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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2017/372  

Betreff: Antrag Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vom 30.10.2017 (Eingang 01.011.2017);Überwachung havariegefährdeter Anlagen zum Schutz von Oberflächengewässern
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Kruse-Runge, Petra, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
14.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zurückgestellt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Email Vorlage 2017_372 KTA Gaus_Umweltamt  

 

Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Email Vorlage 2017_372 KTA Gaus_Umweltamt (41 KB)      

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Landkreis wird aufgefordert, im Wege der Überwachung sicherzustellen, dass Oberflächengewässer nicht von genehmigungsbedürftigen, kleineren gewässergefährdenden Anlagen verunreinigt werden können.

Wir fordern den Landkreis darüberhinaus auf, tätig zu werden indem er diese Absicht in Form von Kennzahlen für die im Jahr 2018 vorgesehenen Prüfungen verbindlich erklärt und deren beabsichtigten Umfang zu erläutern.


 

 

Sachlage Antragsteller:
 

 

Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung mit der Bitte um Überweisung an den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Beratung.

Gewässerschutz: Überwachung havariegefährdeter Anlagen

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert den Landkreis auf, im Wege der Überwachung sicherzustellen, dass Oberflächengewässer nicht von genehmigungsbedürftigen, kleineren gewässergefährdenden Anlagen verunreinigt werden können.

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom Januar 2017 gestellt (2017/16), zunächst begrenzt auf eine Darstellung zum Konzept des Landkreises. Diese wurde abgegeben, die Antwort, man kontrolliere nicht, sondern warte auf eine für Mai 2017 erwartete Vorgabe des Ministeriums für Umwelt, blieb aber unbefriedigend.

Inzwischen ist die Düngeverordnung in Kraft getreten. Die Oberflächengewässer müssen immer noch vor havariegefährdeten Anlagen mit gewässergefährdendem Potenzial geschützt werden. Als Beispiele haben wir derzeit bereits ältere Güllebehälter sowie Biogasanlagen genannt.

Wir halten regelmäßige Sicherheitskontrollen und eine Nachrüstpflicht mit gedichteten Havariewällen für alle im Außenbereich gelegenen Anlagen für zwingend.

Die Fraktion fordert den Landkreis nun auf, tätig zu werden, diese Absicht in Form von Kennzahlen für die im Jahr 2018 vorgesehenen Prüfungen verbindlich zu erklären und deren beabsichtigten Umfang zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

 

Petra Kruse-Runge

Fraktionsvorsitzende

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