der Verein den Bau von zwei Fertiggaragen an das Vereinsheim und einem Blockbohlenhaus für die Fußballjugendmannschaften in der Nähe ihres Trainingsgeländes.
Die Gesamtkosten sind mit 45.000,00 € veranschlagt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 9.000,00 € zu gewähren.

 

2.

Antrag des Tennisclubs Alt Garge e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.200,00 € für die Sanierung eines Hartplatzes incl. Beregnungsanlage.

 

 

Der Tennisclub berichtet von einem erheblichen Mitgliederzuwachs in den letzten vier Jahren, die er auch auf die verbesserten Trainingsbedingungen und die gute Jugendarbeit zurückführt.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden möchte der Tennisclub einen schlecht bespielbaren Hartplatz in einen ganzjährig bespielbaren Sandplatz umbauen. Hierfür werden Gesamtkosten in Höhe von 28.000,00 € veranschlagt. Der Verein setzt damit seine notwendigen Modernisierungen in kleinen Schritten fort.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 7.200,00 € zu gewähren.

 

 

3

Die Anträge des Reit- und Fahrvereins Lüneburg auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.100,00 € für die Erweiterung des beheizten Tränke-Systems und auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 700,00 € für die Erneuerung des Gasheizautomaten im Gemeinschaftsraum sind bereits Bestandteil der Beratungen im letzten Sportausschuss gewesen und sollen zu einem Antrag zusammengefügt werden.

Dies ergibt ein Maßnahmevolumen von 8.600,00 €. ( 6.400,00 € Tränke und 2.200,00 €

Gasheizautomat).

Es besteht Einvernehmen in der Förderungsfähigkeit beider Maßnahmen und somit ist im Sinne einer ersten Rate der Zuschuss für den Gasheizautomaten bereits gewährt worden.

Eine zweite Rate in Höhe von 2.100, 00 € für die Erweiterung des Tränkesystems wird verwaltungsseitig befürwortet.

 

 

4

Antrag des Turn- und Sportvereins Brietlingen von 1925 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 40.000,00 € für den Anbau, Umbau und die Modernisierung der Kabinen und Sanitäranlagen.

 

 

Der TuS Brietlingen legt dar, dass er einen guten Mitgliederzuwachs in den letzten Jahren zu verzeichnen hat. So ist die Fußballabteilung um eine Damenmannschaft erweitert worden.

Die im Jahr 1976 errichteten Anlagen und Räumlichkeiten sind nicht mehr ausreichend und auch nicht auf dem neuesten Stand der Technik. Die Bildung von Schimmel und Feuchtigkeitsschäden machen sie unansehnlich und gesundheitlich bedenklich.

Weiterhin besteht aufgrund der Analyse des Klimawerkes Lüneburg ein erhebliches energetisches Einsparpotential durch die Erneuerung der 1992 zuletzt erneuerten Heizungsanlage.

Ebenso müssen die alten Fenster und Türen erneuert und die Außenwand und die Fußbodenflächen entsprechend gedämmt werden.

Die Erneuerung der veralteten Beleuchtungstechnik ergibt ebenfalls eine deutliche Einsparung bei den Stromkosten.

Das energetische Einsparpotential wird mit rund 60% beziffert. Dies führt zu der Entscheidung des Vereins, die bestehenden Kabinen- und Sanitärräume umzubauen und durch einen Anbau zu ergänzen incl. behindertengerechter Sanitäranlagen. Die energetischen Sanierungen beinhalten die Sanierung der Heizung, den Austausch der Fenster und Türen, die Sanierung des Fußbodens und den Einbau einer bedarfsgerechten Solarbelüftungsanlage. Hierzu sind Gesamtkosten von rund 200.000,00 € veranschlagt. Die Maßnahme soll im ersten Quartal 2017 beginnen und in mehreren Abschnitten umgesetzt werden.

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 40.000,00 € zu gewähren.

 

5.

Antrag des Hockey-Clubs Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 45.000,00 € für die Sanierung des Kunstrasenplatzes einschließlich einer Bewässerungsanlage und der Einfriedung des Platzes.

 

 

Seit dem Jahre 2002 spielt der Hockey-Club auf einem Kunstrasenplatz. Der Platz wird durch viele Mannschaften, vor allen Dingen im Jugendbereich regelmäßig genutzt.  Die Lebensdauer von Kunstrasenplätzen ist auf 13 maximal 15 Jahre begrenzt. Außerdem steht der Platz im Winter den Fußballern des MTV Treubund zur Verfügung.

Die Bespielbarkeit ist inzwischen erheblich eingeschränkt, die Polipropylenfasern lösen sich, die Elastizität lässt nach und erhöht das Verletzungsrisiko.

Die unumgängliche Sanierung des Platzes soll vor Saisonbeginn 2018 abgeschlossen sein.

Im Rahmen der Sanierung hat der Verein weiterhin geplant, die bisherige Einfriedung des Platzes zu bauen. Die fehlende Einfriedung führt zu erheblichen Verschmutzungen des Platzes und ist seinem Erhalt somit nicht förderlich.

Weiterhin erfüllt die bestehende Beregnungsanlage nicht die notwendigen Anforderungen der Bewässerung des Platzes und soll somit ebenfalls erneuert werden.

Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 280.000,00 € veranschlagt.

Die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 45.000,00 € zu gewähren.
 

6.

Antrag des Turn- und Sportvereins Adendorf von 1923 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von                 13.250,00 € für ein Maßnahmepaket.

Hierzu gehört die Begrenzung der Sportanlage nach Norden. Diese Maßnahme beinhaltet die Materialkosten und soll in Eigenleistung erfolgen. Vandalismusschäden und häufige Störungen des Spielbetriebes durch den ungeschützten Zugang auf das Sportgelände machen diese Maßnahme notwendig.

Hierfür werden Kosten in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt

Der Sicherung des Spielbetriebes dient auch die Errichtung von Ballfangzäunen zwischen den Sportplätzen. Die veranschlagten  Kosten betragen 7.000,00 €.

Im Umfang von rund 5.000,00  € sollen standsichere Fußballtore ( 2 Kleinfeldtore und 2 Großfeldtore)

angeschafft werden, um ältere Tore, die nicht mehr den Sicherheitsstanddarts genügen, zu ersetzen.

Im Bereich der Tennisanlage ist eine neue Spielfeldbegrenzung für die Plätze 3+4 notwendig und die zur Anlage gehörige Tennishütte bedarf aufgrund einer Auflage des Landkreises einer Kläranlage.

In diesem Zusammenhang sollen gleichzeitig Restaurierungsmaßnahmen zum Wetterschutz umgesetzt werden. Als Gesamtkosten für den Tennisbereich werden rund 38.000,00 € veranschlagt.

Das Maßnahmepaket hat geplante Gesamtkosten von 56.500,00 € und die Verwaltung empfiehlt, einen Kreiszuschuss in Höhe von 13.250,00 € zu gewähren.

 

 

7.

Antrag des Kleinkaliber-Schießvereins Wendisch Evern e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 € für die Sanierung der Einfriedung des Vereinsgeländes und die Beschaffung eines Stahl-

und eines Schwingtores.

Das Schützenhaus und die Schießanlage liegen mitten im Dorfzentrum und fügen sich dort harmonisch ein. Die Einfriedung der Anlage besteht aus einer maroden Mauer, ca 30 m lang und drei Meter hoch. Sie muss kurzfristig saniert werden. Eine andere Einfriedung, (z.B. Zaun oder natürlicher Bewuchs) kommt  aus schießtechnischen Gründen und aus Lärmemissionsschutzgründen nicht in Frage.

Hierzu muss außerdem ein marodes angängiges Stahleingangstor versetzt und erneuert werden.

Dies gilt auch für ein abgängiges Schwingtor an der Anlage.

Es werden Gesamtkosten in Höhe von 12.000,00 € veranschlagt und verwaltungsseitig wird empfohlen einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.

 

 

8.

Antrag des Schützenvereins Raven-Rolfsen von 1925 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.100,00 € für die Sanierung der gesamten elektrischen Anlage und Sanierungsmaßnahmen im Sanitärbereich, sowie den Einbau neuer Fenster

Die elektrische Anlage des Schützenhauses ist aus dem Jahre 1974 und muss nicht nur aus energetischen Gründen ersetzt werden.

Im Rahmen dieser umfangreichen Sanierung werden weiterhin Sanierungen im Sanitärbereich notwendig und einige marode Fenster sollen ebenfalls ersetzt werden.

Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 10.600,00 € und verwaltungsseitig wird empfohlen einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.100,00 € zu gewähren

.

 

9

Antrag der Schützengilde Bleckede e.V.  auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 10.000,00 € für die Modernisierung der Zielerfassungsanlage.

Wie in vielen anderen Schützenvereinen gilt es hier zur Aufrechterhaltung eines zeitgemäßen Schießbetriebes die Zielerfassungsanlage zu erneuern. Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 40.000,00 € veranschlagt.

Die Planungsphase der Maßnahme entwickelte sich problematisch und führte zur Entscheidung des Vereins mit Wirkung vom 01.01.2017 die Mitgliedschaft im Kreissportbund zu kündigen und somit die Maßnahme ohne eine Zuwendung aus Mittel des Kreissportbundes/Landessportbundes umzusetzen.

Die Verwaltung wird hierzu ergänzend vortragen.

Die Förderpraxis des Landkreises ist bisher immer an die Mitgliedschaft des Vereins im Kreissportbund gebunden.

Im Dezember 2007 wurde im Kreisausschuss u.a. folgende Grundsatzregelung beschlossen:

„ Gefördert werden Vereine, die eine Mitgliedschaft im Kreissportbund oder eine aktive und funktionierende Jugend- bzw. Seniorenarbeit und Integrationsarbeit im Sportbereich nachweisen.“

Vor diesem Hintergrund ist somit die Option einer Ablehnung des Antrages gegeben.

 

 

.

10

Antrag des TuS Barskamp e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 800,00 € für die Anschaffung von zwei Fußballtoren entsprechend der aktuellen Sicherheitsrichtlinie.

Die Standsicherheit von Fußballtoren ist vor einiger Zeit aufgrund aktueller Unfälle im Übungs- und Trainingsbetrieb Thema und auch im Sportausschuss besprochen worden

Die hat auch beim TuS Barskamp zu der Entscheidung geführt, Tore zu erneuern, bzw. zu ersetzen.

Für die Neuanschaffung sind Kosten in Höhe von 3.300,00 € eingeplant und die Verwaltung empfiehlt einen Kreiszuschuss in Höhe von 800,00 € zu gewähren.

 

 

11

Antrag des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.700,00 € für die Erneuerung eines defekten Warmwasserspeichers.

Der Warmwasserspeicher ist defekt und bedient den Umkleidebereich des Studios, des Bewegungsbeckens und der Gymnastikräume und muss somit umgehend ersetzt werden.

Die Gesamtkosten sind mit 8.100,00 € veranschlagt.

Dieser Antrag ist nach Aussage des KSB durchaus förderungsfähig. Der Antragsteller wird von der Verwaltung aufgefordert werden einen entsprechenden Antrag beim KSB zu stellen und den Finanzierungsplan entsprechend zu ändern.

 

 

12

Antrag des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 5.900,00 € für die Erneuerung des Mitteldaches des Tribünengebäudes Uelzener Straße.

Das Mitteldach des Tribünengebäudes ist undicht und muss entsprechend erneuert werden. Hierzu sind Gesamtkosten in Höhe von 17.700,00 € veranschlagt

Dieser Antrag ist nach Aussage des KSB durchaus förderungsfähig. Der Antragsteller wird von der Verwaltung aufgefordert werden einen entsprechenden Antrag beim KSB zu stellen und den Finanzierungsplan entsprechend zu ändern.

 

 

13

Antrag des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.800,00 € für die Rasenerneuerung des Sportplatzes Uelzener Straße.

Um den Spiel- und Trainingsbetrieb sicherzustellen muss die Rasenfläche des Sportplatzes im Sportpark Uelzener Straße durch einen Fachbetrieb erneuert und repariert werden. Laut Kostenvoranschlag sind hierfür 8.400,00€ veranschlagt.

Dieser Antrag ist nach Aussage des KSB durchaus förderungsfähig. Der Antragsteller wird von der Verwaltung aufgefordert werden einen entsprechenden Antrag beim KSB zu stellen und den Finanzierungsplan entsprechend zu ändern.

 

.

14

Antrag des VfL Lüneburg e.V. auf einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.100.000,00 € für die Erneuerung des Gasbrennwertgerätes im Vereinsheim.

Das Vereinsheim dient nach Aussage des Vereins auch als Begegnungsstätte für die Mitglieder.

Das Gasbrennwertgerät läuft momentan instabil und eine Reparatur ist unwirtschaftlich und daher soll das Gerät erneuert werden.

Die Kosten belaufen sich auf rund 6.300,00 €.

Dieser Antrag ist nach Aussage des KSB durchaus förderungsfähig. Hier sollte nachgebessert werden.

 

Die Summe aller beantragten Kreiszuschüsse beträgt somit 145.950,00 €.

Die Verwaltung wird bei Bedarf zu den einzelnen Anträgen ergänzend vortragen.

Stammbaum:
2017/073   Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2017   Jugendhilfe und Sport   Beschlussvorlage
2017/154   Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2017   Jugendhilfe und Sport   Beschlussvorlage

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung