Vorlage - 2003/133
|
|
Anlage:
Bericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2002
Beschlussvorschlag:
Der Werks- und
Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
a)
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2002 des Betriebs Straßenbau und
–unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;
b)
Die
Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2002 wird beschlossen;
c)
Der
ausgewiesene Jahresgewinn 2002 in Höhe von 532.769,90€ wird wie folgt
verwendet: 432.769,90€ werden dem Eigenkapital des Betriebs zugeführt und
100.000,00€ werden an den Landkreis Lüneburg als Träger ausgeschüttet.
Sachlage:
Gemäß § 123 NGO
ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs
Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den gesetzlichen
Vorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der
Werksleitung hat das Kommunalprüfungsamt der Bezirksregierung Lüneburg der Beauftragung
der MIRA Audit AG als Abschlussprüfer zugestimmt.
Der Auftrag zur
Prüfung wurde am 28.04.2003 von der Werksleitung erteilt. Die Prüfung fand in
der Zeit vom 28.04. bis 12.06.2003 statt.
Art, Gegenstand
und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom
12.06.2003 ersichtlich. Der Feststellungsvermerk des Kommunalprüfungsamtes der
Bezirksregierung Lüneburg wurde am 04.08.2003 erteilt.
Die Prüfung des
Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.
Weitere
Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen.
Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Lorek, während der Sitzung
zur Verfügung.
Gemäß § 30 der
Eigenbetriebsverordnung muss der Kreistag den Jahresabschluss und den
Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Werksleitung
sowie über die Verwendung des Jahresgewinns zu beschließen.
Die Bilanz weist
zum 31.12.2002 einen Bilanzgewinn in Höhe von 532.769,90€ aus.
Die Werksleitung
schlägt vor, einen Teil des Bilanzgewinns (432.769,90€) zur Stärkung der
Eigenkapitaldecke dem Eigenkapital zuzuführen. Einzelheiten zur
Eigenkapitalstruktur zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der zukünftigen
Entwicklung werden mündlich vorgetragen.
Der restliche
Bilanzgewinn in Höhe von 100.000,00€ soll als Gewinnausschüttung an den Träger
abgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
keine