Vorlage - 2017/208
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Sachlage:
Anfang der 2000-er Jahre begann der Landkreis Lüneburg mit der Entwicklung von so genannten Sozialräumen und der dezentralen Erbringung von ambulanten Jugendhilfeleistungen. Die ursprüngliche Planung, ambulante erzieherische Hilfen über dieses Modell durch einzelne Träger in verschiedenen Sozialräumen erbringen zu lassen, scheiterte an den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. In den Jahren 2005 bis 2007 wurde die Idee dann konzeptionell umgeformt und die Sozialräume bzw. die Sozialraumbüros mit ihren Sozialraumteams in der jetzigen Form entwickelt und realisiert.
Die nunmehr über zehnjährige Entwicklung der Sozialraumbüros ist grundsätzlich als Erfolgsgeschichte zu bewerten. Die mutige Entscheidung des Landkreises Lüneburg, inzwischen ca. 1,7 Mio. € jährlich in die Arbeit der insgesamt zehn Sozialräume zu investieren, hat sich fachlich, inhaltlich und wirtschaftlich bewährt.
Auch die Entscheidung – bedingt durch die Restriktionen der Verwaltungsgerichtsentscheidungen -, die Leistungen der Sozialräume nicht an den Hilfen zur Erziehung festzumachen, sondern allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern ambulant anzubieten, ist gelungen. In den letzten Jahren wurden ca. 1.000 bis 1.200 Fälle pro Jahr von den Sozialraumteams bearbeitet, sie führen hierbei bis zu 10.000 Beratungstermine jährlich durch.
Die Träger und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen hierbei ein hohes Maß an Eigenständigkeit, aber auch die damit verbundene eigene Verantwortung für die von ihnen erbrachten Beratungsleistungen.
Ziel bei diesem Bemühen ist es, Problemlagen früh zu entdecken, mit den guten Vernetzungsstrukturen vor Ort zu bearbeiten und möglichst zeitnah zu beheben bzw. auf einem niedrigen Interventionsniveau zu halten.
Seit 2012 gehört auch die Grundschulsozialarbeit zum Aufgabenbereich der Sozialraumbüros. In diesem komplexen Bereich sind Kooperationsvereinbarungen erarbeitet worden, die die Zusammenarbeit und den Leistungsumfang von Schule und Jugendhilfe regeln.
Die Idee, möglichst nah bei der Bevölkerung hochprofessionelle Leistungen niedrigschwellig zu erbringen, hat sich inzwischen nicht nur für den Bereich der Jugendhilfe, sondern auch für den Bereich der Flüchtlingssozialarbeit bewährt. So wurden in der Regel die Sozialraumträger auch mit der Aufgabe der Wahrnehmung der Flüchtlingssozialarbeit, zuerst durch den Landkreis, später durch die Gemeinden, betraut.
Die Koordination der sozialräumlichen Arbeit, die Abgleichung von Bearbeitungsstandards und insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises Lüneburg erfolgt in regelmäßig stattfindenden so genannten Lenkungsgruppensitzungen, an denen die Leitung des Jugendamts sowie die jeweiligen Leitungen der Sozialraumteams teilnehmen.
Neben dieser Ebene findet eine fachliche Weiterentwicklung der sozialräumlichen Arbeit über regelmäßig einmal im Jahr stattfindende Fachtage statt. Zur thematischen und inhaltlichen Arbeit trägt die Verwaltung in der Sitzung vor.
Um die sozialräumliche Arbeit authentisch und plastisch kennen zu lernen, wird der Ausschuss das Sozialraumbüro Bardowick besuchen. Träger dieses Sozialraumbüros ist nicht, wie in den meisten anderen Fällen, ein freier Jugendhilfeträger, sondern die Samtgemeinde Bardowick selbst. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialraumteams werden ihre Arbeit vorstellen und stehen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.