Vorlage - 2017/234
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2 | Offenlegungsexemplar Jahresabschluss 31.12.2016 (1801 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2016 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt,
- die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2016 wird beschlossen,
- der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 244.092,47€ wird wie folgt verwendet:
Der Jahresüberschuss in Höhe von 244.092,47€ wird gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO in die Erneuerungsrücklage eingestellt.
Sachlage:
Gemäß § 157 NKomVG und § 29 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.
Auf Vorschlag der Betriebsleitung hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH als Abschlussprüfer zugestimmt.
Der Auftrag zur Prüfung wurde am 06.02.2017 von der Betriebsleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom 22.05. bis 26.06.2017 statt.
Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 26.06.2017 ersichtlich. Mit Feststellungsvermerk vom 26.06.2017 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, dass die Buchführung, der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 und der Jahresabschluss 2016 den Rechtsvorschriften entsprechen..
Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.
Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Dr. Spils ad Wilken, während der Sitzung zur Verfügung.
Gemäß § 33 EigBetrVO muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH bestätigt mit ihren grundsätzlichen Feststellungen zur wirtschaftlichen Lage des Betriebes (siehe Seiten 4 und 17 ff. des Abschlussberichts) erneut die Auffassung der Betriebsleitung, dass dem jährlichen Werteverzehr des Infrastrukturvermögens durch höhere Reinvestitionen entgegen gewirkt werden müsste.
Aufgrund dessen schlägt die Betriebsleitung auf Empfehlung des Wirtschaftsprüfers und in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt vor, den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 244.092,74€ entsprechend dem vorgenannten Beschlussvorschlag für künftige Investitionen in die Erneuerungsrücklage gem. § 12 Abs. 2 EigBetrVO einzustellen.
Weitere Details werden in der Sitzung vorgetragen.