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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/135  

Betreff: Kommunaler Strukturentwicklungsfonds - Aktualisierung der Richtlinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:25.3. 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
01.06.2017 
Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.06.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
19.06.2017 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
170510 Richtlinie aktualisiert - 4. Entwurf  

 

 

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 170510 Richtlinie aktualisiert - 4. Entwurf (67 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Richtlinie „Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg“ in der aktualisierten Fassung des beigefügten Entwurfs vom 10.05.2017 wird zugestimmt.

 

 

 

 

Sachlage:

Die Richtlinie des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds wurde zuletzt durch Beschluss des Kreistags vom 20.10.2014 geändert.

 

Im Folgenden werden die Änderungen der einzelnen Bestimmungen der Richtlinie vorgestellt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind in der Anlage in roter Farbe dargestellt.

 

Zu den einzelnen Ziffern:

  1. Zuwendungszweck:

Der Zuwendungszweck wurde neu formuliert, um dem ursprünglichen Ziel des kommunalen Strukturentwicklungsfonds - Unterstützung der struktur- und finanzschwachen Kommunen - deutlicher gerecht zu werden, als dies durch den bisherigen Vereinbarungstext erfolgt ist.

 

Der Zuwendungszweck verfolgt nun vor allem drei Ziele und dies genau in dieser Reihenfolge:

-          Unterstützung der struktur- und finanzschwachen Gemeinden, um der divergierenden Entwicklung der Kommunen im Kreisgebiet entgegenzuwirken.

-          Abmilderung von besonderen Belastungen aus Sonderaufgaben

-          Förderung von Investitionen in nicht struktur- und finanzschwachen Gemeinden, wenn die Maßnahmen geeignet sind, die kommunale Infrastruktur gemeindeübergreifend zu fördern, sich positiv auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden auswirken, die Zusammenarbeit der Kommunen verbessern, die Mobilität der Bevölkerung insbesondere in den einwohnerschwachen Regionen steigern oder die einen Innovations- oder Pilotcharakter für den Landkreis Lüneburg besitzen.

 

  1. Gegenstand der Förderung:

Die Inhalte der Ziffern 2.1 und 2.2 sind nunmehr in der Ziffer 1 enthalten und werden gestrichen.

Die bisherige Ziffer 2.3 wird zur Ziffer 2.1 und bleibt unverändert.

Die bisherige Ziffer 2.4 wird zur Ziffer 2.2 – es gibt eine Ergänzung:

-          Die Aufzählung der Tatbestände, bei denen bei Gemeindestraßen eine Förderung erfolgen kann, wird um den Tatbestand „Radwege an Kreisstraßen“ ergänzt.

(Anmerkung: Nach Darstellung des SBU gibt es lediglich für eine weitere Kreisstraße Überlegungen für einen zusätzlichen Radweg.)

 

  1. Zuwendungsempfänger:

Keine Änderungen bzw. Ergänzungen

 

  1. Art, Umfang und Höhe der Förderung:

In Ziffer 4.2 wurde aufgrund der Erhöhung des Budgets von bisher 300.000 EUR auf 400.000 EUR festgelegt, dass die Höchstsumme der Förderung nunmehr ein Viertel (statt bisher ein Drittel) der jährlich zur Verfügung stehenden Fördersumme beträgt.

 

  1. Verfahren:

Ergänzung der Ziffer 5.8.

Anmerkung: Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass zunehmend Anträge für Projekte gestellt werden, die nicht nach Ablauf von 2 Jahren begonnen werden. Um zukünftig möglichst wenig Mittel für Projekte zu blocken, die noch nicht umsetzungsreif sind, wurde diese Ziffer eingefügt.

 

  1. Inkrafttreten:

Keine Änderungen bzw. Ergänzungen

 

 

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