Vorlage - 2017/207
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1 | 2017-207 Reg. Konzept Anlage Konzept 4. Fortschreibung (505 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der 4. Fortschreibung des Regionalen Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den Trägern der Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg Planungsgespräche über die Möglichkeiten zur Umsetzung des Regionalen Konzepts zu führen.
Sachlage:
Gemäß § 1 Absatz 1 der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe (2.DVO KiTaG) von Juli 2002 dürfen Gruppen in Kindertagesstätten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden, nur eingerichtet werden, wenn in einem bestimmten Gebiet die örtliche Betreuung, Förderung und therapeutische Versorgung der Kinder mit Behinderung sowie die Fortbildung der Fachkräfte sichergestellt ist.. Die Träger der Einrichtungen, die betroffenen Gemeinden und die öffentlichen Träger der Jugend- und Sozialhilfe haben über die erforderlichen Maßnahmen eine Vereinbarung zu treffen. Dieses sogenannte „Regionale Konzept“ ist regelmäßig fortzuschreiben und zu aktualisieren. Die hier vorliegende 4. Fortschreibung erfüllt diesen Auftrag und bietet die Grundlage für den weiteren Diskussionsprozess.
Die 3. Fortschreibung des Regionalen Konzepts - Wegbereiter zur Inklusion - wurde im Mai 2014 fertig gestellt und verabschiedet und hatte sich zum Ziel gesetzt, allen Kindern in der Region die uneingeschränkte Teilhabe am Bildungssystem durch den Besuch einer ortsnahen, bedürfnisgerechten und barrierefreien Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Dies sollte durch eine bedarfsorientierte Ausweitung der Modelle der Einzelintegration und Integrationsgruppen ermöglicht werden.
Das vorliegende Konzept wurde in zwei Arbeitstreffen vorbereitet und erörtert. Zu diesem waren Trägervertreter, Leitungen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von heilpädagogischen und integrativ arbeitenden Kindertageseinrichtungen aus der Stadt und dem Landkreis Lüneburg sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung des Landkreises und der Landesschulbehörde eingeladen. Aus diesem Kreis entstand eine Arbeitsgruppe, die das vorliegende Konzept erarbeitet hat. Die Zusammensetzung der Gruppe war ebenfalls heterogen und bestand aus Mitarbeiterinnen und Leitung von Kindertageseinrichtungen, kommunalen und freien Trägervertretern sowie Mitarbeiterinnen der Landkreisverwaltung.
Der in der letzten Fortschreibung eingeschlagene Weg bei der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung soll mit dem vorliegenden Konzept konsequent weitergeführt werden. Neben einer Bestandsaufnahme wurden die inhaltlichen, organisatorischen, rechtlichen und weiteren Rahmenbedingungen aktuell formuliert und dokumentiert. Zugleich wurden Denkanstöße für die Zukunft gegeben. Mit in den Fokus wurde hierbei auch der Aspekt der Qualitätsentwicklung im Hinblick auf die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung genommen.
Mit dem vorliegenden Konzept bekräftigt der Landkreis Lüneburg seinen Anspruch, Inklusion als gelebte pädagogische Form in den Kindertagesstätten und Krippen zu etablieren. Der Weg zu einer inklusiv arbeitenden Kindertagesstätte mit den hierzu notwendigen Rahmenbedingungen, Ressourcen und Kompetenzen ist als stetiger Entwicklungsprozess für alle Beteiligten zu verstehen. Das vorliegende Konzept möchte diesen Diskurs weiterführen, Impulse setzen und durch flankierende Maßnahmen begleiten.
Die Grundlagen und Inhalte des Konzepts werden deshalb in und mit den Einrichtungen selbst, aber auch mit den Trägern und den entsprechenden Gremien (Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten, Arbeitsgemeinschaft Qualitätsentwicklung, Leitungsrunden) vorzustellen und zu diskutieren sein.
Weitere Maßnahmen sind entsprechende Grundlagen- und Weiterbildungsseminare mit unserem Kooperationspartner, der VHS (Volkshochschule Region Lüneburg) sowie der nifbe (Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung – Regionale Transferstelle NordOst). Deren Bildungsschwerpunkt ab 2018 („Vielfalt leben und erleben! – Chancen und Herausforderungen von Heterogenität“) wird mit verschiedenen Maßnahmen das Thema aufgreifen und bietet so auch den Kindertagesstätten des Landkreises Lüneburg die Möglichkeit, das Thema Vielfalt und Heterogenität im Sinne des vorliegenden Konzepts zu erarbeiten und in den Einrichtungen notwendige Veränderungen auf dem Weg zur Inklusion zu starten oder weiter zu entwickeln.
Der Fachdienst 51 legt hiermit dem Fachausschuss den Entwurf der 4. Fortschreibung des Regionalen Konzepts vor, um die Zustimmung zu den beschriebenen Maßnahmen zu erhalten.