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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/332  

Betreff: Mögliche Verlegung des Rettungswachenstandortes Ellringen nach Dahlenburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, Mirko
Federführend:Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Bearbeiter/-in: Harneit, Annette
Produkte:12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
26.10.2017 
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
20.11.2017    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen einer möglichen Verlegung des Rettungswachenstandortes Ellringen nach Dahlenburg auf die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung im Rahmen eines Gutachtens prüfen zu lassen.

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist Träger des Rettungsdienstes nach § 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) und nimmt diesen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises wahr. Mit der Durchführung des Rettungsdienstes sind im Landkreis Lüneburg die Kreisverbände des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) nach § 5 NRettDG beauftragt. Die Beauftragung beinhaltet auch die Einrichtung und Unterhaltung der gemäß Bedarfsplan notwendigen Rettungswachen.

 

Derzeit gibt es im Landkreis Lüneburg sechs Rettungswachen an den Standorten Bockelkathen, Drögennindorf, Ellringen, Lüneburg (2 x) und Zeetze. Hinzu kommen die beiden Notarztstandorte am Städtischen Klinikum Lüneburg sowie in Neetze. Die Standortplanung der Rettungswachen wurde im Jahr 2007 im Rahmen eines Gutachtens des Sachverständigen Forplan Dr. Schmiedel GmbH, Bonn neu festgelegt, wobei seinerzeit die Rettungswache Süttorf aufgelöst und durch die Rettungswachen Bockelkathen und Ellringen ersetzt wurde (Vorlagennummer 2008/041).

 

Die jetzt in Rede stehende Rettungswache Ellringen wird vom DRK betrieben, wobei dort zunächst ein Rettungswagen stationiert war und seit der Bedarfsplanfortschreibung vom 20.10.2014 (Vorlagennummer 2014/266) zwei Rettungswagen stationiert sind. Zur Unterbringung des Personals hat das DRK zwei Wohnungen auf einem landwirtschaftlichen Anwesen angemietet. Eine Halle zur Unterbringung der Rettungswagen ist auf dem Grundstück nicht vorhanden, vielmehr stehen die Fahrzeuge in einem unbeheizten Zelt auf dem Hof.

 

Aufgrund der beschriebenen Situation sind das DRK und der Landkreis schon seit längerem auf der Suche nach einer anderen Lösung, wobei hier für das DRK sowohl die Anmietung eines anderen Objektes als auch der Neubau einer Rettungswache denkbar wäre. Insoweit hatten bereits im Jahr 2012 Gespräche mit dem Flecken Dahlenburg über die Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks stattgefunden, welche allerdings nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Auch stand zum damaligen Zeitpunkt kein geeigneteres Mietobjekt in Ellringen zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Planungen für ein neues Feuerwehrhaus im Gewerbegebiet Dahlenburg ist nunmehr die Samtgemeinde Dahlenburg an den Landkreis herangetreten und hat die Möglichkeit eines gemeinsamen Neubaus eines Feuerwehrhauses und einer Rettungswache in Dahlenburg ins Gespräch gebracht. Das DRK steht diesem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber, allerdings würde sich der Zuständigkeitsbereich des Rettungswachenstandortes dadurch verschieben, verbunden mit Veränderungen bei den Erreichbarkeitszeiten.

 

Bei einer möglichen Verlegung der Rettungswache ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass weiterhin eine flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung im gesamten Kreisgebiet gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 NRettDG gegeben ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sofern eine Verlegung des Rettungswachenstandortes Ellringen nach Dahlenburg in Erwägung gezogen werden soll, die Auswirkungen auf die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung zunächst wissenschaftlich fundiert untersuchen zu lassen.

 

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