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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/141  

Betreff: Schließung von Haltepunkten an der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 18.05.2017)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Produkte:23.1. 111-100 Verwaltungsführung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
01.06.2017 
Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.06.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2017.141  
Anlage 2 zur Vorlage 2017.141  

 

 

 

 

Anlage/n:

- 2 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2017.141 (1621 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2017.141 (211 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg erklärt sich gegenüber der Landesnahverkehrsgesellschaft mit einer Schließung der Haltepunkte Neetzendorf und Wendisch Evern einverstanden.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg gehört bundesweit zu den Regionen mit der schlechtesten Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz. Daraus resultieren erhebliche strukturelle Schwächen. Seit vielen Jahren versucht der Landkreis Lüchow-Dannenberg diese Situation zu verbessern, was sich allerdings als sehr schwierig erweist, weil allen Lösungsansätzen immer wieder entgegengehalten wird, ein zu schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufzuweisen.

 

Nun ist es gelungen, die Landesnahverkehrsgesellschaft zumindest davon zu überzeugen, die Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg so weit zu ertüchtigen, dass Personenzüge dort mit einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h fahren können. Dies ist eine Voraussetzung für einen Zweistundentakt auf dieser eingleisigen Strecke. Ein Personenzug könnte zwischen Lüneburg und Dannenberg hin und her pendeln und würde für eine Strecke ca. 55 Minuten brauchen. Damit wäre eine gute Anbindung an den Metronom in Richtung Hamburg möglich. Dies wäre auf relativ niedrigem Niveau eine fühlbare Verbesserung für die Menschen im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Aus Gründen der Solidarität unterstützt die Landkreisverwaltung Lüneburg dieses Vorhaben.

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft hat die Vorplanung dieses Vorhabens abgeschlossen. Standen zu Beginn der Planungen Kosten von einigen hunderttausend Euro im Raum, kletterten die Kostenansätze von ca. 5 Mio. € auf schließlich 11 Mio. €.

 

Dieser Aufwand  beruht nicht nur auf einer Verbesserung des Gleiskörpers, sondern auch auf einer Anpassung der Signaltechnik. Mit dieser finanziellen Größenordnung hat die LNVG die Grenze dessen erreicht, was landesseitig als leistbar eingeschätzt wird. Signale des Landes zeigen deutlich auf, dass Veränderungen an der Planung, die zu Mehrkosten führen, nicht realistisch sind. Das Vorhaben würde insgesamt scheitern.

 

Die bautechnische Planung wird durch eine betriebstechnische Planung ergänzt. Das Umlaufkonzept geht nur auf, wenn auf der Strecke insgesamt drei Haltepunkte geschlossen werden. Andernfalls würde das Ziel, in Lüneburg den Anschluss zum Metronom zu garantieren, nicht erreicht.

 

Öffentlich sind zu dieser Vorgehensweise Alternativen diskutiert worden. Insbesondere ist die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke auf 100 km/h zu teuer. Sie würde die Kosten mindestens verdoppeln, was vom Land nicht mehr mitgetragen werden würde. Ebenso würde eine Bedienung einiger Haltepunkte im Wechsel zu einem kaum noch nachvollziehbaren Fahrplan führen. Das gilt auch für die Idee, morgens und abends in der jeweiligen Hauptlastrichtung (morgens von Dannenberg nach Lüneburg und abends umgekehrt) alle Haltepunkte anzufahren und auf der Rückfahrt die meisten Haltepunkte auszusparen.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat bereits der Schließung des Haltepunktes Leitstade zugestimmt. Die Samtgemeinde Ostheide schlägt Wendisch-Evern vor. Im Rahmen eines Vorgesprächs beim Landkreis Lüneburg wurde der Haltepunkt Neetzendorf diskutiert. Die Idee dabei ist, keine benachbarten Haltepunkte zu schließen, um keine längeren Streckenabschnitte ohne Haltepunkt entstehen zu lassen. Außerdem sollte jede Samtgemeinde auf einen Haltepunkt verzichten und diesen Haltepunkt selbst vorschlagen.

 

Die Samtgemeinde Dahlenburg hat – im Gegensatz zu den beiden anderen beteiligten Samtgemeinden- keinen Vorschlag unterbreitet, sondern der Schließung des Haltepunktes Neetzendorf nicht zugestimmt, ohne einen Alternativvorschlag zu machen. Damit liegt das Votum nun beim Landkreis Lüneburg. Eine Nachfrage bei der Landesnahverkehrsgesellschaft hat ergeben, dass ein Votum der Region erwartet wird. Ohne ein solches Votum oder gar mit einem negativen Votum wird die Landesnahverkehrsgesellschaft nicht bereit sein, den erheblichen finanziellen und arbeitstechnischen Aufwand zu betreiben. Schließlich soll der Aufwand zu einem positiven Effekt in der Region führen. Ob der Effekt als positiv empfunden wird, kann nicht die Landesnahverkehrsgesellschaft entscheiden, sondern nur die Region selbst. Der Landkreis Lüneburg ist für den Schienenpersonennahverkehr zwar nicht zuständig; es ergeben sich aber Verknüpfungen mit der Aufgabe als Träger des ÖPNV. Deshalb wird eine Positionierung des Landkreises Lüneburg erforderlich sein.

 

Bezogen auf die einzelnen Streckenabschnitte liegt der Vorschlag der Samtgemeinde Elbtalaue vor. Er ist durch den Landkreis Lüneburg nicht zu bewerten. Ähnliches gilt für das Votum der Samtgemeinde Ostheide, das auf der Ebene des Landkreises nicht in Frage gestellt werden sollte. Ebenso sollte der Grundsatz in jeder Samtgemeinde und damit in jedem Streckenabschnitt einen Haltepunkt zu schließen, nicht aufgegeben werden. Faktisch stehen damit im Bereich der Samtgemeinde Dahlenburg nur die Haltepunkte Neetzendorf und Dahlenburg zur Disposition. Im Vergleich kann aus allen in Betracht zu ziehenden Gründen die Wahl nur auf Neetzendorf entfallen.

 

Faktisch führt die Schließung von Haltepunkten für einige Nutzer zu einer Verlängerung der Anfahrt zum nächstgelegenen  Haltepunkt. Dies ist unstreitig ein Nachteil für die Betroffenen, der sich bei konkreter Betrachtung in Grenzen halten wird. Die in Rede stehenden Haltepunkte werden weit überwiegend im Individualverkehr angefahren. Die zusätzlichen Anfahrzeiten zu einem anderen Haltepunkt sind zu bewerten und abzuwägen.

Zur Information wird die Präsentation der Landesnahverkehrsgesellschaft beigefügt. (Anlage) Die dort genannten Fahrgastzahlen sind hinterfragt worden. Statistische Angaben können immer in Zweifel gezogen worden. Sie bilden aber nur einen Teil der ausschlaggebenden Begründung. Wesentlich sind daneben die oben genannten strukturellen Erwägungen.

 

Diesem Nachteil steht ein erheblicher Mehrnutzen für die Bevölkerung im Raum Dannenberg gegenüber. Die Personengruppen, die Vor- bzw. Nachteile zu erwarten haben, sind nicht identisch. Aus übergeordneter Sicht erscheinen die Vorteile aber die Nachteile zu überwiegen, wobei die Nachteile angesichts der Häufigkeit der Nutzungen, der Anzahl der betroffenen Nutzer und der Länge der zusätzlichen Wege nicht als unzumutbar erscheinen. Zu bedenken ist, dass in etwa auf einer Parallellinie eine Schnellbuslinie der KVG verläuft, die betroffenen Menschen also nicht ohne ÖPNV-Angebot dastehen.

 

Die Planung würde nach einem positiven Votum der Region fortgeführt werden. Erst in der nachfolgenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung würden weitere Details geklärt werden, insbesondere die Frage, ob und welche Bahnübergänge geschlossen werden würden und wie damit umzugehen ist.

 

Aktualisierte Sachlage vom 18.05.2017:

 

Die Samtgemeinde Ostheide hat Herrn Landrat Nahrstedt die anliegende Stellungnahme vom 17.05.2017 zugesandt (Anlage 2).

 

Telefonisch hat die Landesnahverkehrsgesellschaft darauf hingewiesen, dass mit dem neuen Betriebskonzept auch ein direkter Anschluss des Metronoms aus Richtung Hamburg in Richtung Dannenberg möglich wird.

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