Vorlage - 2017/088
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Sachlage:
Herr Schwaneberg hatte zum 31.03.2017 die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beim Landkreis Lüneburg beantragt. Mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist er als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes beim Landkreis Lüneburg abzuberufen.
Gemäß § 154 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beruft der Kreistag die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes ab.
Die weiterhin erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde wird beantragt.