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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/104  

Betreff: Antrag der AfD-Fraktion (Eingang: 28.03.2017);
Trinkwasserentnahme durch Coca Cola
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 06.04.2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, Stephan
AfD
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.05.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
19.06.2017 
Kreistag abgelehnt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:
keine

 

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion vom 06.04.2017:

Der Firma Coca-Cola ist eine weitere Trinkwasserentnahmestelle, wie in Vögelsen geplant, nur unter folgenden Auflagen zu gestatten:

 

Coca-Cola verpflichtet sich schriftlich für alle anfallenden Umweltschäden, die mit der Trinkwasserentnahme von Coca-Cola in Verbindung stehen, wie z.B. Schäden an Häusern, Straßen oder Bäumen, finanziell aufzukommen.

 

Coca Cola erklärt sich verantwortlich, dass die Menge an Trinkwasser, gemessen am Brunnenwasserpegel, in gleicher Menge und Qualität erhalten bleibt.

 

Ist es Coca-Cola nicht möglich diese Auflagen zu erfüllen oder dem Landkreis nicht möglich seiner Verantwortung der Überwachung dieser Maßnahmen nachzukommen, ist die wasserrechtliche Genehmigung / Erlaubnis / Gestattung zu verweigern.

 

 

 

 

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 06.04.2017:
 

Die AfD-Fraktion hat den Antrag in der ursprünglichen Fassung zurückgezogen und stellt den folgenden Antrag:

 

Massenhaft abgefördertes Brunnenwasser führt zu sogenannten Grundwasserströmungen. Diese verursachen schwere Schäden an Flur und Gebäuden, oftmals auch erst nach Jahren. Hier gilt es die Umwelt sowie die Bürger vor eventuellen Schäden finanziell abzusichern. Coca-Cola muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und ggf. auftretende Schäden entsprechend finanziell ausgleichen.

 

Durch massenhaft abgefördertes Grundwasser hat nachfolgendes Wasser oft keine Zeit mehr Trinkwasser zu werden. Coca-Cola muss Maßnahmen treffen damit diese Menge jederzeit erhalten bleibt. Hier besteht entweder die Möglichkeit das Fördern zu drosseln bzw. zu unterbrechen, oder Brunnenwasser über Wasseraufbereitungsanlagen dem Erdreich wieder zuzuführen. Der Landkreis muss die Maßnahmen überwachen und entsprechendes veranlassen.

 

Der Kreis ist als Verwalter dieses allgemeinen kostbaren Guts in einer besonderen Verantwortung. Diese Verantwortung hat Vorrang vor privatwirtschaftlichem Interesse.

 

 

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