Vorlage - 2017/372
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1 | Email Vorlage 2017_372 KTA Gaus_Umweltamt (41 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Landkreis wird aufgefordert, im Wege der Überwachung sicherzustellen, dass Oberflächengewässer nicht von genehmigungsbedürftigen, kleineren gewässergefährdenden Anlagen verunreinigt werden können.
Wir fordern den Landkreis darüberhinaus auf, tätig zu werden indem er diese Absicht in Form von Kennzahlen für die im Jahr 2018 vorgesehenen Prüfungen verbindlich erklärt und deren beabsichtigten Umfang zu erläutern.
Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung mit der Bitte um Überweisung an den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Beratung.
Gewässerschutz: Überwachung havariegefährdeter Anlagen
Sehr geehrter Herr Landrat,
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert den Landkreis auf, im Wege der Überwachung sicherzustellen, dass Oberflächengewässer nicht von genehmigungsbedürftigen, kleineren gewässergefährdenden Anlagen verunreinigt werden können.
Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom Januar 2017 gestellt (2017/16), zunächst begrenzt auf eine Darstellung zum Konzept des Landkreises. Diese wurde abgegeben, die Antwort, man kontrolliere nicht, sondern warte auf eine für Mai 2017 erwartete Vorgabe des Ministeriums für Umwelt, blieb aber unbefriedigend.
Inzwischen ist die Düngeverordnung in Kraft getreten. Die Oberflächengewässer müssen immer noch vor havariegefährdeten Anlagen mit gewässergefährdendem Potenzial geschützt werden. Als Beispiele haben wir derzeit bereits ältere Güllebehälter sowie Biogasanlagen genannt.
Wir halten regelmäßige Sicherheitskontrollen und eine Nachrüstpflicht mit gedichteten Havariewällen für alle im Außenbereich gelegenen Anlagen für zwingend.
Die Fraktion fordert den Landkreis nun auf, tätig zu werden, diese Absicht in Form von Kennzahlen für die im Jahr 2018 vorgesehenen Prüfungen verbindlich zu erklären und deren beabsichtigten Umfang zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kruse-Runge
Fraktionsvorsitzende