Vorlage - 2017/127
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Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg hat im Rahmen des Krediterlasses des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport einen Sockelbetrag an Liquiditätskrediten mittelfristig finanziert. Unter anderem wurde 2015 für eine Laufzeit von drei Jahren ein Liquiditätskredit über 7,5 Mio. Euro bei der Deutschen Bank aufgenommen. Zu jenem Zeitpunkt konnte davon ausgegangen werden, dass das fest vereinbarte Liquiditätskreditvolumen zu keinem Zeitpunkt des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanungszeitraums unterschritten werden würde.
Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Liquiditätslage des Landkreises, die insbesondere aus den hohen Vorauszahlungen auf die Finanzhilfen des Bundes zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern resultiert, wird derzeit ein Teil des Sockelbetrages an Liquiditätskrediten nicht mehr benötigt.
Da eine Kündigung der fest aufgenommenen Liquiditätskredite wirtschaftlich nicht darstellbar war, ist der bei der Deutschen Bank aufgenommene Liquiditätskredit in Höhe von 7,5 Mio. Euro zu unveränderten Bedingungen in ein Kommunaldarlehen umgewandelt worden. Hierfür wurden der Restbetrag aus der Kreditermächtigung 2015 in Höhe von rd. 6,9 Mio. Euro sowie ein Teilbetrag von rd. 0,6 Mio. Euro aus der Kreditermächtigung 2016 in Anspruch genommen. Da die Kreditermächtigung 2015 mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2017 am 20.05.2017 erlöschen würde, die Kredite zur Finanzierung von Investitionen aber benötigt werden, musste der Restbetrag aus 2015 ohnehin aufgenommen werden.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 7,5 Mio. Euro erfolgte per 02.05.2017 auf der Basis der Kreditrichtlinien des Landkreises Lüneburg. Der Kredit hat eine Laufzeit bis zum 05.06.2018 und ist anschließend umzuschulden. Der Zinssatz beträgt für die Laufzeit des Kredits 0,12 % p. a.
Nach der Kreditrichtlinie des Landkreises Lüneburg ist der Kreistag über die Kreditaufnahme unverzüglich zu unterrichten.