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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/142  

Betreff: Antrag der AFD-Kreistagsfraktion vom 15.05.2017 (Eingang 15.05.2017); ver.di- Flyer zur Überwachung von AfD Mitgliedern in der öffentlichen Verwaltung, in Firmen und Unternehmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, StephanAfD
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Krambeer, Lisa
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.06.2017    Kreisausschuss      
Kreistag
19.06.2017 
Kreistag zurückgezogen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
FB_Handlungshilfe_gg_AfD_2KA -1.pdf  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:
ver.di Flyer

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FB_Handlungshilfe_gg_AfD_2KA -1.pdf (405 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der AFD-Kreistagsfraktion:

1. Die Kreisverwaltung hat zu untersuchen, wo diese „ver.di-Empfehlungen“ im Bereich der Lüneburger Unternehmen bzw. dem Landkreis angehörigen Unternehmen bereits verteilt sind
2. Die Kreisverwaltung möge feststellen ob und inwieweit es entsprechende VERDI-Aktivitäten im Landkreis Lüneburg, und vor allem in den dem Landkreis angehörigen Unternehmen bereits gibt
3. Der Kreistag Lüneburg  verurteilt diese ver.di-Aktivitäten öffentlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Begründung:
Die „Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft VER.DI“ hat kürzlich ein Flyer zum Umgang mit AfD-Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung sowie in Betrieben und Unternehmen verfasst.

Verdi gibt darin Handlungsempfehlungen zum Umgang mit AfD-Mitgliedern und Sympathisanten der AfD in der öffentlichen Verwaltung, Betrieben und Unternehmen.

Diese AfD-Mitglieder und Sympathisanten seien zu identifizieren, wahlweise anzuschwärzen, zu isolieren und zu outen. Letztlich verfolgt Verdi das Ziel, auch Arbeitgeber unter Druck zu setzen und dazu zu bewegen, politisch Andersdenkende zu entlassen. In diesem Flyer wurde hierbei explizit auch die ver.di-zentrale in der Katzenstraße 3, 21335 Lüneburg genannt. (Anlage 1 Verdi Flyer).

In einem freiheitlich verfassten Rechtsstaat steht es einer Gewerkschaft nicht zu, politisch Andersdenkende, die außerhalb der Betriebe und der öffentlichen Verwaltung ihr durch Artikel 5 GG geschütztes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen bzw. die Mitglieder in nicht verbotenen Parteien sind, auszugrenzen, anzuschwärzen, zu stigmatisieren, zu diskriminieren bzw. zu terrorisieren.

Die Aufgaben von Gewerkschaften liegen vielmehr darin, sich für Arbeitnehmerrechte und günstige Tarifgestaltungen einzusetzen.

Die aktuellen Handlungsempfehlungen von Verdi gegen AfD-Mitglieder erinnern demgegenüber an die leidvollen Aktivitäten der Gewerkschaften der ehemaligen DDR und sind geeignet, die deutsche Demokratie nachhaltig zu beschädigen.

Es steht zu befürchten, dass Verdi bundesweit – und damit auch im Landkreis Lüneburg - in der dargestellten Weise agiert und  zum Schaden gegen Mitglieder der AfD inszeniert .

Diese ver.di Maßnahmen richten sich gegen Menschen, die ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und Mitglied einer konservativen Partei in Deutschland sind. Die Maßnahmen von ver.di stehen somit im Gegensatz zu den im Grundgesetz formulierten Grundfreiheiten und –rechten.

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