Vorlage - 2017/350
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Sachlage:
Nach der Satzung über die Sparkassenstiftung Lüneburg sind vom Landkreis Lüneburg für die Dauer der Kommunalwahlperiode drei Stiftungsräte mit jeweils drei Mitgliedern zu besetzen. Ersatzpersonen sind nicht vorgesehen. Für die Besetzung der Sitze gilt § 71 NKomVG. Die Sitze werden somit entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen verteilt.
Auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion gehörte bisher Herr Jan Waldau dem Stiftungsrat „Kunst und Kultur“ der Sparkassenstiftung an. Mit Schreiben vom 15.09.2017 hat Herr Waldau erklärt, dass er den ihm übertragenen Sitz im Stiftungsrat niederlegt.
Für Herr Waldau ist nun für die Restdauer der Kommunalwahlperiode eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger im Stiftungsrat zu berufen. Das Recht zur Benennung liegt bei der CDU-Kreistagsfraktion.