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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/140  

Betreff: Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg - Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:25.3. 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
01.06.2017 
Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.06.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
170516 Liste Mittelverwendung Kommission  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 170516 Liste Mittelverwendung Kommission (39 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2017 werden wie folgt verteilt:

 

Nr.

Kommune

Zuwendungszweck

Zuschuss

1

Hansestadt Lüneburg

 

Einrichtung Museumspädagogischer Bereich im Neuen Museum

 

50.000 Euro

2

Hansestadt Lüneburg:

Synagogengedenkstätte

20.000 Euro

3

Hansestadt Lüneburg

Sondierungsarbeiten Blindgängerverdachtspunkte

10.000 Euro

4

Hansestadt Lüneburg

EDV Ausstattung Lagezentrum

0 Euro

5

Gemeinde Adendorf

Gemeindeentwicklungskonzept

15.000 Euro

6

Gemeinde Adendorf

Wasserrutsche Freibad Adendorf

0 Euro

7

SG Dahlenburg

Flecken Dahlenburg

Ersatzneubau Schützenhaus, Teil II

100.000 Euro

8

SG Ostheide,

Gemeinde Vastorf

Radweg (K28 Barendorf – Vastorf)

65.000 Euro

9

SG Scharnebeck

Radweg (K2 Rullstorf – Lüdersburg) (aus 2016)

65.000 Euro

 

Zwischensumme I: Anträge

 

325.000 Euro

10

Gemeinde Amt Neuhaus

 

Ausbau 2.OG Archezentrum

50.000 Euro

11

SG Dahlenburg

Innenausstattung Schützenhaus

35.000 Euro

 

Zwischensumme II:    

Reservierungen

 

85.000 Euro

 

Gesamt

 

410.000 Euro

 

Anmerkungen:

Im Haushaltsplan 2017 ist gegenüber den Vorjahren ein Betrag in Höhe von 400.000 EUR statt bisher 300.000 EUR für den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds ausgewiesen.

Aus der Abrechnung der Vorjahre konnten Restmittel in Höhe von 10.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Bis zum 15.04.2017 sind sieben Anträge der Kommunen des Landkreises fristgerecht eingegangen, wichtige Angaben hierzu sind in der Anlage dargestellt. Es wurden keine Anträge zurückgezogen.

Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie am 04.05.2017 dem Gremium aus Vertretern des Landkreises sowie Vertretern der Gemeinden vorgestellt.

 

Für den Ersatzneubau des Schützenhauses Dahlenburg wurde im vergangenen Jahr beschlossen, dass dem Flecken Dahlenburg hierfür eine zweite Rate a 100.000 EUR gewährt werden soll. Insofern liegt kein neuer Antrag vor.

Der Antrag der SG Scharnebeck konnte in 2016 aufgrund nicht ausreichender Haushaltsmittel nicht mit einem Zuschuss bedacht werden. Aufgrund der geringen Anzahl der Anträge in diesem Jahr wurde dieser erneut in die Förderliste aufgenommen.

Das o. g. Gremium hat zudem für zwei Projekte Mittelreservierungen vorgenommen.

 

Zu den vorliegenden Anträgen im Einzelnen:

 

Nr. 1:Die Hansestadt Lüneburg bittet um einen Zuschuss für die Einrichtung eines museumspädagogischen Bereichs im Gründungsbau des Neuen Museum Lüneburg. Ziel ist es, durch den museumspädagogischen Bereich die Besucher, aber vor allem Kinder und Jugendliche, mit Hilfe   methodisch-didaktischer Konzepte an die vielseitigen Ausstellungsstücke heranzuführen. Von einem museumspädagogischen Bereich des Museums profitieren die Besucherinnen und Besucher des ganzen Kreisgebiets, insofern gibt es hierfür eine gemeinsame Interessenlage.

 

Nr. 2:Die Hansestadt Lüneburg möchte im Zusammenwirken mit der Gesellschaft für Christlich-       Jüdische Zusammenarbeit Lüneburg e.V. die Gedenkstätte am Standort der ehemaligen Syna-goge neu gestalten.  Durch die Neugestaltung soll ein ansprechender und zeitgemäßer Ort der Erinnerung entstehen.

 

Nr. 3:Die Hansestadt Lüneburg ist durch die Kampfeinwirkungen des 2. Weltkrieges in besonderem Maße beansprucht. Nach der Auswertung von alten Luftbildaufnahmen sind 19 Blindgängerverdachtspunkte festgestellt worden. Hiervon konnten bereits vier Verdachtspunkte sondiert werden. In 2017 sollen weitere 13 Verdachtspunkte sondiert werden, von denen lediglich vier auf öffentlichem Grund liegen. Die Verdachtspunkte auf privaten Grundstücken werden als so genannte Gefahrenforschungsmaßnahme durch die Hansestadt durchgeführt und fallen bei einem unbegründeten Verdacht einseitig zu Lasten der Hansestadt. Insofern hat die Hansestadt in diesen Fällen keine alternative Finanzierungsmöglichkeit.

 

Nr. 4:Die Hansestadt Lüneburg plant die Errichtung eines Lagezentrums für Stabsarbeit in Großschadensfällen (unterhalb des Katastrophenfalles) und bittet für die erforderliche IT-Ausstattung um einen Kreiszuschuss. Die Mitglieder des o. g. Gremiums haben sich einstimmig gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen.

 

Nr. 5:Die Gemeinde Adendorf möchte ein Entwicklungs- bzw. Zukunftskonzept „Adendorf 2030“ in Auftrag geben. Dieses Konzept soll die zukünftigen Herausforderungen der Gemeinde und ihre jeweiligen Wechselbeziehungen untersuchen und unter Einbeziehung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Die Gemeinde Adendorf ist neben der Hansestadt Lüneburg die einzige Kommune im Kreisgebiet, die keiner LEADER-Region angehört und der die Fördermittel des ländlichen Raumes verwehrt sind.

 

Nr. 6:Die Gemeinde Adendorf ist Eigentümerin des Freibades Adendorf, welches über eine über sechzig Meter lange Wasserrutsche verfügt.  Das Freibad wird jährlich von ca. 88.000 Gästen besucht und hat damit eine wichtige Bedeutung für den Fremdenverkehr. Aufgrund des Alters der bei Kindern, Jugendlichen und Familien sehr beliebten Wasserrutsche ist eine Erneuerung der Rutschelemente erforderlich. Die Mitglieder des o. g. Gremiums haben sich einstimmig gegen die Gewährung eines Zuschusses ausgesprochen.  

 

Nr. 7:Der Flecken Dahlenburg hat in 2016 einen Antrag auf Förderung für den Ersatzneubau des Schützenhauses gestellt. Aus den Haushaltsmitteln 2016 sind 100.000 EUR zur Verfügung gestellt worden. Gleichzeitig wurde dem Flecken signalisiert, dass aus den Haushaltsmitteln 2017 eine zweite Rate in Höhe von 100.000 EUR für dieses Vorhaben gewährt werden soll. Aufgrund der erheblichen Investitionskosten ist eine maßgebliche Unterstützung durch Kreismittel von besonderer Bedeutung.

 

Nr. 8:    Die Gemeinde Vastorf bittet für den Bau eines Radwegs von Vastorf nach Barendorf entlang der K 28 um einen Kreiszuschuss. Die Gemeinde stellt fest, dass der geplante Radweg eine wichtige Verbindung zum Grundzentrum Barendorf und mittelbar nach Lüneburg darstellt. Durch den Radweg hätten Schüler, Auszubildende und Arbeitnehmer eine Möglichkeit, ihre Schule bzw. Arbeitsstätte per Fahrrad zu erreichen. Dies gilt umso mehr, da die K28 insbesondere auf dem Teilstück zwischen Vastorf und Barendorf stark durch Schwerlastverkehr befahren wird.

 

Nr. 9:Die Samtgemeinde Scharnebeck hat in 2016 einen Antrag auf Förderung für den Bau eines Radwegs von Rullstorf nach Lüdersburg entlang der K2 gestellt. Für dieses Vorhaben konnte aufgrund der Antragslage im vergangenen Jahr kein Zuschuss gewährt werden. Wie bei Ziffer 8 stellt aber auch dieser Radweg eine wichtige Verbindung kleinerer Ortschaften in diesem Fall zum Grundzentrum Scharnebeck dar und ist insbesondere für Schüler, die das Schulzentrum Scharnebeck besuchen, wichtig. Zudem hat diese Radverbindung eine touristische Bedeutung.

 

Nr. 10:Es ist geplant, das zweite Obergeschoss im Haus des Gastes der Gemeinde Amt Neuhaus auszubauen, um dort für verschiedene Projekte (z.B. Biotopverbund Elbtal Amt Neuhaus, Leitprojekt Grenzgeschichten der MRH) Ausstellungs- und Büroflächen zu schaffen. Zudem sollen die Ranger der Biosphärenreservatsverwaltung dort untergebracht werden. Für die Erteilung von Planungsaufträgen etc. soll zunächst ein Betrag in Höhe von 50.000 EUR reserviert werden.

 

Nr. 11:Bei der Kostenermittlung für den Ersatzneubau des Schützenhauses Dahlenburg sind ausschließlich die Baukosten berücksichtigt worden. Für die Beschaffung einer neuen Innenausstattung soll ein Betrag in Höhe von 35.000 EUR reserviert werden.

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